Vor oder unmittelbar nach der Unternehmensgründung machen sich Gründer –verständlicherweise – um viele Dinge Gedanken: Allen voran über die Geschäftsidee, die Personen, die am Unternehmen beteiligt sein sollen sowie die Rechtsform, in der das Unternehmen gegründet werden soll. Steuerliche Aspekte, wie beispielsweise die Beantragung einer Steuernummer, haben viele Gründer anfangs nicht auf dem Schirm. Was es genau mit der Steuernummer auf sich hat, wie diese sich von anderen steuerrelevanten Kennziffern unterscheidet, wie du die Steuernummer beantragen kannst und für wen diese Pflicht überhaupt besteht, wird in diesem Beitrag erläutert.

Egal auf welchem Weg die Einnahmen folgen, das Gewerbeamt und Finanzamt müssen davon in Erfahrung gebracht werden!

Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer ist eine individuelle Abfolge von 13 Zahlen, die dem Finanzamt eine eindeutige Zuordnung von Selbstständigen gewährleistet. Jede natürliche oder juristische Person ist anhand dieser Nummer dann eindeutig identifizierbar. Notwendig ist diese sowohl für Gewerbetreibende als auch für Freiberufler; jedem Gewerbebetrieb bzw. Freiberufler ist also eine Steuernummer zugeordnet.

Ist die Steuer-Identifikationsnummer das gleiche wie die Steuernummer?

Nein, Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer sind nicht identisch. Die Steuer-Identifikationsnummer wurde erst im Jahr 2007 eingeführt, um das deutsche Besteuerungssystem zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Diese ist bundeseinheitlich und besteht aus elf zufällig zugewiesenen Ziffern. Anders als die Steuernummer, die grundsätzlich beantragt werden muss, erhält jede in Deutschland lebende Person die Steuer-ID automatisch, also ohne Antrag.

Ist die Steuernummer das gleiche wie die Umsatzsteuer-ID?

Auch im Kontext der Umsatzsteueridentifikationsnummer besteht häufig Unklarheit. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist für alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes relevant. Sofern Waren oder Dienstleistungen an Geschäftskunden innerhalb der EU verkauft oder selbst in Anspruch genommen werden, ist eine USt-IdNr. erforderlich. Der Grund: Für eine ordnungsgemäße Umsatzbesteuerung bei Geschäften zwischen EU-Ländern benötigen die zuständigen Behörden einheitliche Kennziffern. Ausgenommen hiervon sind deshalb Unternehmer, die nur innerhalb Deutschland Leistungen anbieten oder beziehen.

Weiterhin benötigen auch Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen zwar über Deutschlands Grenzen hinaus, jedoch nicht an andere Unternehmer, sondern nur an Privatpersonen verkaufen bzw. anbieten. Auch Freiberufler und Kleinunternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sind von der Führung einer USt-IdNr. befreit. Kleinunternehmern steht es jedoch frei, eine USt-IdNr. zu führen, sofern Geschäftsbeziehungen mit “ausländischen” Unternehmen aus der EU bestehen. Wenn Sie mehr zum Thema Kleinunternehmerregelung erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel hierzu. Zudem kannst du im folgenden Artikel zum Thema USt.-ID beantragen mehr über den Prozess erfahren!

Steuernummer beantragen: Wir beantworten deine Fragen zu diesem Suchbegriff!

Steuernummer beantragen: Wie erhalte ich eine Steuernummer?

Um eine Steuernummer zu erhalten, muss sich an das zuständige Finanzamt gewendet werden. Dies kann auch online beim Bundeszentralamt für Steuern über ein dort hinterlegtes Anmeldeformular erfolgen. Ansonsten steht Ihnen noch die schriftliche oder telefonische Anmeldung zur Verfügung, auch eine Anmeldung per E-Mail ist möglich. Sofern ein Gewerbe angemeldet wird, wird die Steuernummer sogar – nachdem der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt wurde – automatisch mitgesendet, sodass in dieser Hinsicht nichts weiter zu tun ist.

Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung einer Steuernummer?

Alle relevanten Angaben sind auf dem oben genannten Formular aufgeführt. Hierzu gehören insbesondere allgemeine Angaben zur Person des Anmelders, Angaben zur gewerblichen bzw. freiberuflichen Tätigkeit oder Angaben zur Gewinnermittlung und des voraussichtlich zu erwirtschaftenden Umsatzes.

Wo finde ich meine Steuernummer?

Die Steuernummer ist auf jedem Einkommensteuerbescheid im oberen rechten Eck zu finden. Sofern Sie diesen nicht zur Hand haben, kann die Steuernummer auch telefonisch beim zuständigen Finanzamt erfragt werden. Außerdem ist die Steuernummer zwingend auf Ihren Rechnungen anzugeben.

Hat ein Kleinunternehmer eine Steuernummer?

Auch Kleinunternehmer müssen steuerlich erfasst und vom Finanzamt bearbeitet werden können. Angesichts dessen benötigen auch Kleinunternehmer eine Steuernummer.

Steuernummer beantragen: Der Prozess ist wie folgt - E-Mail Adresse von deinem Business angeben, einige Fragen beantworten und zuletzt mit der Aktivierungs-ID bestätigen

Wie lange dauert die Beantragung einer Steuernummer?

Die Vergabe der Steuernummer nimmt je nach Auslastung des zuständigen Finanzamts 2-6 Wochen in Anspruch. Achten Sie insbesondere darauf, dass wahrheitsgemäße und richtige Angaben gemacht werden. Ansonsten kann sich der Prozess, beispielsweise aufgrund von Nachfragen des Finanzamts, verlängern.

Fazit: Erfolgreich die Steuernummer beantragen

Gründer müssen sich neben anderen Aspekten auch um steuerliche Belange, insbesondere die Beantragung einer Steuernummer, kümmern. Diese 13-stellige Nummer ist für die eindeutige Zuordnung von Selbstständigen beim Finanzamt essentiell. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Steuernummer nicht mit der Steuer-Identifikationsnummer oder der Umsatzsteueridentifikationsnummer identisch ist. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Finanzamt und erfordert bestimmte Unterlagen. Auch Kleinunternehmer sind nicht von der Pflicht einer Steuernummer befreit.

Immer mehr Menschen kehren dem klassischen Job als Angestellte/r den Rücken zu und wagen den Schritt in die Selbstständigkeit. Der wohl risikoärmste Weg, den neuen Lebensabschnitt Selbstständigkeit zu beginnen, ist die schnelle und kostengünstige Gründung eines Unternehmens. Welche Rolle das sog. Kleinunternehmen (und den dazugehörigen Prozess, das Kleinunternehmen anmelden) hierbei einnimmt, was es mit einem Kleinunternehmen überhaupt auf sich hat, wie es gegründet wird und was es dabei speziell zu beachten gibt, wird in diesem Artikel erläutert.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Einnahmen Überschuss Rechnung: Das alles gehört zum Kleiunternehmen!

Was ist ein Kleinunternehmen?

Zunächst sollte der Begriff des Kleinunternehmens beleuchtet werden. Dieses stellt – entgegen dem ersten Anschein des Begriffs – keine eigene Rechtsform dar.

Exkurs: Nach deutschem Recht sind verschiedene Rechtsformen für die Gründung eines Unternehmens möglich, die sich grob in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften aufteilen lassen. Zu den wichtigsten Personengesellschaften zählen die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die verbreitetsten Kapitalgesellschaften bilden die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt), die Europäische Gesellschaft (SE), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie die eingetragene Genossenschaft (eG).

Die Rechtsform “Kleinunternehmen” existiert nach deutschem Recht also nicht, vielmehr handelt es sich eher um einen umgangssprachliche Bezeichnung, die Aufschluss über relativ geringe Umsätze, keine oder zumindest wenige Mitarbeiter und einen überschaubaren Verwaltungsaufwand gibt.

Beim Finanzamt anmelden: Nicht nur der Kaufmann muss das!

Kleinunternehmer, Kleingewerbe oder Kleinunternehmerregelung?

Da kann man schnell mal durcheinander kommen: Häufig werden die genannten Begriffe synonym verwendet, obwohl sie keinesfalls gleichzusetzen sind. Wir bringen ein bisschen Licht ins Dunkle:

Kleingewerbe

Beim Kleingewerbe handelt es sich um eine Sonderform eines Gewerbes. Was genau ein Gewerbe ist, wird im deutschen Recht nicht ausdrücklich im Gesetz definiert. In der Rechtspraxis hat sich mittlerweile jedoch folgende Definition etabliert: Ein Gewerbe ist demnach jede selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt wird und auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgt.

Wann nun kein “normales”, sondern ein Kleingewerbe vorliegt, entscheiden die Einnahmen des Gewerbes: Sofern diese unter 60.000 Euro Gesamtgewinn bzw. 600.000 Euro Umsatz liegen, ist in der Regel von einem Kleingewerbe auszugehen.

Kleinunternehmerregelung

Demgegenüber stellt die Kleinunternehmerregelung eine steuerliche Ausnahmeregel dar, die ihren Ursprung im Umsatzsteuergesetz (UStG) hat. Dort heißt es: „Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“

Ein Unternehmer kann diese Sonderregelung also nutzen, wenn sein Gesamtumsatz im Gesamtunternehmen im Vorjahr (oder Gründungsjahr) die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze von 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) nicht überstiegen hat, im laufenden Kalenderjahr mehr als 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird und er im Inland oder in den Zollfreigebieten im Sinne von 1 Abs. 3 UStG ansässig ist. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, so unterliegt der Unternehmer den allgemeinen Vorschriften des UStG. Die genannten Voraussetzungen sind abschließend, das heißt es müssen keine weiteren Bedingungen erfüllt werden.

HINWEIS: Wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, muss das explizit auf jeder Rechnung ausgewiesen werden! Der genaue Wortlaut ist dabei nicht vorgeschrieben, es muss aber klar ersichtlich werden, dass das Unternehmen unter die Kleinunternehmerreglung fällt. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, droht Ärger mit dem Finanzamt.

Üblich sind folgende Formulierungen:

Wie hängen die Begriffe Kleinunternehmer, Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung zusammen?

