Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 15. März 2014 - 16:15
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Hallo. Ich möchte mit meinen Eltern ein Zweifamilenhaus kaufen. Die untere Wohnung ist noch vermietet. Hier möchten wir wegen Eigenbedarf kündigen, da meine Eltern unten dann einziehen wollen. Was muss ich hierzu wissen? LG
Die Berufung auf Eigenbedarf
Die Berufung auf Eigenbedarf erfordert stets ein "berechtigtes Interesse". Liegt dieses nicht vor, ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam.
Hierzu können Sie sich einige Fallgruppen auf dem folgenden Link durchlesen:
http://www.jurarat.de/moegliche-gruende-fuer-ein-berechtigtes-interesse-...
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der bloße Wunsch in die eigene Wohnung einzuziehen, kein berechtigtes Interesse darstellt. In Ihrem Fall könnte Ihnen der Mieter vorwerfen, weshalb Sie nicht eine bereits freistehende Wohnung erworben haben.
Zudem würde ich Ihnen empfehlen, dass der jetzige Eigentümer die Wohnung wirksam kündigen sollte, um Ihnen sodann das Haus zu verkaufen.
Herzliche Grüße