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GmbH auflösen: Liquidation, Ablauf & Kosten

Auflösung und Beendigung einer GmbH: Löschung wegen Vermögenslosigkeit & und vieles mehr!
In Kürze:
  • Die Auflösung einer GmbH beendet die operative Tätigkeit und beginnt die Geschäftsabwicklung zur Beendigung ihrer Existenz.
  • Die GmbH kann durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst werden, für den in der Regel eine 75%ige Stimmenmehrheit benötigt wird.
  • Gesetzliche Auflösungsgründe umfassen Zeitablauf, Insolvenz, gerichtliche Urteile und andere in der Gesellschaft liegende Gründe.
  • Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag zusätzliche Auflösungsgründe festlegen, die eine Auflösung der GmbH automatisch einleiten.
  • Nach der Auflösung muss die Gesellschaft zur Liquidation ins Handelsregister eingetragen und Liquidatoren müssen bestimmt werden.
  • Die Liquidation schließt mit der Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter, es sei denn, die GmbH ist vermögenslos.

Leider ist nicht jede Geschäftsidee von Erfolg gekrönt: Nicht selten kommt es vor, dass Gründer beim Sprung in die Selbstständigkeit mit einer GmbH (die Bedeutung der GmbH) nach einigen Monaten oder Jahren scheitern. Neben der emotional schwierigen Aufgabe, sich mit diesem Scheitern abzufinden, kommen hohe bürokratische Herausforderungen auf Gründer zu. In dieser Situation wird die Auflösung der Gesellschaft relevant. Was eine Auflösung ist, wann eine GmbH aufgelöst wird bzw. werden kann, wie lange die Auflösung dauert und welche Kosten die Auflösung mit sich bringt, wird in diesem Beitrag erläutert. Anschließend werden die häufigsten Fragen rund um die GmbH Auflösung beantwortet.

Was bedeutet die Auflösung einer GmbH?

Als Auflösung der GmbH wird der Vorgang bezeichnet, durch den die Gesellschaft den Zustand werbender Tätigkeit verlässt und in die Phase der Abwicklung ihrer Geschäfte zwecks Beendigung ihrer Existenz tritt. Mit anderen Worten: Die operative Tätigkeit der GmbH wird beendet, noch laufende Geschäfte werden abgewickelt.

Die Löschung der GmbH / vom Geschäftsbetrieb: Abwicklung beziehungsweise Liquidation laut dem Gesellschaftsrecht.

Kann man eine GmbH einfach auflösen?

Es gibt verschiedene Arten der Auflösung der Gesellschaft. Für gewöhnlich erfolgt die Auflösung durch Beschluss der Gesellschafter, § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG. Voraussetzung hierfür sind 75 % der abgegebenen Stimmen der Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag keine größere oder kleinere Mehrheit vorgesehen ist. Da dieser Auflösungsbeschluss nicht als Satzungsänderung anzusehen ist, bedarf dieser Gesellschafterbeschluss nicht der notariellen Beurkundung; ohne gesonderte Vereinbarung hierüber im Gesellschaftsvertrag kann er sogar mündlich abgefasst werden.

Unter welchen Umständen kann eine GmbH aufgelöst werden?

Neben der oben genannten Auflösung durch Gesellschafterbeschluss gibt es noch einige weitere Gründe, die zur Auflösung der Gesellschaft führen. Ein in der Praxis selten anzutreffender ist die Auflösung durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit (§60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG). Haben die GmbH Gesellschafter von vornherein vor, die Gesellschaft nur für einige Jahre betreiben zu wollen und hat dieser Wille Eingang in den Gesellschaftsvertrag gefunden, so tritt die Auflösung der Gesellschaft automatisch mit dem Ablauf dieser Zeit ein.