Wie soeben aufgezeigt wurde, handelt es sich bei den Begriffen Kleinunternehmer, Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung um “verschiedene Paar Schuhe”. Ein gewisser Zusammenhang – der wohl auch für die Verwirrung rund um die Bedeutung der Begriffe verantwortlich ist – besteht jedoch insoweit, als dass Kleinunternehmer in den meisten Fällen Kleingewerbe betreiben. In diesem Fall bietet sich die Nutzung der Kleinunternehmerregelung an. Wenn Sie mehr zur Kleinunternehmerregelung erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel hierzu.

Falls Sie die Sprache nicht können, ist es aus Erfahrungen wichtig sich beim Ausfüllen vom Formular und der Seite zu Steuerangelegenheiten sich Hilfe zu holen!

Was brauche ich, um ein Kleinunternehmen zu gründen?

Was konkret für die Gründung eines Kleinunternehmens notwendig ist, hängt wesentlich von der gewählten Rechtsform ab: Beispielsweise erfordert die Gründung einer GbR andere Vorgehensweisen und Unterlagen als die einer GmbH. Folgende Punkte sind jedoch stets, also unabhängig von der gewählten Rechtsform, zu beachten:

Schritt 1: Vorüberlegungen

Bevor ein Kleinunternehmen ins Leben gerufen wird, sollte sich das Gründerteam – das auch nur aus einer einzigen Person bestehen kann – über folgende Punkte einigen bzw. klar werden:

Die Feinheiten müssen in diesem Zeitpunkt weiterhin nicht zu 100 % abgestimmt und „in Stein gemeißelt“ sein, eine grobe Vorstellung ist für den Anfang schon ausreichend. Spätestens dann, wenn es an die Anmeldung des Gewerbes geht, sollten diese Punkte jedoch abschließend geregelt sein.

Schritt 2: Genehmigungspflicht überprüfen

Nach deutschem Recht sind einige wenige Unternehmungen genehmigungspflichtig. Welche Unternehmensgegenstände dies betrifft, ergibt sich aus der Gewerbeordnung (GewO), kann aber auch – je nach Unternehmensgegenstand – bei der IHK, dem Bauamt oder dem Gesundheitsamt abgefragt werden. Eine solche Pflicht besteht immer dann, wenn der Staat der Auffassung ist, dass für den konkreten Unternehmensgegenstand besondere Kenntnisse/Qualifikationen erforderlich sind. (Nicht abschließende!) Beispiele für genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind:

Sollten Sie mit Ihrem Unternehmen also eine genehmigungspflichtige Tätigkeit ausüben, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde, bspw. dem Gewerbeamt, eingeholt werden, bevor mit der Tätigkeit begonnen wird. Je nach Art der genehmigungspflichtigen Gewerbetätigkeit können dabei unterschiedliche Voraussetzungen an Sie gestellt werden; in den meisten Fällen ist ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Kommt es für die Gewerbetätigkeit auf eine besondere Sachkunde an, so ist diese durch eine bestimmte Ausbildung oder anderweitig erlangte spezielle Sachkunde nachzuweisen.

Schritt 3: Gewerbe anmelden

Anschließend muss für das Unternehmen noch ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dies gilt nicht, wenn der Gründer zu den Freiberuflern gehört und mit seinem Unternehmen freiberuflichen Tätigkeiten nachgeht. Dazu gehören unter anderem Fotografen, Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Autoren, Journalisten oder Lektoren. Auch Berufe, die zur sog. “Urproduktion” zählen, sind von der Pflicht einer Gewerbeanmeldung befreit. Hierzu gehören land- und forstwirtschaftliche Berufe sowie Tätigkeiten im Bergbau und der Fischerei.

Die zuständigen Gewerbeämter geben online oder vor Ort Formulare aus, die wahrheitsgemäß auszufüllen sind. Notwendige Informationen, die anzugeben sind, sind regelmäßig Kontaktdaten des Gründers, Adresse und Telefonnummer des Betriebssitzes sowie eine Nennung des Tätigkeitsbereichs. Die Bearbeitung der Anmeldung nimmt in der Regel 1-3 Wochen in Anspruch. Die Kosten belaufen sich dabei, in Abhängigkeit vom jeweiligen Gewerbeamt, auf 10-60 Euro. Sofern Sie mehr zum Thema Gewerbe anmelden: die Gewerbeanmeldung erfahren möchten, werfen Sie gerne einen Blick auf unseren Artikel hierzu.

Handelsgesetzbuch?! Kapitalgesellschaft oder doch Personengesellschaft?! Wir beantworten die am häufigst gestellten Fragen zum Thema Kleinunternehmen!

Welche Rechtsform ist die beste für ein Kleinunternehmen?

Als Kleinunternehmer hat man hinsichtlich der Rechtsform des eigenen Unternehmens die Qual der Wahl: Häufig wird das Kleinunternehmen jedoch in der Form des Einzelunternehmens bzw. sofern mehr als ein Gründer beteiligt ist, in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gegründet. Auch die Unternehmergesellschaft (UG) wird häufig verwendet. Falls Sie mehr über die jeweiligen Vor- und Nachteile dieser Rechtsformen / Unternehmensformen erfahren möchten, lesen Sie gerne unseren Artikel hierzu.

Kann man als Kleinunternehmer Mitarbeiter einstellen?

Ja, auch als Kleinunternehmer können Mitarbeiter eingestellt werden. Die zusätzliche Belastung, die für den Gründer und das Unternehmen damit einhergeht (insbesondere der finanzielle und organisatorische Mehraufwand), sollte jedoch keinesfalls missachtet werden.

Welche Berufe können unter einem Kleingewerbe ausgeübt werden?

Im Grundsatz kann jeder beliebige Beruf auch von einem Kleingewerbetreibenden ausgeübt werden – vorausgesetzt natürlich, es handelt sich nicht um eine verbotene Tätigkeit und eine eventuell erforderliche Genehmigung für die Ausübung des Berufes wurde eingeholt.

Wie viel Startkapital braucht man für ein Kleingewerbe?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie insbesondere von der gewählten Rechtsform abhängig ist; während etwa das Einzelunternehmen und die GbR mit sehr geringem Startkapital gegründet werden können (lediglich die Gründungskosten müssen gedeckt sein), erfordert beispielsweise die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro, wobei im Zeitpunkt der Gründung zumindest 12.500 Euro eingebracht werden müssen, § 7 Abs. 2 GmbHG. Sofern Gründer also nur über sehr geringes Startkapital verfügen, ist eher die Gründung eines Einzelunternehmens, einer GbR oder einer UG ratsam. Mehr über das GmbH gründen erfahren!

Fazit: Kleinunternehmen anmelden - das erwartet dich!

Fazit: Kleinunternehmen anmelden

Anders als häufig angenommen, handelt es sich beim Kleinunternehmen nicht um eine eigene Rechtsform; angesichts dessen variieren die Anforderungen an die Gründung eines Kleinunternehmens je nach gewählter Rechtsform stark. Abzugrenzen ist die Bezeichnung von den Begriffen des Kleingewerbes sowie der Kleinunternehmerregelung.

Grundsätzlich benötigt jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes anbietet oder erhält, zwingend eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (häufig abgekürzt als USt-IdNr.). Was es genau mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf sich hat, wie Unternehmer diese erhalten, welche Unternehmen von der Pflicht, eine USt-IdNr. zu führen, ausgenommen sind und wie sich die USt-IdNr. von anderen steuerrelevanten Kennziffern unterscheidet, wird in diesem Beitrag verständlich erläutert. Anschließend werden die häufigsten Fragen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantwortet.

Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine Kennung, die aus einem Länderkennzeichen sowie 9 Ziffern besteht. Diese gewährleistet die eindeutige Kennzeichnung jedes Unternehmens innerhalb der EU.

Was ist der Unterschied zwischen der USt-IdNr und Steuernummer?

Für Verwirrung sorgt nicht selten, dass in Deutschland neben der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verschiedene weitere steuerrelevante „Nummern“ existieren: allen voran die Steuernummer sowie die Steuer-Identifikationsnummer.

Bei der Steuernummer handelt es sich um eine vom Finanzamt jeder steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Person zugeteilte Kennung. Jede natürliche oder juristische Person ist anhand dieser Nummer eindeutig identifizierbar.

2008 wurde darüber hinaus die Steuer-Identifikationsnummer eingeführt, um das deutsche Besteuerungssystem zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Diese ist bundeseinheitlich und besteht aus elf zufällig zugewiesenen Ziffern.

Das Reverse-Charge-Verfahren bildet eine Ausnahme und in der Regel muss durch verschiedene Formulare die Daten und der Inhalt des Gewerbes erfasst und an das zuständige Amt übermittelt werden.

Wann ist die USt-IdNr. notwendig?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes relevant. Sofern Waren oder Dienstleistungen an Geschäftskunden innerhalb der EU verkauft oder selbst in Anspruch genommen werden, ist eine USt-IdNr. erforderlich. Der Grund: Für eine ordnungsgemäße Umsatzbesteuerung bei Geschäften zwischen EU-Ländern benötigen die zuständigen Behörden einheitliche Kennziffern. Ausgenommen hiervon sind deshalb Unternehmer, die nur innerhalb Deutschland Leistungen anbieten oder beziehen.

Weiterhin benötigen auch Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen zwar über Deutschlands Grenzen hinaus, jedoch nicht an andere Unternehmer, sondern nur an Privatpersonen verkaufen bzw. anbieten. Auch Freiberufler und Kleinunternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sind von der Führung einer USt-IdNr. befreit. Kleinunternehmern steht es jedoch frei, eine USt-IdNr. zu führen, sofern Geschäftsbeziehungen mit „ausländischen“ Unternehmen aus der EU bestehen. Wenn Sie mehr zum Thema Kleinunternehmerregelung erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel hierzu.

Wenn ein Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt, ist diese einerseits auf Rechnungen anzugeben. Andererseits muss, sofern Ihr Unternehmen eine Website führt, diese auch zwingend im Impressum angegeben werden, § 5 TMG. Fehlt diese Angabe, so kann eine Abmahnung drohen.

Wie bekomme ich eine Umsatzsteuer-ID?

Anders als die Steuer-Identifikationsnummer, die grundsätzlich automatisch, also ohne Antrag, vom Finanzamt mitgeteilt wird, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden. Achtung: Bevor Sie eine USt-IdNr. beantragen, sollten Sie sich vergewissern, dass Ihnen noch keine USt-IdNr. zugeteilt wurde.

Wo kann eine USt-IdNr beantragt werden?

