Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 22. September 2013 - 16:01
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Hallo JuraRat-Team,
ich habe einen Fall, wo ich gegen jemanden Verzugszinsen geltend machen kann. Doch leider wurde ich nicht ganz schlau aus dem § 288 BGB.
Könnt Ihr mir bitte erläutert an einem Beispiel, wie ich die Verzugszinsen ausrechnen kann?
Ich danke Euch!
Gruß,
Freddy
Hallo,
Hallo,
für die Berechnung gilt, dass Verzugszinsen 5% über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank liegen. Den aktuellen Basiszinssatz kann man hier nachschlagen: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssae...
Aktuell liegt das Basiszinssatz bei -0,38%. (Ja, wirklich minus). Deswegen müssen von den 5% wirklich 0,38% abgezogen werden. Üblicherweise liegt der Basiszinssatz über 0%, nur momentan nicht.
-0,38% + 5% = 4,62%
Das heißt, die Verzugszinsen pro Jahr betragen 4,62%.
Nun gehen wir in einem Beispiel davon aus, dass für 1000 EUR zwei Monate Verzugszinsen berechnet werden sollen.
Hier die Formel:
Zu verzinsende Betrag x (Zinssatz / 100) / 12 Monate x Verzugsmonate
Und hier die Lösung:
1000 x (4,62 / 100) / 12 x 2 = 7,7 EUR
Im konkreten Fall bedeutet dass, dass zu den 1000 EUR, die noch gezahlt werden müssen, noch 7,7 EUR dazukommen.
Ich hoffe, das Beispiel macht klar, wie die Verzugszinsen berechnet werden.