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Führungszeugnis: Antrag, Kosten & Gebührenbefreiung

Das müssen Sie über das Führungszeugnis wissen!
In Kürze:
  • Ein Führungszeugnis ist ein Dokument, das alle Strafen aufführt, die von deutschen Gerichten gegen eine Person verhängt wurden.
  • Es gibt fünf verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die sich hauptsächlich in ihrem Informationsgehalt unterscheiden.
  • Führungszeugnisse können entweder online oder bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden und kosten üblicherweise 13 Euro.
  • Arbeitgeber können ein Führungszeugnis verlangen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, wie z.B. bei der Einstellung für eine sensible Position.
  • Ein Führungszeugnis kann gebührenfrei sein, wenn es für die Ausübung eines Ehrenamts in einer gemeinnützigen Einrichtung oder für bestimmte Freiwilligendienste benötigt wird.

Mit einem Führungszeugnis kann nachgewiesen werden, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Zudem gibt es verschiedene Arten des Führungszeugnisses, die sich meistens bezüglich der Eintragungen unterscheiden. Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie alles darüber, wann ein Führungszeugnis benötigt wird, wie viel es kostet und in welchen Fällen die Beantragung des Führungszeugnisses kostenfrei ist.

Was ist ein Führungszeugnis?

Beim Führungszeugnis handelt es sich um ein Dokument, in dem sämtliche Strafen gegen Sie aufgeführt sind, die von deutschen Gerichten gegen Sie verhängt wurden. Eigentlich heißt es „Privatführungszeugnis“.

Im Volksmund wird häufig auch der Begriff „polizeiliches Führungszeugnis“ benutzt. Dies ist jedoch irreführend, da dieses Dokument keineswegs Angaben darüber enthält, wer wie oft schon Kontakt zur Polizei hatte. Einen „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ (Führungszeugnis) können Sie beim Bundesjustizamt beantragen. Die §§ 30ff. des Bundeszentralregisters (BZRG) regeln die Bestimmungen über das Führungszeugnis.

Wichtig: Nicht nur Arbeitgeber verlangen mittlerweile ein Führungszeugnis, sondern immer häufiger auch Vermieter. Letzterem müssen Sie das Dokument allerdings nicht vorlegen. Trotzdem machen es viele, um bessere Chancen auf die Wohnung zu haben.

Welche Führungszeugnisse gibt es?

Insgesamt gibt es fünf verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Die Unterschiede liegen dabei im Informationsgehalt:

  • europäisches Führungszeugnis
  • erweitertes behördliches Führungszeugnis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • erweitertes Führungszeugnis
  • einfaches Führungszeugnis

Worin liegt der Unterschied zwischen einem einfachen und erweiterten Führungszeugnis?

Das einfache Führungszeugnis

Kleinere Delikte werden in einem einfachen Führungszeugnis nicht vermerkt. Wurden Sie also zu einer geringfügigen Strafe verurteilt, brauchen Sie sich keine Gedanken machen, dass diese in einem einfachen Führungszeugnis auftaucht. Sind Sie derweilen bislang nicht vorbestraft, erfolgt eine Eintragung erst, wenn Sie zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder zu einer Haftstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wurden. Das Gleiche gilt auch für Jugendstrafen. Hier liegt die Grenze zur Eintragung im Führungszeugnis bei einer Haftstrafe von mehr als zwei Jahren. Allerdings gelten diese Beschränkungen nur, wenn Sie nicht zum wiederholten Male verurteilt werden. Werden Sie zweimal straffällig, lässt dies Rückschlüsse auf Ihre Lebensführung und die Zuverlässigkeit zu, welche von besonderem Interesse sind.

Es gilt festzuhalten, dass ein einfaches Führungszeugnis ohne Einträge eine nicht vorbestrafte Person widerspiegelt.

Das erweiterte Führungszeugnis

In einem erweiterten Führungszeugnis können auch geringfügige Strafen vermerkt werden. Insbesondere enthält es alle Verurteilungen, die kinder- oder jugendschutzrelevant sind. Wäre jemand beispielsweise wegen einer sexuellen Nötigung eines Jugendlichen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden, erscheint dies zwar nicht im einfachen Führungszeugnis, sehr wohl aber im erweiterten. Träger von öffentlichen Jugendhilfen dürfen keine Personen beschäftigen, die einschlägig vorbestraft sind (§ 72a SGB VIII).

Die Antragstellung und die Gebührenbefreiung im Überblick.