Der Antrag auf Erhalt der USt-IdNr. ist kostenfrei beim Bundeszentralamt für Steuern per Online-Formular zu stellen, siehe: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=AB938A3E5E105ABD6538.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung per Mail über das Kontaktformular des Bundeszentralamts für Steuern oder per Post an

Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis.

Sofern Sie Ihr Unternehmen neu gründen, kann die USt-IdNr. direkt bei der Gründung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dies muss dann im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entsprechend angekreuzt werden.

Wie lange dauert es eine USt-IdNr. zu bekommen?

Sofern die USt-IdNr. ordnungsgemäß beantragt wurde, wird diese ausschließlich auf dem Postweg an das Unternehmen gesandt. Dies nimmt regelmäßig zwischen einem und zwei Monaten in Anspruch.

Wie sieht die Umsatzsteuernummer aus?

Die USt-IdNr. besteht stets aus einer Länderkennung (in Deutschland „DE“) und mehreren Ziffern. In Deutschland sind es in jedem Fall 9 Ziffern, in anderen Ländern besteht sie nur aus 8 (beispielsweise Dänemark oder Slowenien), in anderen aus 10 (beispielsweise Belgien, Polen oder Slowakei) oder mehr (Frankreich, Kroatien oder Niederlande) Ziffern. Für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen könnte die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer also beispielsweise so aussehen:

DE123456789

Wo finde ich meine UID?

Die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer findet sich insbesondere auf Steuerbescheiden oder auf den eigenen Rechnungen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sind also für den Dienstleistungsverkehr unabdingbar!

Zusammenfassung: So kannst du deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen!

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss zwingend beantragt werden, sofern die oben beschriebenen Eigenschaften auf ihr Unternehmen zutreffen. Dies kann Online, per E-Mail über das Kontaktformular oder schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Die einfachste Möglichkeit ist der Online-Antrag.

Gründern stehen nach deutschem Recht eine Vielzahl an Unternehmensformen zur Verfügung, unter denen sie ihre Waren anbieten oder Dienstleistungen erbringen können. In diesem Beitrag soll die spezielle Unternehmensform der Partnerschaftsgesellschaft gehen. Es wird unter anderem verständlich dargestellt, was eine Partnergesellschaft ist, wer eine Partnergesellschaft gründen kann, und wie sich die Haftung innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft darstellt. Anschließend werden die häufigsten Fragen rund um die Partnerschaftsgesellschaft beantwortet.

Was ist eine Partnergesellschaft einfach erklärt?

Die Partnergesellschaft, häufig auch bloß als Partnerschaft bezeichnet, ist eine im deutschen Recht noch relativ junge Rechtsform: Erst am 1. Juli 1995 wurde diese Unternehmensform durch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz eingeführt. Hintergrund dessen war, dass die bis dato bestehenden Rechtsformen keine adäquate Grundlage für Zusammenschlüsse von Freiberuflern bildeten, was durch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz geändert wurde. § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz legt dabei fest, dass die Rechtsform nur für den Zusammenschluss von Freiberuflern möglich ist: Damit sind insbesondere Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) nicht zur Gründung einer Partnergesellschaft berechtigt.

Deswegen sollte man eine PartGg mit seinen Partnern gründen!

Warum die Partnerschaftsgesellschaft?

Durch die Partnerschaftsgesellschaft wird Freiberuflern ermöglicht, einen Zusammenschluss unter einer flexiblen Organisationsstruktur zu erreichen. Ein Vorteil der Partnerschaftsgesellschaft ist die eigene Rechtspersönlichkeit unter dem Namen der Partnerschaftsgesellschaft. Weiterhin ist die Freistellung der persönlichen Haftung, die in dieser Form in keiner anderen Personengesellschaft existiert, ein großer Pluspunkt dieser Rechtsform. Auch die geringen Gründungskosten (häufig nicht mehr als 500 €) bilden einen großen Vorteil.

Wie funktioniert eine Partnerschaftsgesellschaft?

Obwohl die Partnerschaftsgesellschaft eine eigenständige Rechtsform mit einem eigenen Gesetz darstellt, sind eine Vielzahl an Vorschriften, die für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die offene Handelsgesellschaft (OHG) gelten, auf die Partnerschaftsgesellschaft anwendbar, da das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz auf diese Vorschriften unmittelbar verweist. Im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft schließen sich mehrere Freiberuflicher zusammen, die sodann Synergieeffekte für ihre beruflichen Tätigkeiten nutzen können.

Welche Rechtsform hat eine Partnerschaftsgesellschaft?

Die Partnerschaftsgesellschaft ist, genau wie beispielsweise die GmbH oder die GbR, eine eigenständige Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Was bedeutet die Abkürzung PartG?

Die Abkürzung PartG steht für Partnerschaftsgesellschaft bzw. Partnergesellschaft.

Wer darf eine Partnergesellschaft gründen?

Gemäß § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sind nur Angehörige freier Berufe zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft berechtigt. § 1 Abs. 2 konkretisiert die freien Berufe und nennt dabei Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.

Eine weitere Einschränkung sieht § 1 Abs. 3 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz vor. Demnach kann „Die Berufsausübung in der Partnerschaft kann in Vorschriften über einzelne Berufe ausgeschlossen oder von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden“. Im Klartext: Einige besondere Berufsgruppen verfügen über spezielles Berufsrecht, das ggf. weitergehende Anforderungen an die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft stellt. So sieht beispielsweise §59a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor, dass sich Rechtsanwälte nur mit den in § 59a BRAO aufgeführten Berufsangehörigen zusammenschließen dürfen.

Alles zur Haftung laut Partnerschaftsgesetz.

Wer haftet bei einer Partnerschaftsgesellschaft / PartG?

Grundsätzlich haften für die Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft neben der Gesellschaft auch ihre Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt.

Allerdings ist die Haftung untereinander prinzipiell auf denjenigen beschränkt, der innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft die berufliche Leistung erbringt, leitet, verantwortet oder überwacht (vgl. § 8 Abs. 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz). Dies ist ein gesetzliches Privileg für solche Partner, die beispielsweise an einem Mandat nicht mitgearbeitet haben.

Hierzu ein Beispiel (den Eintritt möglicher Versicherungen außen vor gelassen): Rechtsanwälte Albert und Bernd gründen die A&B Rechtsanwaltspartnergesellschaft. A berät einen Mandanten grob fahrlässig derart falsch, dass diesem ein Schaden in Höhe von 50.000 Euro entsteht. Da jedoch nur A mandatiert war, haftet grundsätzlich nur er. Sollte der Mandant sich also an B wenden, um den Schaden ersetzt zu verlangen, so kann sich B, die Schadenssumme von A „zurückholen“.

Ferner können die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten insgesamt beschränkt werden. Hierfür schreibt § 8 Abs. 3 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz vor, dass durch Gesetz für einzelne Berufe eine Beschränkung der Haftung für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf einen bestimmten Höchstbetrag zugelassen werden, wenn zugleich eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Partner oder der Partnerschaft begründet wird.

Wie gründet man eine Partnerschaftsgesellschaft?

Bei der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft sind einige Besonderheiten zu beachten.

Im Gegensatz zur Gründung einer Kapitalgesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich. Gemäߧ 3 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz ist jedoch ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag abzuschließen, der zwingend den Namen und Sitz der Partnerschaft, den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners sowie den Gegenstand der Partnerschaft enthalten muss.

Weiterhin muss die Partnerschaftsgesellschaft in das sog. Partnerschaftsregister eingetragen werden. Die Anmeldung erfolgt vor dem Notar, der diese notariell beurkunden muss. Auch Veränderungen der Partnerschaftsgesellschaft, beispielsweise das Ein- oder Austreten einzelner Partner, muss ins Partnerschaftsregister eingetragen werden.

Was ist eine PartG mbB?

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (PartG mbH) bietet eine noch weitergehende Haftungsbeschränkung als die berufsbedingte Haftungsbeschränkung. Dabei ist das Privatvermögen des Partners, der seinen Beruf fehlerhaft ausübt, ebenso geschützt wie das der Partner, die nicht an der fehlerhaften Ausübung beteiligt waren.

Wie heißt eine Partnerschaftsgesellschaft?

Auch bei der Namensgebung sind Besonderheiten zu beachten, dargelegt in § 2 Abs. 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Demzufolge muss der Name der Partnerschaftsgesellschaft den Namen mindestens eines Partners (Nachname ausreichend), den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Die Namen anderer Personen als der Partner dürfen nicht in den Namen der Partnerschaft aufgenommen werden.

Fazit zur Partnergesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft stellt eine attraktive Unternehmensform für Freiberufler dar, die seit ihrer Einführung im deutschen Rechtssystem eine flexible und kostengünstige Alternative zu anderen Gesellschaftsformen bietet. Mit ihrer eigenen Rechtspersönlichkeit und der Möglichkeit, die Haftung auf den tatsächlich handelnden Partner zu beschränken, bietet sie einen maßgeschneiderten Rahmen für den Zusammenschluss von Profis aus freien Berufen. Die Beschränkung der Gründungsberechtigung auf diese Berufsgruppe unterstreicht die Spezialisierung und den besonderen Charakter der Partnerschaftsgesellschaft, die somit eine effektive und verantwortungsbewusste Berufsausübung unter Gleichgesinnten ermöglicht.

Gründer entscheiden sich beim Schritt in die Selbstständigkeit häufig für die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), um vom Haftungsprivileg Gebrauch machen zu können. Es werden Gewinne erwirtschaftet, die für weitere Investitionen der GmbH genutzt, in den meisten Fällen aber auch an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Anders verhält es sich bei der gemeinnützigen GmbH (gGmbH), die in der Praxis nicht so häufig in Erscheinung tritt und daher nur den wenigsten Gründern bekannt ist. Neben der Frage, was eine gGmbH ist, wie sie sich von der GmbH unterscheidet und wie die gGmbH steuerlich zu behandeln ist, werden in diesem Artikel auch Fragen rund um die Gründung und Haftung beantwortet.

Die gemeinnützige GmbH ist eine abgewandelte Form der Kapitalgesellschaft GmbH

Was ist eine gGmbH?

Eine gGmbH stellt eine Sonderform der GmbH, damit also eine eigene Rechtsform, dar. Sie ist die ideale Rechtsform für solche Unternehmungen, die die erwirtschafteten Erträge, die durch die Verfolgung eines gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecks erlangt wurden, nur für gemeinnützige Zwecke verwenden: Hierdurch entstehen der Gesellschaft steuerliche Vorteile, dennoch können die wirtschaftlichen Vorzüge und Rahmenbedingungen der GmbH für sich in Anspruch genommen werden.

