Hallo zusammen,
da ich schwanger bin, habe ich nun auch angefangen mich mit dem Thema Elterngeld auseinanderzusetzen. Was ich gefunden habe ist halt das, das Elterngeld auf ALG II angerechnet bzw. ein Freibetrag besteht wenn zuvor ein Einkommen erzielt wurde.
Das Baby soll Ende Juli 2016 kommen, aufgrund eines Beschäftigungsverbotes wird das Bafög letzmalig für aktuell April gezahlt, ab Mai werde ich leider ALG II beziehen müssen.
Meine Frage ist nun, da ich ja bis April ein Einkommen in Form von Bafög hatte, ob mir dann wenn das Baby da ist ein Freibetrag des Elterngeldes zusteht oder nicht.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
WupperNati82