Wann und wie kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Bereits ab dem 14. Lebensjahr kann das Führungszeugnis entweder über ein Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Gehen Sie vor Ort in Ihre zuständige Behörde, so müssen Sie ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mitbringen. Wird die betroffene Person noch gesetzlich vertreten, so ist auch der gesetzliche Vertreter, wie beispielsweise Mutter oder Vater, antragsberechtigt.

Beantragen Sie ein privates Führungszeugnis für Ihre eigenen Zwecke, so wird Ihnen dieses per Post übersandt. Beantragen Sie allerdings ein Führungszeugnis, um es bei einer Behörde vorzulegen, so wird dieses direkt an die betreffende Behörde geschickt. Üblicherweise belaufen sich die Gebühren eines Führungszeugnisses auf 13 Euro.

Darf der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen?

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse nachweisen muss, um Einsicht in das Führungszeugnis erhalten zu können. Wie auch bei allen anderen datenschutzrelevanten Angaben, hängt dies oftmals vom Einzelfall ab. Er muss darlegen können, weshalb er die Anforderung des Führungszeugnisses als gerechtfertigt ansieht.

Und wann ist die Anforderung gerechtfertigt?

Ein berechtigtes Interesse könnte der Arbeitgeber beispielsweise dann haben, wenn er einen neuen Mitarbeiter in einer sensiblen Position einstellen möchte, wie beispielsweise in einer Bank. Ebenso kann es aber auch in einem Wach- und Schutzgewerbe vorkommen, dass ein Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse am Führungszeugnis hat, denn schließlich geht es um die Unversehrtheit sowie das Eigentum Dritter. Insbesondere Arbeiten mit Jugendlichen oder Kindern berechtigt den Arbeitgeber dazu, ein Führungszeugnis anzufordern. Dies ist sogar verpflichtend, um die Eignung des neuen Mitarbeiters herauszufinden.

Merke: Der Arbeitgeber darf immer dann ein Führungszeugnis verlangen, wenn es um eine sensible Position geht, für die etwaige Vorstrafen relevant sind. Neben solch eindeutigen Fällen, wie oben genannt, ist es aber meistens Auslegungssache vom Arbeitgeber, ob er ein Anrecht auf ein Führungszeugnis hat oder nicht. Deshalb enden solche Szenarien nicht selten vor Gericht.

Wann ist das Führungszeugnis gebührenfrei?

Grundsätzlich ist das Führungszeugnis – egal, ob einfaches oder erweitertes Führungszeugnis – gebührenpflichtig. Die Kosten belaufen sich, wie bereits erwähnt, auf 13 Euro. Allerdings gibt es Ausnahmen, die zu einer Gebührenbefreiung berechtigen. Hauptsächlich diejenigen, die ein Ehrenamt in einer gemeinnützigen Einrichtung ausüben möchten, können auf Antrag von den Kosten befreit werden. Außerdem ist neu, dass neben den Ehrenamtsmitgliedern auch verschiedene Freiwilligendienstleistende darunter fallen, wie beispielsweise Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr.

Fazit zum Thema Führungszeugnis

Alles in allem kann festgehalten werden, dass Sie grundsätzlich keine Angst vor diesem Zeugnis haben müssen. Die meisten werden wohl wenig überrascht sein, dass dort keine Informationen vorzufinden sind. Nur offizielle Verurteilungen werden in diesem Dokument hinterlegt. Deshalb ist in den meisten Führungszeugnissen der deutschen Bürger Folgendes zu lesen: „keine Eintragungen“.

Häufig gestellte Fragen zum Führungszeugnis

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wann werden Eintragungen wieder aus dem Führungszeugnis gelöscht?

„Einfache“ Eintragungen werden nach drei Jahren und „erweiterte“ Eintragungen nach fünf Jahren nach Rechtskraft der Verurteilung wieder gelöscht. (s. hierzu auch: § 46 BZRG Länge der Tilgungsfristen)

Wie lange existiert „Alkohol am Steuer“ im Führungszeugnis?

Haben Sie Eintragungen bezüglich Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, so werden diese erst nach 10 Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht.

Welches Führungszeugnis darf der Arbeitgeber verlangen?

Üblicherweise ist nur das einfache Führungszeugnis für den Arbeitgeber gedacht. In ihm sind schwer bestrafte Vergehen festgehalten. Der Arbeitgeber darf nur in bestimmten Ausnahmefällen ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.