Darin unterscheidet sich eine gGmbH von einer normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung!

Was ist der Unterschied zwischen GmbH und gGmbH?

Die GmbH verfolgt grundsätzlich den erwerbswirtschaftlichen Zweck, durch wirtschaftliche Betätigung Gewinne zu generieren. Ideelle Zwecke jeglicher Art, seien es sportliche, wissenschaftliche, religiöse, karitative oder künstlerische Zwecke sind bei der „normalen“ GmbH nur in den seltensten Fällen vorzufinden.

Anders verhält es sich mit der gemeinnützigen GmbH: Zwar soll hier auch eine wirtschaftliche Betätigung, ähnlich wie in der GmbH, erfolgen. Allerdings steht dabei die Verwendung der Zwecke für gemeinnützige Zwecke absolut im Vordergrund bzw. ist sogar zwingende Voraussetzung.

Achtung - Social Entrepreneur: Ab dann ist eine GmbH gemeinnützig!

Wann ist eine GmbH gemeinnützig?

Eine GmbH kommt nur dann in den Genuss der steuerlichen Vorteile, wenn sie als gemeinnützig einzustufen ist. Wann dies der Fall ist, regelt § 51 der Abgabenordnung (AO). Demnach muss die GmbH „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke“ verfolgen.

Näher konkretisiert werden diese Vorgaben hinsichtlich gemeinnütziger Zwecke in § 52 AO. Hierunter fällt beispielsweise die Förderung:

Sofern der Zweck, den die GmbH nach den Vorstellungen der Gründer verfolgen soll, unter einen der in § 52 AO genannten Bereiche fällt, kann grundsätzlich eine gGmbH gegründet werden. Zusätzlich hierzu dürfen keine Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, die finanziellen Mittel der gemeinnützigen GmbH dürfen ausschließlich für die im Gesellschaftsvertrag festgelegten, gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Auch die von der gGmbH auszuzahlenden Gehälter sind streng begrenzt.

Ferner muss in der Satzung geregelt werden, wie mit dem Vermögen der gGmbH im Falle der Gesellschaftsauflösung verfahren wird: Dieses darf nicht an die GmbH Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern muss stattdessen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft fallen.

Das GmbH Gesetz gibt den Gründern mehrere Vorteile für die Gründung einer gGmbH

Warum eine gGmbH?

Eine gGmbH ist dann sinnvoll, wenn das Geschäftsmodell einen gemeinnützigen Zweck verfolgt und dennoch eine Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet angestrebt wird. Angesichts dessen ist die gGmbH vor allem im Bereich der Non-Profit-Organisationen, die durch wirtschaftliche Betätigung weiteres Kapital für die Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke generieren möchten, sehr beliebt.

Allerdings hat die gGmbH nicht nur Vorteile: Wie bereits erwähnt, dürfen Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Außerdem ist die gGmbH weniger flexibel als die GmbH, da Änderungen des Unternehmensgegenstandes der Zustimmung der Finanzverwaltung bedürfen, um nicht die Rücknahme von Steuervergünstigung zu riskieren. Des Weiteren ist erforderlich, dass der gemeinnützige Zweck extrem präzise und konkret im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird, was schon so einigen Existenzgründern Schwierigkeiten bereitet hat.

So finanziert sich die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung!

Wie finanziert sich eine gemeinnützige GmbH?

Eine gemeinnützige GmbH finanziert ihre Zwecke in erster Linie durch eigene wirtschaftliche Aktivität. Weiterhin können ihr jedoch auch staatliche Fördermittel zustehen, auf die Existenzgründer und Unternehmen der freien Wirtschaft keinen Zugriff haben. Um zu überprüfen, ob Ihre gGmbH Anspruch auf solche Förderungen hat, kann in der Förderdatenbank nach passenden Förderungen für Ihr konkretes Vorhaben gesucht werden.

Wie viele Gesellschafter braucht eine gGmbH?

Hinsichtlich der Anzahl der Gesellschafter unterscheidet sich die gemeinnützige GmbH nicht von einer „gewöhnlichen“ GmbH. Beide können schon von einer einzigen Person gegründet werden, anders als bei den Personengesellschaften sind also nicht mindestens zwei Gründer erforderlich. Damit steht auch einen ein Personen gGmbH nichts im Wege.

gGmbH Steuern, Haftung & Eigentümer

Wer haftet bei einer gGmbH?

Auf hinsichtlich der Haftung unterscheidet sich die gGmbH nicht von der GmbH. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen, die Haftung ist im Grundsatz auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt, § 13 Abs. 2 GmbHG.

Mehr über die GmbH Haftung erfahren!

Welche Steuern zahlt eine gGmbH?

Der größte Vorteil der gGmbH liegt in der sich von anderen Körperschaften unterscheidenden Besteuerung: Aufgrund des Status der Gemeinnützigkeit fallen viele Steuern nämlich nicht an, die für eine GmbH für gewöhnlich fällig werden. Zu nennen ist hier zunächst die Gewerbesteuer, von der die gemeinnützige GmbH gemäß § 3 Nr. 2 GewStG vollständig befreit ist. Auch die Körperschaftssteuer sowie der Solidaritätszuschlag fallen nicht an. Sofern Leistungen zu wohltätigen Zwecken erbracht werden, können diese ggf. mit reduzierter Umsatzsteuer oder gar ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden. Auch für Zuwendungen aus Erbschaften oder Schenkungen können im Einzelfall Steuerersparnisse bestehen.

Wie gründe ich eine gemeinnützige GmbH?

Bis auf die bereits genannten im Gesellschaftsvertrag festzulegenden Eigenheiten unterscheidet sich der Gründungsprozess einer gemeinnützigen GmbH nicht von dem einer GmbH. Allerdings wurde vom Gesetzgeber eine Mustersatzung in Anlage 1 des § 60 AO implementiert, die Gründer einer gGmbH für die Gründung verwenden können. Dies vereinfacht den Gründungsprozess.

Mehr über das GmbH gründen erfahren!

Fazit: Die gGmbH – gemeinnützige GmbH

Die gGmbH eignet sich dann, wenn Gründer im Bereich des sozialen Unternehmertums („social entrepreneurship“) aktiv werden wollen. Es kann trotz wirtschaftlicher Betätigung von massiven Steuerbegünstigungen profitiert werden, sodass der gGmbH mehr von dem erwirtschafteten Kapital zur bleibt, das dann wiederum für weitere gemeinnützige Zwecke der Gesellschaft eingesetzt werden kann.

Der Großteil der deutschen Unternehmen wird gegründet, um ein operatives Geschäft aufzubauen, mit dem Gewinne erzielt werden sollen. Die Geschäftsmodelle sind dabei vielfältig und reichen von Produktions- und Handelsunternehmen hin zu Dienstleistungsunternehmen. Einen anderen Zweck verfolgt die sog. Immobilien GmbH, die sich, wie der Name schon sagt, ausschließlich mit Immobilien beschäftigt. Was die genaue Tätigkeit einer solchen Immobilien GmbH ist, welche Vorteile sie bietet und wie sie überhaupt funktioniert, wird in diesem Beitrag verständlich erläutert.

Die Immobilien GmbH ist eine Alternative zur Immobilien GbR (GbR Gesellschaftsvertrag ist notwendig) und dient zur Optimierung der Steuern von Einnahmen aus Vermietung und Veräußerung

Was ist eine Immobilien GmbH?

Die Immobilien GmbH ist eine Unterform der sog. vermögensverwaltenden GmbH. Mehr über die vermögensverwaltende GmbH erfahren Sie in unserem Beitrag zu diesem Thema. Ihr einziger Zweck besteht darin, Immobilien zu halten und diese zu verwalten. Theoretisch sind für die Immobilien GmbH auch andere Unternehmensformen der Kapitalgesellschaften möglich, also die UG (haftungsbeschränkt), die AG, die englische Limited oder andere ausländische Rechtsformen, die nach deutschem Recht wie GmbHs behandelt werden.

Welche Vorteile hat eine Immobilien GmbH?

Der wohl größte Vorteil einer Immobilien GmbH liegt in der Versteuerung. Werden durch die Immobilien Mieteinnahmen erzielt, so sind diese, sofern die Immobilien im privaten Vermögen einer Person liegen, nach dem individuellen Steuersatz zu besteuern. Bei Gutverdienern sind damit bis zu 45 % der Einnahmen zu versteuern. Befindet sich die Immobilie hingegen im Eigentum bzw. Vermögen einer GmbH, beträgt der Steuersatz etwas weniger als 16 %. Der Grund: Kapitalgesellschaften sind nur mit der Körperschaftssteuer, die mit 15 % zu Buche schlägt, sowie dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf den Körperschaftssteuersatz + Kirchensteuer, zu besteuern.

Sofern die Immobilien GmbH nicht gewerblich tätig ist, sprich kein Handel mit Immobilien getrieben wird, entfällt zudem die Gewerbesteuer. Es darf ausschließlich das eigene Vermögen verwaltet werden. Hierzu gehört auch, dass die Immobilie nicht eigenständig saniert oder renoviert werden darf.

Die Immobilien-GmbH funktioniert durch die Nutzung diverser Vorschalt-GmbH

Wie funktioniert eine Immobilien GmbH?

Die Vorteile der Immobilien GmbH können folgendermaßen ausgespielt werden: Die Immobilie befindet sich nicht im Privateigentum, sondern im Eigentum der Immobilien GmbH. Angesichts dessen werden Mieteinkünfte nicht mit dem persönlichen Steuersatz der betreffenden Privatperson, sondern mit dem oben bereits genannten Steuersatz, der der Immobiliengesellschaft besteuert.

Sie können unterhalb dieses Beitrags gerne Ihre Meinung in Form von Kommentaren kundtun!

Wann lohnt sich eine Immobilien GmbH?

Ab wann sich eine Immobilien GmbH lohnt, also man mit der Gründung einer solchen Gesellschaft besser fährt, als die Immobilien in seinem Privatvermögen zu halten, ist vom individuellen Steuersatz, der Höhe der Mieteinkünfte sowie vom Wert der Immobilien abhängig. Generell gilt aber: Je mehr Immobilien man hat bzw. je höher der Wert der Immobilien (und damit auch die möglichen Mieteinnahmen) liegt bzw. liegen, desto eher eignet sich eine Immobilien GmbH.