Weitaus häufiger anzutreffen ist der Auflösungsgrund aus § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG: die Auflösung der Gesellschaft aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH. Bezüglich der Rechtsformen, die in Insolvenz fallen, ist die GmbH Spitzenreiterin mit ca. 40 %. Ist die GmbH also zahlungsunfähig (§ 17 InsO), droht die Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder ist die GmbH bereits überschuldet (§19 InsO), muss das Insolvenzverfahren beantragt werden, dessen Eröffnung führt automatisch zur Auflösung der GmbH.

Selbst wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgelehnt wird, führt dies zur Auflösung der GmbH, § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG.

Weiterhin kann die Gesellschaft auch durch ein gerichtliches Urteil aufgelöst werden, wenn die Erreichung des Gesellschaftszwecks unmöglich wird oder andere, in den Verhältnissen der Gesellschaft liegende, wichtige Gründe für die Auflösung vorhanden sind, § 61 GmbHG. Die Erreichung des Gesellschaftszwecks wird beispielsweise unmöglich, wenn die Gesellschaft die für ihre Tätigkeit erforderliche Gewerbeerlaubnis oder eine notwendige Lizenz verliert. Andere wichtige Gründe sind unter anderem die dauernde Unrentabilität der GmbH. Außerdem kann die GmbH auch durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts oder einer Verwaltungsbehörde aufgelöst werden.

Neben den gesetzlichen Auflösungsgründen haben die Gesellschafter gemäß § 60 Abs. 2 GmbH obendrein die Möglichkeit, zusätzliche Auflösungsgründe in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Sofern deren Voraussetzungen vorliegen, tritt automatisch die Auflösung der GmbH ein. Häufig verwendete Auflösungsgründe sind beispielsweise der Tod oder das Ausscheiden eines Gesellschafters, der Ablauf eines Patents oder der Verlust einer behördlichen Erlaubnis für die Tätigkeit der GmbH.

Anschließend ist die Auflösung der Gesellschaft in notariell beurkundeter Form in das Handelsregister einzutragen, § 65 GmbHG.

Laut 60 GmbH Gesetz / 60 Gesetz / 60 GmbHg sind folgende Sachen zu beachten!

Was passiert, wenn eine Firma liquidiert wird?

Abzugrenzen von der Auflösung der GmbH ist deren Liquidation: Die Liquidation meint den Prozess der Abwicklung der GmbH, die nach § 72 GmbHG die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter zum Ziel hat. Einer Liquidation bedarf es ausnahmsweise nicht im Falle der Vermögenslosigkeit der GmbH, da es in diesem Fall nichts zu liquidieren gibt.

Neben der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister sind weiterhin Liquidatoren der Gesellschaft zu bestimmen, die das genannte Ziel umsetzen sollen. Diese sind ebenfalls in das Handelsregister einzutragen. Dabei müssen die Liquidatoren nicht zwingend Gesellschafter der GmbH sein. Unter den Voraussetzungen des § 66 Abs. 4 GmbH können auch Nicht-Gesellschafter zu Liquidatoren bestimmt werden.

Im Grundsatz wird zunächst der amtierende Geschäftsführer der GmbH automatisch als Liquidator bestellt, § 66 Abs. 1 GmbHG, sofern weder der Gesellschaftsvertrag noch ein Gesellschafterbeschluss etwas anderes bestimmt. Sofern die Anzahl der Geschäftsführer der GmbH die ggf. nach Gesellschaftsvertrag vorgesehene Zahl an Liquidatoren übersteigt, so werden zunächst alle Geschäftsführer als Liquidatoren bestellt. Allerdings haben die Gesellschafter dann durch Abberufung dafür zu sorgen, dass die Vorgaben aus dem Gesellschaftsvertrag eingehalten werden.

In der Regel ist die Geschäftsführung der GmbH sogar dazu verpflichtet, die Liquidationsaufgabe zu übernehmen: Sie können ihr Amt als Liquidator zwar niederlegen, jedoch machen sie sich damit schadensersatzpflichtig.

