Damit Sie beide Wohnungen für sich haben, benötigen Sie ein berechtigtes Interesse. Hierzu gehört nicht der bloße Wunsch des Vermieters in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen. Zumal Sie in Ihrem Fall bereits eine Wohnung in dem Haus hätten.
Hier haben Sie einige Gründe für ein berechtigtes Interesse:
Gründe hierfür könnten sein, dass Sie die Wohnung für jemanden aus der Familie benötigen oder Arbeit und Wohnung unter einem Dach platzieren wollen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass für den Fall, wenn ein berechtigtes Interesse vorgetäuscht wird und der Mieter dies bemerkt, dass er gegen den Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Guten Morgen Ina,
Guten Morgen Ina,
Damit Sie beide Wohnungen für sich haben, benötigen Sie ein berechtigtes Interesse. Hierzu gehört nicht der bloße Wunsch des Vermieters in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen. Zumal Sie in Ihrem Fall bereits eine Wohnung in dem Haus hätten.
Hier haben Sie einige Gründe für ein berechtigtes Interesse:
http://jurarat.de/moegliche-gruende-fuer-ein-berechtigtes-interesse-bei-...
Gründe hierfür könnten sein, dass Sie die Wohnung für jemanden aus der Familie benötigen oder Arbeit und Wohnung unter einem Dach platzieren wollen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass für den Fall, wenn ein berechtigtes Interesse vorgetäuscht wird und der Mieter dies bemerkt, dass er gegen den Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Viele Grüße