Außerdem ist das Modell auch dann besonders lohnenswert, wenn sehr viel Fremdkapital in Form eines Bankkredites aufgenommen wird. Für kleinere Objekte bzw. Investitionssummen ist eher der Kauf als Privatperson zu empfehlen.

Voraussetzungen der Gründung einer Kapitalgesellschaft - in diesem Beispiel die Immobilien GmbH gründen

Was braucht man um eine Immobilienfirma zu gründen?

Sofern die Immobiliengesellschaft in der Rechtsform der GmbH gegründet werden soll – was die in der Praxis für solche Zwecke am häufigsten vorkommende Rechtsform ist – sind eine Vielzahl von Schritten erforderlich. Da wir zu diesem Thema bereits einen ausführlichen Artikel unter GmbH gründen verfasst haben, werden nachfolgend die wesentlichen Punkte in Kurzfassung erläutert.

Nachdem sich für einen Namen für die GmbH entschieden wurde, ist der Gesellschaftsvertrag, häufig auch als „Satzung“ bezeichnet, aufzusetzen. Anschließend muss dieser notariell beurkundet werden. In ihm werden die wichtigsten Rechte und Pflichten der Personen, die an der GmbH beteiligt sein sollen, festgehalten. Er beinhaltet insbesondere den Gegenstand des Unternehmens, den Firmensitz sowie die Zahl- und Nennbeträge der Geschäftsanteile der GmbH Gesellschafter. Häufig werden auch schon die Geschäftsführer der GmbH bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag festgelegt, was jedoch nicht zwingend geschehen muss (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 2 GmbH Gesetz).

Im Rahmen der anschließenden notariellen Beurkundung wird der Gesellschaftsvertrag den Gründergesellschaftern vorgelesen, anschließend muss der Gesellschaftsvertrag von allen Gesellschaftern unterschrieben werden. 

Außerdem sind Gründer einer GmbH verpflichtet, ein Bankkonto, das ausschließlich für die geschäftlichen Zwecke der GmbH verwendet wird, also ein Geschäftskonto, zu eröffnen. Je nach Größe bzw. Komplexität des Unternehmens kann es sich sogar anbieten, mehrere Geschäftskonten zu eröffnen, um einen besseren Überblick über die verschiedenen Zahlungsaus- und Eingänge zu behalten. Anschließend muss dann die Stammeinlage der GmbH auf das Geschäftskonto eingezahlt werden, wobei insgesamt 25.000 Euro (voller Betrag) oder zumindest die Hälfte (12.500 Euro) erreicht werden müssen.

Mit einem Beleg der Zahlung ist ein erneuter Gang zum Notar notwendig. Dieser meldet die GmbH dann im Handelsregister an. Die Prüfung der eingereichten Dokumente und Eintragung der GmbH kann dabei beim Handelsregister einige Tage bis hin zu einigen Wochen dauern. Wird der für die Eintragung im Handelsregister fällige Geldbetrag bezahlt, wird der Eintrag im Handelsregister veröffentlicht.

Ist all dies geschafft, muss noch ein Gewerbe angemeldet werden. Hierfür muss beim zuständigen Gewerbeamt ein entsprechender Antrag gestellt werden, für den es (auch Online-) Formulare gibt. Mehr über die Gewerbeanmeldung erfahren.

Nach der Eintragung ins Handelsregister muss die GmbH noch dem Finanzamt zwecks steuerlicher Erfassung gemeldet werden. Das Finanzamt meldet sich in der Regel automatisch bei Ihnen, sobald das Gewerbe angemeldet wurde. Dies dauert regelmäßig 1 – 2 Wochen. Anschließend müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dem zuständigen Finanzamt zurücksenden.

Achtung: Um von der Gewerbesteuerbefreiung zu profitieren, sollten Gründer einen entsprechenden Befreiungsantrag beim zuständigen Finanzamt stellen.

Beachte: Steht die Immobilie im Privateigentum und soll in die gegründete Immobilien GmbH eingebracht werden, so fällt dabei grundsätzlich Grunderwerbssteuer an. Der Grund: Grunderwerbssteuer fällt immer dann an, wenn Immobilieneigentum von einer Person auf eine andere übertragen wird. Obwohl die Privatperson und Gesellschafter der GmbH in tatsächlicher Hinsicht ein und dieselbe Person sind, werden die GmbH und die Privatperson als zwei unterschiedliche Personen betrachtet, da die GmbH eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

Fazit: Die Immobilien GmbH im Überblick

Fazit: Die Immobilien-GmbH Gründung

Die Immobilien GmbH ist eine häufig genutzte Rechtsform, um bei Erträgen aus Immobilien Steuern zu sparen. Anders als gemeinhin angenommen, kann sich der Aufbau einer solchen Struktur auch schon bei 3-4 eigenen Immobilien lohnen. Mit in diese Rechnung einzubeziehen sind jedoch neben den Gründungskosten der GmbH auch die laufenden Kosten.

Wer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen möchte, muss neben dem organisatorischen Aufwand auch die Kosten der Gründung beachten: Um im Rahmen des Gründungsprozesses keine „böse Überraschung“ zu erleben, sollten sich Existenzgründer daher schon vor der Gründung über die Kosten bewusst werden. Da sich die Gesamtkosten aus mehreren Positionen zusammensetzen, werden in diesem Beitrag die Gründungskosten einer GmbH aufgeschlüsselt und verständlich dargestellt. Außerdem wird in diesem Beitrag erklärt, wer die Gründungskosten der GmbH zu zahlen hat, wie sich die laufenden Kosten einer GmbH zusammensetzen und wie hoch diese in der Regel ausfallen.

Diese Schritte erwarten Sie bei der Gründung der Kapitalgesellschaft GmbH!

Was benötigt man für die Gründung einer GmbH?

Eine GmbH Gründung erfordert eine Vielzahl von Schritten bzw. Maßnahmen, die ergriffen werden müssen: Da wir zu diesem Thema bereits einen ausführlichen Artikel verfasst haben, werden nachfolgend die wesentlichen Punkte in Kurzfassung erläutert. Zunächst ist eine umfangreiche Vorplanung erforderlich, innerhalb derer insbesondere der Zweck der Gesellschaft (die Geschäftsidee), die Personen und Anzahl der Gesellschafter sowie die Geschäftsführung der GmbH festgelegt werden sollten. Im nächsten Schritt sollte ein adäquater, das heißt rechtlich zulässiger und leicht wieder zu erkennender Name für die GmbH ausgewählt werden. Um zu verhindern, dass es aufgrund fehlerhafter Unternehmensnamen zu Verzögerungen im Gründungsprozess kommt, beispielsweise weil es schon eine gleichlautende Firma gibt, kann der gewünschte Name vorab von der IHK geprüft werden.

Weiterhin sollten etwaige bestehende Genehmigungspflichten überprüft werden: Solche existieren beispielsweise für Unternehmen in der Versicherungs-, Arzneimittelherstellungs- oder Baubranche.

Im Anschluss geht es „ans Eingemachte“: Der Gesellschaftsvertrag, häufig auch als „Satzung“ bezeichnet, bildet das Fundament und Herzstück der GmbH. Er muss aufgesetzt und anschließend notariell beurkundet werden.  In ihm werden die wichtigsten Rechte und Pflichten der Personen, die an der GmbH beteiligt sein sollen, festgehalten. Er beinhaltet insbesondere den Gegenstand des Unternehmens, den Firmensitz sowie die Zahl- und Nennbeträge der Geschäftsanteile der Gesellschafter. Häufig werden auch schon die Geschäftsführer der GmbH bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag festgelegt, was jedoch nicht zwingend geschehen muss (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 2 GmbH Gesetz).

Im Rahmen der anschließenden notariellen Beurkundung wird der Gesellschaftsvertrag den Gründergesellschaftern vorgelesen, anschließend muss der Gesellschaftsvertrag von allen Gesellschaftern unterschrieben werden. 

Außerdem sind Gründer einer GmbH verpflichtet, ein Bankkonto, das ausschließlich für die geschäftlichen Zwecke der GmbH verwendet wird, also ein Geschäftskonto, zu eröffnen. Je nach Größe bzw. Komplexität des Unternehmens kann es sich sogar anbieten, mehrere Geschäftskonten zu eröffnen, um einen besseren Überblick über die verschiedenen Zahlungsaus- und Eingänge zu behalten. Anschließend muss dann die Stammeinlage / Stammkapital der GmbH auf das Geschäftskonto eingezahlt werden, wobei insgesamt 25.000 Euro (voller Betrag) oder zumindest die Hälfte (12.500 Euro) erreicht werden müssen.

Mit einem Beleg der Zahlung ist ein erneuter Gang zum Notar notwendig. Dieser meldet die GmbH dann im Handelsregister an. Die Prüfung der eingereichten Dokumente und Eintragung der GmbH kann dabei beim Handelsregister einige Tage bis hin zu einigen Wochen dauern. Wird der für die Eintragung im Handelsregister fällige Geldbetrag bezahlt (zur Frage, wie hoch dieser ausfällt, wird weiter unten Stellung genommen), wird der Eintrag im Handelsregister veröffentlicht.

Ist all dies geschafft, muss noch ein Gewerbe angemeldet werden. Hierfür muss beim zuständigen Gewerbeamt ein entsprechender Antrag gestellt werden, für den es Formulare gibt. Mit der Gewerbeanmeldung beginnt automatisch und abhängig von der jeweiligen Tätigkeit die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Mehr über die Gewerbeanmeldung erfahren!

Nach der Eintragung ins Handelsregister muss die GmbH noch dem Finanzamt zwecks steuerlicher Erfassung gemeldet werden. Das Finanzamt meldet sich in der Regel automatisch bei Ihnen, sobald das Gewerbe angemeldet wurde. Dies dauert regelmäßig 1 – 2 Wochen. Anschließend müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dem zuständigen Finanzamt zurücksenden.

Egal ob Einpersonen-GmbH oder Start-Ups: Folgende Kosten erwarten den Gründern

Was gehört zu den GmbH Gründungskosten?