Die Pflichten der Liquidatoren ergeben sich aus den §§ 70-73 GmbHG und umfassen insbesondere die Pflicht:

  • Die GmbH gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten,
  • Gläubiger durch Gläubigeraufruf im elektronischen Bundesanzeiger über Liquidation informieren,
  • die laufenden Geschäfte der GmbH zu beenden,
  • noch offene Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen und Forderungen einzuziehen,
  • das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen und
  • zu Beginn der Liquidation eine Eröffnungsbilanz, einen erläuternden Bericht sowie für den Schluss eines jeden Jahres einen Lagebericht und Jahresabschluss aufzustellen.

Nach dem Gläubigeraufruf beginnt ein sogenanntes Sperrjahr, in dem alle Gläubiger sich bei der GmbH melden und ihre Forderungen geltend machen können/sollen. Innerhalb des Jahres ist es den Gesellschaftern der GmbH verboten, Vermögen aus der GmbH in Liquidation zu erhalten. Dies ist allein den Gläubigern der GmbH vorbehalten.

Wer kann eine GmbH auflösen?

Die Auflösung erfolgt entweder durch Gesellschafterbeschluss, durch gerichtliche Entscheidung oder automatisch durch Eintritt der entsprechenden, oben bereits beschriebenen Auflösungsgründe.

Was kostet es eine GmbH aufzulösen?

Die Kosten der Auflösung bzw. Liquidation der GmbH ist von einigen Faktoren abhängig und müssen im konkreten Einzelfall überprüft werden. Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage existiert leider nicht. Einzukalkulieren haben Gründer jedoch regelmäßig Beträge zwischen 1000 und 4000 Euro.

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Fazit: Die GmbH Auflösung

An die Auflösung einer GmbH sind strenge gesetzliche Anforderungen gestellt, die Gesellschafter zwingend einhalten müssen. Je nach Auflösungsgrund bestehen unterschiedliche Aufgaben und Pflichten der Gesellschafter/Geschäftsführer/Liquidatoren, über die sich die Beteiligten bewusst sein müssen.

Häufig gestellte Fragen rund um die Liquidation & Auflösung einer GmbH

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wie schnell kann man eine GmbH auflösen?

Die reine Auflösung kann zwischen 4 und 12 Wochen dauern. Ist hingegen eine Liquidation erforderlich, verlängert sich dieser Zeitraum aufgrund des Sperrjahres auf mindestens 12-13 Monate. Dabei sind sämtliche Geschäftsaktivitäten einzustellen und offene Verpflichtungen zu erfüllen. Die endgültige Löschung der GmbH aus dem Handelsregister kann erst nach Abschluss der Liquidation, der Begleichung aller Schulden und der Verteilung des verbleibenden Vermögens erfolgen oder bei Feststellung der Vermögenslosigkeit von Amts wegen.

Was passiert mit dem Vermögen einer GmbH bei Auflösung?

Nachdem die Gläubiger der GmbH bedient wurden, darf nach Ablauf des Sperrjahres das übrige Gesellschaftsvermögen der GmbH verteilt werden.

 

Was passiert mit Stammkapital bei GmbH Auflösung?

Auch das Stammkapital der GmbH darf nach Ablauf der Sperrfrist und Befriedigung der Gläubiger der GmbH an die Gesellschafter gemäß den jeweils geleisteten Einlagen zurückgezahlt werden.

Wie löscht man eine GmbH im Handelsregister?

Die GmbH kann zum einen auf Antrag der Liquidatoren nach Abschluss der Liquidation (sämtliche Schulden der GmbH getilgt, Sperrfrist abgelaufen, restliches Vermögen der GmbH verteilt) aus dem Handelsregister gelöscht werden. Im Rahmen dieses Antrags muss dann vom Handelsregister von Amts wegen überprüft werden, ob tatsächlich kein Vermögen mehr vorhanden ist. Zum anderen kann die GmbH von „Amts wegen“ wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht werden.