Kosten fallen bei der GmbH Gründung an vielerlei Stellen an: Allen voran ist zunächst das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro zu nennen, wobei im Zeitpunkt der Gründung zunächst die Einzahlung des hälftigen Betrages ausreichend ist (s.o.). Des Weiteren fallen ggf. Kosten für den Gesellschaftsvertrag an, sofern sich Gründer hierfür keinem Muster bedienen, sondern diesen individuell durch einen Anwalt verfassen lassen möchten. Ein weiterer großer Kostenpunkt sind die Notargebühren. Verhältnismäßig geringe Kosten verursacht die Gewerbeanmeldung, die Eintragung ins Handelsregister. Ferner fallen noch Kosten für sonstige Leistungen an, beispielsweise für Kopien, Ausdrucke oder Postversand.

Was kostet der Notar bei GmbH Gründung?

Die anfallenden Notarkosten sind abhängig von den konkreten Wünschen der Gesellschafter: Soll nicht mit einem Musterprotokoll gegründet werden, sondern stattdessen ein seitenlanger Gesellschaftsvertrag beurkundet werden, erhöhen sich die Kosten entsprechend, da dies einen höheren Zeit- und Arbeitsaufwand des Notars erfordert. Die Kosten der notariellen Beurkundung inklusive aller zusätzlicher in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten (beispielsweise Dokuments- und Telekommunikationspauschale) belaufen sich regelmäßig auf 800-1100 Euro.

Was kostet die Gründung?

In Summe fallen regelmäßig folgende Kosten an:

Die Gesamtkosten für die GmbH-Gründung liegen somit in den meisten Fällen zwischen 1.000 – 1.500 €.

Achtung: Alle aufgezählten Kosten gelten für eine Ein-Mann-GmbH, die mit individuellem Gesellschaftsvertrag, also nicht mit Musterprotokoll gegründet wird. Wird eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern gegründet, steigen die Kosten. Durch die Gründung mit Musterprotokoll können die Kosten hingegen gesenkt werden.

Gesellschafter oder Geschäftsführung: Wer übernimmt die GmbH-Gründungskosten?

Wer trägt die Gründungskosten einer GmbH?

Die Gründungskosten sind grundsätzlich von den Gesellschaftern der GmbH zu übernehmen. In der Praxis beliebt und daher auch häufig vorzufinden sind jedoch auch Regelungen in Gesellschaftsverträgen, die die Kostentragung weg von den Gesellschaftern, hin zur GmbH verschieben: Dies ist jedoch aufgrund des Grundsatzes der Kapitalaufbringung und Erhaltung, § 30 GmbH Gesetz, nicht uneingeschränkt möglich. Dieser Grundsatz legt nämlich fest, dass das Stammkapital einer GmbH primär der Befriedung von Gläubigern dient, falls die GmbH in Schieflage geraten sollte.

Eine „Zweckentfremdung“ des Stammkapitals dergestalt, dass dieses für die Kosten der Gründung verwendet wird, ist daher nur in engen Grenzen möglich. Die Rechtsprechung gewährt hierbei eine Übernahme der Kosten von bis zu 10 % des Stammkapitals, sofern das Stammkapital 25.000 Euro beträgt, also maximal 2.500 Euro.

Gründungskosten GmbH: Fazit - Diese Positionen fallen an!

Fazit: GmbH gründen Kosten

Existenzgründer sollten sich schon vor der Gründung über die anfallenden Kosten bewusst werden und diese fest einplanen. Auch die laufenden Kosten sind dabei nicht zu vernachlässigen. Gerade für Gründer, die zunächst nebenberuflich gründen möchten, kann daher die Gründung eines Einzelunternehmens aus Kostengesichtspunkten zweckmäßiger sein.

Die meisten Existenzgründer kümmern sich im Vorfeld der Unternehmensgründung (logischerweise) um Fragen der GewerbeanmeldungNamensgebung des Einzelunternehmens oder um steuerliche Aspekte. Mit Fragen einer möglichen Insolvenz wird sich allerdings häufig erst dann beschäftigt, wenn sie bereits eingetreten ist. Da eine Insolvenz für den Einzelunternehmer jedoch die denkbar schlechteste Abzweigung ist, die sein Unternehmen nehmen kann, ist eine Kenntnis der wichtigsten Pflichten und Möglichkeiten des Einzelunternehmers im Falle einer Insolvenz unentbehrlich. Was eine Firmeninsolvenz überhaupt ist, was sie kostet, wie die Haftung des Einzelunternehmers ausgestaltet ist und wie die Firmeninsolvenz bei einem Einzelunternehmen abläuft, wird in diesem Beitrag verständlich erläutert. Außerdem wird dargestellt, wie lange ein Insolvenzverfahren dauert und welche Möglichkeiten der Einzelunternehmer nach Abschluss des Insolvenzverfahrens hat.

Was ist eine Regelinsolvenz eigentlich?

Was ist eine Firmeninsolvenz?

Der Begriff „Insolvenz“ bezeichnet die Situation, dass die Ausgaben einer Person aktuell oder zumindest in absehbarer Zeit höher sind als ihre Einnahmen. Die Person ist also nicht mehr in der Lage, alle ihre Ausgaben ihren Gläubigern gegenüber, also gegenüber den Personen, die einen Zahlungsanspruch gegen sie haben, zu bezahlen. Betrifft diese Zahlungsunfähigkeit nicht eine Privatperson, sondern eine Firma, spricht man von einer Firmeninsolvenz. Die Ursache hierfür sind vielfältig: Häufig wird die Firmeninsolvenz durch fehlerhafte Preiskalkulationen, Fehlinvestitionen oder falsch eingeschätzte Geschäftsrisiken hervorgerufen. Allerdings kann die Firmeninsolvenz auch durch Einflüsse von außen entstehen, beispielsweise aufgrund von nicht kalkulierbaren Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Krise oder der Insolvenz von Geschäftspartnern, die ihre Schulden somit nicht oder nicht mehr vollständig begleichen können.

Ab wann muss die Fortführung eines Unternehmens eingestellt werden?

Ab wann spricht man von einer Firmeninsolvenz?

Ob und ab wann ein Unternehmen insolvent ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen der Insolvenzordnung (InsO). Demnach ist ein Unternehmen dann als insolvent anzusehen, wenn das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Für die Einleitung des Insolvenzverfahrens muss mindestens einer der folgenden drei Eröffnungsgründe vorliegen.

Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO: Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Überschuldung, § 19 InsO: Überschuldung liegt vor, wenn die gesamten bestehenden Verbindlichkeiten, also die Schulden, das vorhandene Gesamtvermögen des Unternehmens übersteigen.

Die Selbstständigkeit: das passiert bei Einzelunternehmen

Die Haftung eines Einzelunternehmens

Einzelunternehmer können immer für die Schulden des Einzelunternehmens in Anspruch genommen werden, anders als bei anderen Unternehmensformen wie beispielsweise der GmbH besteht keine Haftungsbeschränkung. Da der Einzelunternehmer mit seinem gesamten Vermögen haftet, kommt es im schlimmsten Fall also nicht nur zur Insolvenz des Einzelunternehmens, sondern gleichzeitig zur Privatinsolvenz des Einzelunternehmers. Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied zwischen privaten Schulden und gewerblichen Schulden, also solchen, die der Einzelunternehmer gemacht hat. Erfahren Sie mehr über die Haftung bei Einzelunternehmen.

Muss ein Einzelunternehmer Insolvenz anmelden?

Während die Haftung beim Einzelunternehmer einen riesigen Nachteil zur Haftung in einer GmbH darstellt, ist die Insolvenz des Einzelunternehmens hinsichtlich der Insolvenzantragsstellung einen großen Vorteil gegenüber der GmbH: Der Geschäftsführer einer GmbH muss nämlich zwingend einen Insolvenzantrag stellen. Wenn er dies unterlässt oder nicht spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anmeldet, ist sogar eine strafrechtliche Verurteilung möglich. Demgegenüber obliegt dem Einzelunternehmer keine Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Damit kann er also wahlweise einen Insolvenzantrag stellen oder eben nicht. Trotzdem ist ein frühzeitiger Insolvenzantrag des Einzelunternehmers häufig sinnvoll, um weitere Schäden durch die persönliche Haftung des Einzelunternehmers zu verhindern sowie die Rettungschancen des Unternehmens zu erhöhen.

So läuft die Insolvenz bei einer Einzelfirma ab!

Wie läuft eine Firmeninsolvenz bei einem Einzelunternehmen ab?

Wie die Firmeninsolvenz beim Einzelunternehmer abläuft, ist abhängig davon, welche Art des Insolvenzverfahrens gewählt wird. Zu unterscheiden sind das Regelinsolvenzverfahren sowie das Privatinsolvenzverfahren, häufig auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt.

1. Privat- bzw. Verbraucherinsolvenzverfahren

Die Möglichkeit des Privat- bzw. Verbraucherinsolvenzverfahrens steht, wie der Name schon sagt, Privatpersonen bzw. Verbrauchern zu. Ein Einzelunternehmer kann nur dann Gebrauch von diesem Insolvenzverfahren machen, wenn er maximal 19 Gläubiger hat, also maximal 19 Personen offene Forderungen gegen ihn haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

2. Regelinsolvenzverfahren

In den meisten Fällen führt für den Einzelunternehmer jedoch kein Weg am Regelinsolvenzverfahren vorbei. Dieses läuft wie folgt ab:

a) Insolvenzantrag

Ein jedes Insolvenzverfahren beginnt mit der Stellung des Insolvenzantrags. Dieser Antrag muss beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden, wobei die Antragstellung sowohl durch einen Gläubiger als auch durch den Schuldner selbst erfolgen kann. Die meisten Insolvenzgerichte stellen auf ihren jeweiligen Internetseiten einen entsprechenden Antrag zum Download bereit. Der Antrag des Schuldners muss dabei unter anderem folgende Angaben enthalten:

Weiterhin muss der Schuldner dem Insolvenzantrag eine Erklärung beifügen, mit der bestätigt wird, dass die gemachten Angaben richtig und vollständig sind.

Sofern der Insolvenzantrag nicht vom Schuldner, sondern von einem der Gläubiger gestellt wird, muss dieser außerdem darlegen, dass er ein berechtigtes Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat.

b) Insolvenzeröffnungsverfahren

Nachdem der Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenz gestellt würde, prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens tatsächlich vorliegen. In diesem Zeitraum wird das Verfahren als vorläufiges Insolvenzverfahren bezeichnet. Währenddessen hat das Gericht die Möglichkeit, konkrete Maßnahmen zu treffen, um das noch vorhandene Vermögen zu sichern, beispielsweise durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber dem Schuldner. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass sich das Unternehmen nicht weiter verschuldet.

Das vorläufige Insolvenzverfahren dauert in der Regel 2 bis 3 Monate. In dieser Zeit werden die Unternehmensgeschäfte durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt: Verträge dürfen nur mit seiner Zustimmung abgeschlossen werden, zudem erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Post, die an den Einzelunternehmer gerichtet ist. Obendrein darf das Gehalt der beschäftigten Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht gekürzt werden. Sofern Gehaltszahlungen nicht geleistet werden können, erhalten die Arbeitnehmer bis zu 3 Monate lang Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit, das das fehlende Gehalt ausgleichen soll. Beendet wird das vorläufige Insolvenzverfahren durch den Eröffnungsbeschluss.

c) Eröffnungsbeschluss

Wenn das Gericht nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass der Insolvenzantrag ordnungsgemäß gestellt wurde, ein Insolvenzeröffnungsgrund tatsächlich vorliegt und außerdem voraussichtlich ausreichend Vermögen (auch als „Insolvenzmasse“ bezeichnet) besteht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, beschließt das Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, § 27 InsO. Gleichzeitig wird sofort ein Insolvenzverwalter bestimmt. Ist das verfügbare Vermögen des Schuldners hingegen nicht ausreichend, wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, § 26 InsO.

d) Forderungsanmeldung

Anschließend fordert der Insolvenzverwalter alle Gläubiger des Schuldners auf, ihre Forderungen entsprechend anzumelden. Nur diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen ordnungsgemäß anmelden, werden im Insolvenzverfahren berücksichtigt. Eine Ausnahme hiervon besteht für Gehaltsrückstände bei Arbeitnehmern, diese werden vom Insolvenzverwalter selbst ermittelt und müssen daher nicht zwingend angemeldet werden. Die Forderungen werden sodann entsprechend der folgenden, gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge beglichen:

1. Verfahrenskosten: Gehalt des Insolvenzverwalters und Gerichtskosten.

2. Masseverbindlichkeiten: Forderungen, die erst nach Verfahrenseröffnung entstanden sind.

3. Insolvenzverbindlichkeiten: Forderungen, die bereits vor Verfahrenseröffnung entstanden sind.

e) Berichtstermin

Nach einigen Wochen lädt das Gericht die Gläubiger zum sogenannten Berichtstermin ein. Dort erläutert der Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, die Insolvenzursache sowie die Aussichten darauf, ob das Unternehmen gänzlich oder teilweise erhalten bleiben kann.

f) Gläubigerversammlung

Auf Grundlage dieses Berichtes muss die Gläubigerversammlung über das weitere Vorgehen im Insolvenzverfahren entscheiden. Dabei kann das Insolvenzverfahren zwei verschiedene Wege nehmen:

g) Schlusstermin

Sobald das Unternehmen aufgelöst oder die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wieder erreicht wurde, erstellt der Insolvenzverwalter einen Schlussbericht, den er beim Insolvenzgericht einreicht. Anschließend werden erneut der Schuldner sowie sämtliche Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, zu einem Termin eingeladen. Dort wird ihnen vom Insolvenzverwalter über den Verlauf des Insolvenzverfahrens Bericht erstattet. Anschließend wird das Vermögen auf die Gläubiger wie oben dargestellt verteilt.

h) Aufhebung

Sobald der Schlusstermin beendet ist, beschließt das Insolvenzgericht in einem letzten Schritt die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Diese wird außerdem auf der offiziellen Internetseite für Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht.

Die Insolvenzantragspflicht bei einer Einzelfirma!

Woher weiß das Gericht, ob tatsächlich ein Insolvenzgrund vorliegt?

Um nicht ausschließlich auf die Angaben des Schuldners, die er im Insolvenzantrag gemacht hat, angewiesen zu sein, setzt das Gericht häufig einen Sachverständigen ein, der sich in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners einarbeitet. Dabei treffen den Schuldner gewisse Auskunfts- und Mitteilungspflichten, er muss also auf Anfrage aktiv mitwirken. Der Sachverständige erstellt anschließend ein Gutachten über die Vermögenslage des Schuldners, das das Gericht dann bei der Frage der Insolvenzeröffnung als Grundlage heranzieht.

So lange dauert der Prozess einer Firmeninsolvenz!

Wie lange dauert eine Firmeninsolvenz?

Für die Dauer einer Firmeninsolvenz gibt es keine allgemeingültige Antwort. Die Dauer ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von der Größe des Unternehmens, der Höhe der Unternehmensschulden sowie der Anzahl der Gläubiger. In der Regel dauern Firmeninsolvenzen 3-4 Jahre, bei enorm großen Unternehmen, speziell Kapitalgesellschaften oder Stiftungen, kann sich das Insolvenzverfahren auf bis zu 10 Jahre hinziehen.

Was passiert nach dem Insolvenzverfahren?

Für Freiberufler und Einzelunternehmer besteht nach Auflösung des Unternehmens die Möglichkeit, Restschuldbefreiung zu erlangen. Hierdurch kann der Schuldner umfassend von seinen Schulden befreit werden, sodass er wirtschaftlich neu starten kann. Die Restschuldbefreiung wird nicht von Amts wegen, also nicht automatisch erteilt, sondern muss vom Schuldner beantragt werden. Dabei kann das Gericht die Restschuldbefreiung unter den Voraussetzungen des § 290 InsO ablehnen. Das ist etwa der Fall, wenn der Schuldner bereits in der Vergangenheit wegen Insolvenzstraftaten verurteilt wurde oder er während des Insolvenzverfahrens gegen seine Auskunfts- und Mitteilungspflichten verstoßen hat.

Welche Kosten entstehen beim Insolvenzverfahren?

Durch das Insolvenzverfahren entstehen eine Vielzahl von Kosten, die von dem Unternehmen selbst getragen werden müssen. Im Wesentlichen sind das die verursachten Gerichtskosten sowie die Vergütungen für den vorläufigen und den Hauptinsolvenzverwalter. Genau wie bei der Dauer des Insolvenzverfahrens lässt sich hier keine pauschale Angabe machen, da diese von mehreren Faktoren wie der Anzahl der Gläubiger, der Summe der Insolvenzmasse sowie der Insolvenzverfahrensdauer abhängig ist.

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Fazit: Firmeninsolvenz Einzelunternehmen

Beim Einzelunternehmen ist zwischen dem Verbraucherinsolvenzverfahren und dem Regelinsolvenzverfahren zu unterscheiden, wobei in den meisten Fällen das Regelinsolvenzverfahren gewählt werden muss. Dieses beginnt mit dem Stellen eines Insolvenzantrags und wird mit dem Schlusstermin, in dem das noch vorhandene Vermögen des Selbstständigen nach gesetzlichen Vorschriften auf die vorhandenen Gläubiger verteilt wird, beendet. Ein Insolvenzverfahren dauert in der Regel 3-4 Jahre. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens besteht für das Unternehmen die Möglichkeit, Restschuldbefreiung zu erlangen.

Bevor ein Unternehmen gegründet wird, müssen sich die Gründer über verschiedene Grundlagen einig werden: Zu nennen sind hier etwa die Anzahl der Gesellschafter, der Zweck der Gesellschaft, ihr Name (Firma) oder der Sitz des Unternehmens. Diese und mehr Informationen werden im sog. Gesellschaftsvertrag festgehalten. Was es mit einem Gesellschaftsvertrag auf sich hat, wer einen Gesellschaftsvertrag benötigt und was er kostet, wird in diesem Beitrag erklärt. Anschließend werden die häufigsten Fragen rund um das Thema Gesellschaftsvertrag beantwortet.

Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Unter einem Gesellschaftsvertrag, häufig auch als Satzung bezeichnet, versteht man einen Vertrag, in dem die Gesellschafter bei der Gründung einer Gesellschaft deren rechtliche Grundlagen festlegen. Dieser bildet sozusagen die „Verfassung“ der Gesellschaft, durch die die Gesellschaft erst entsteht: ohne Gesellschaftsvertrag, keine Gesellschaftsgründung!

Wer braucht einen Gesellschaftsvertrag?

Jede Gesellschaft, egal ob Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG, KGaA) oder Personengesellschaft (GmbH & Co. KG, OHG, GbR) benötigt einen Gesellschaftsvertrag, ein Gesellschaftsvertrag ist zwingende Voraussetzung für die Gründung einer Gesellschaft. Ohne diesen kann sie nicht am Rechtsverkehr teilnehmen. Er regelt die den inneren Aufbau sowie die Rechtsstellung der Organe der Gesellschaft. Zur Frage, was in einem Gesellschaftsvertrag zwingend stehen und in welcher Form dieser erstellt sein muss, erfahren Sie unter dem nächsten Punkt mehr.

Die Dauer der Gesellschaft spielt keine große Rolle bei dem Inhalt des Gesellschaftsvertrags!

Was steht in einem Gesellschaftsvertrag?

1. Gesellschaftsvertrag der GbR

Die geringsten Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag bestehen bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dieser kann sogar mündlich vereinbart werden, was wir jedoch nicht empfehlen: Um die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Gesellschafter beweisbar festzuhalten, raten wir zwingend zu einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag.

Die wichtigsten Punkte, die in einem Gesellschaftsvertrag der GbR enthalten sein sollten, sind insbesondere:

2. Gesellschaftsvertrag der GmbH

Demgegenüber existieren für den GmbH-Gesellschaftsvertrag weitaus strengere Regeln:

Gemäß § 3 Abs. 1 GmbHG müssen zwingend

enthalten sein. Bezüglich der Form des Vertrages ist eine schriftlicher, vor dem Notar beurkundeter Vertrag, der von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet wurde, erforderlich (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Sollten einige der Gesellschafter verhindert sein, können diese Stellvertreter bestimmen, die die Unterzeichnung für sie vornehmen. Voraussetzung ist in diesem Fall aber, dass die Bevollmächtigung notariell erstellt oder zumindest notariell beglaubigt wurde, § 2 Abs. 2 GmbHG.

Tipp: Häufig wird eine Handelsregistereintragung durch eine unzulässige Firmierung, also einen unzulässigen Unternehmensnamen, oder einen zu grob formulierten Unternehmensgegenstand hinausgezögert. Aus diesem Grund empfehlen wird, die Firma und den Unternehmensgrund vorab der GmbH Gründung von der IHK überprüfen zu lassen, um im Rahmen des Eintragungsverfahrens keine Zeit zu verlieren. Mehr über die IHK Namensprüfung erfahren.

3. Zusätzliche Regelungen sind zu empfehlen

Grundsätzlich gilt, dass neben den nach den entsprechenden Gesetzen zwingend notwendigen Inhalten auch darüber hinausgehende Fragen ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden sollten. Der Grund: erfolgt keine Regelung, so gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Diese sind jedoch sehr allgemein und abstrakt gehalten, sodass sie im Zweifel nicht auf ihre konkrete Gesellschaft passen und daher zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. Dies kann durch individuell auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter zugeschnittene Regelungen verhindert werden.

Die häufigsten Regelungen, die zusätzlich zu den Pflichtangaben im Gesellschaftsvertrag getroffen werden, sind insbesondere:

Werden keine Regelungen zur Geschäftsführung der GmbH getroffen, so gilt die gesetzliche Vorgabe der gemeinsamen Vertretung: Sämtliche geschäftsführende Entscheidungen sind damit von allen Gesellschaftern gemeinsam zu treffen, was häufig unpraktikabel und zeitintensiv ist. Durch eine individuelle Regelung kann beispielsweise eine Alleinvertretung festgelegt werden.

Ohne gesonderte Regelung im Gesellschaftsvertrag ist die Gewinnverteilung der GmbH vom Verhältnis der Gesellschaftsanteile abhängig. Dies kann durch eine individuelle Regelung abgeändert werden.

Das GmbHG sieht ein Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer einer GmbH vor, sodass diese nicht für Konkurrenzunternehmen tätig sein dürfen. Dieses Wettbewerbsverbot kann durch eine Klausel im Gesellschaftsvertrag ausgeweitet, konkretisiert oder komplett aufgehoben werden, falls dies im Interesse der Gesellschafter ist.

Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so steht ihm gesetzlich eine Abfindung zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem Verkehrswert der Geschäftsanteile der Gesellschafter. Auch dies kann im Gesellschaftsvertrag angepasst werden.

Die Inhalte des Gesellschaftsvertrags sind meistens identisch, denn es handelt sich oft um wiederverwendete Vorlagen!

Wer setzt einen Gesellschaftsvertrag auf?

Der Gesellschaftsvertrag wird grundsätzlich von den Gesellschaftern aufgesetzt – logisch, als Anteilseigner sind sie von den Regelungen ja auch unmittelbar betroffen. Insbesondere bei komplexeren Gesellschafterstrukturen und vielen Sonderwünschen empfehlen wir, anwaltlichen Rat für das Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages in Anspruch zu nehmen. Hierdurch können spätere Streitigkeiten von vornherein vermieden werden.

Warum wird der Gesellschaftsvertrag der GmbH zwingend notariell beurkundet?

Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erfüllt gleich mehrere Zwecke: Zum einen erfüllt sie eine Warnfunktion. Den Gründern wird hierdurch die Bedeutsamkeit ihrer Willenserklärung bewusst gemacht, was sie gleichzeitig vor übereilten Entscheidungen schützen soll. Zum anderen wird mit der Pflicht zur notariellen Beurkundung ein Belehrungszweck verfolgt: Nach deutschem Recht kommen auf Gesellschafter einer GmbH eine Reihe von Pflichten und Risiken zu, über die diese belehrt werden müssen. Dies kann ein Notar als unparteilicher Träger eines öffentlichen Amtes am ehesten gewährleisten. Außerdem wird hierdurch ein Beweiszweck erfüllt. Sollte es nach einigen Monaten oder Jahren zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern kommen, beispielsweise über die Gewinnverteilung oder Gewinnausschüttung, so bietet der notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag einen validen Beweis in einem etwaigen Gerichtsprozess.

Was kostet ein Gesellschaftsvertrag beim Notar?

Die Kosten der notariellen Beurkundung sind abhängig von der Anzahl der Gesellschafter sowie von der Frage, ob die GmbH im „Standardverfahren“ oder mit sogenanntem Musterprotokoll gegründet wurde.

Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages einer Ein-Mann-GmbH kostet 125 €. Wurde mit einem Musterprotokoll gegründet, belaufen sich die Kosten auf 125 €.

Verfügt die GmbH über mindestens zwei Gesellschafter, so kostet die Beurkundung 250 € bzw. bei Gründung mit Musterprotokoll 230 €.

Fazit: Der Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist die Grundlage einer jeden Gesellschaft und sollte damit wohlüberlegt und gründlich angefertigt werden. Für Personengesellschaften kann der Gesellschaftsvertrag sogar mündlich abgeschlossen werden, was aus Beweisgründen jedoch auf keinen Fall getan werden sollte!

Für den Gesellschaftsvertrag der GmbH ist aus Beweis- und Aufklärungsgründen die notarielle Beurkundung vorgesehen. Neben den für die GmbH geltenden Pflichtangaben sollten noch weitere Klauseln, etwa zur Geschäftsführung oder Gewinnverteilung aufgenommen werden, sofern die Gesellschafter in ihrer Gesellschaft von den gesetzlichen Regelungen abweichen möchten.

Der Auftritt eines jeden Unternehmens ist entscheidend für dessen Erfolg: Neben der Qualität der angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen ist auch ein prägnanter und unverwechselbarer Firmenname entscheidend, sodass sich potenzielle Kunden diesen gut merken können. Was Existenzgründer bei der Namensgebung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beachten müssen, ob eine GbR einen Firmennamen führen kann und welche Elemente zwingend in der Bezeichnung der GbR enthalten sein müssen, wird in diesem Beitrag erläutert.

Was ist eine GbR?

Die Unternehmensform & Abkürzung GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu den Personengesellschaften. Anders als bei den Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) sind Dreh- und Angelpunkt nicht die eingezahlten Kapitalbeträge der Gesellschaft, sondern die Gründer beziehungsweise Unternehmer selbst. Die GbR ist nach inzwischen höchstrichterlicher Rechtsprechung rechtsfähig, das heißt, sie kann unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Schließt die (Außen)-GbR also etwa einen Kaufvertrag über Produktionsmaschinen ab, werden nicht die Gesellschafter der GbR, sondern die GbR selbst durch den Vertrag berechtigt und verpflichtet. Die GbR ist jedoch, anders als Kapitalgesellschaften, keine juristische Person; dies bedeutet aber nicht, dass nicht auch juristische Personen Teil bzw. Gesellschafter der GbR sein können.

Mehr über das Thema GbR und juristische Person erfahren!

Bei der GbR Gründung kann zwischen den Gesellschaftern laut deutschem Recht ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, welcher die Rahmenbedingungen der Gesellschaft und den Gesellschaftern definiert.

Kann eine GbR einen Firmennamen haben?

Um die Frage kurz und knapp zu beantworten: Nein, einen Firmennamen im klassischen Sinne darf die GbR nicht führen. Ein solcher steht grundsätzlich solchen Unternehmen zu, die im Handelsregister eingetragen werden: Selbst Fantasiebezeichnungen können für im Handelsregister eingetragene Unternehmen als Firmenname infrage kommen.

Anders sieht dies jedoch bei der GbR aus. Die GbR agiert unter einer sog. Unternehmensbezeichnung, an die strenge Voraussetzungen geknüpft sind. Daher ist der GbR Name nicht frei zu wählen!

Wie setzt sich der Name einer GbR zusammen?

Der Name der GbR muss zwingend die Namen ihrer Gesellschafter beinhalten. Außerdem muss der Name stets die Bezeichnung „GbR“ enthalten, sodass sowohl mögliche Geschäftspartner als auch Kunden erkennen können, mit welcher Rechtsform sie es zu tun haben. Darüber hinaus kann der Name selbstverständlich weitere Wörter enthalten, beispielsweise den Geschäftsbereich, in dem die GbR tätig wird.

Neben der Namensgebung der GbR ist zwingend zu beachten, dass aus den Geschäftsbriefen (insbesondere Rechnungen, Quittungen, Angebote, Bestellscheine) der GbR hervorgeht, wer die beteiligten Gesellschafter sind. Erforderlich sind damit Vor- und Nachname sowie jeweils eine ladungsfähige Adresse. Ist die Kombination aus allen Vor- und Nachnamen zu umständlich/zu lang, kann das Führen der Nachnamen reichen, sofern diese über erforderliche Kennzeichnungskraft verfügen, also nicht allzu häufig im Geschäftsverkehr auftreten.

Der Grund für diese Pflichtangaben: Anders als beispielsweise die GmbH oder die OHG ist die GbR nicht im Handelsregister eingetragen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, in das alle Interessenten Einsicht nehmen können, um sich beispielsweise über die Anzahl und Namen der Gesellschafter oder das vorhandene Stammkapital zu informieren. Ohne eine Eintragung ist es Dritten also nicht möglich zu ermitteln, wer hinter dem Unternehmen steckt. Dieses Problem wird durch die genannten Pflichten der GbR gelöst.

Mehr über das Thema Handelsregister bei einer GbR erfahren.

Wie muss der Name einer GbR sein?

Aus den oben genannten Voraussetzungen ergeben sich eine Vielzahl verschiedener Unternehmensbezeichnungen für die GbR. Hierzu ein paar Beispiele:

Jedoch sind auch einige Bezeichnungen bzw. Namenszusätze unzulässig. Hierzu zählen beispielsweise solche, die auf eine bestehende Haftungsbeschränkung hinweisen, die es für die GbR tatsächlich nicht gibt (mbH, Limited). Auch solche Zusätze, die hinsichtlich der Größe des Unternehmens irreführend sind, sind nicht zulässig (Beispiel: Müller Hosenfabrik, wenn Herr Müller lediglich eine kleine Schneiderei betreibt). Mehr über die Haftung der GbR erfahren.

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Fazit – GbR Name: Das gibt es bei dem Namen einer GbR zu beachten!

Da die GbR als Personengesellschaft nicht ins Handelsregister (im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH) eingetragen wird, kann sie keine Firma im klassischen Sinne führen. Die Unternehmensbezeichnung der BGB Gesellschaft GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) im geschäftlichen Verkehr sollte sich aus den Namen der Gesellschafter, der Rechtsform sowie einem gut zu merkenden Zusatz, der über die Tätigkeit Aufschluss gibt, zusammensetzen. Bei einer Kapitalgesellschaft können Sie laut Gesetzbuch Ihren Firmennamen selbst bestimmen. Erfahren Sie mehr über die Gründung einer GbR in diesem Beitrag.