Will man in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen viele Dinge beachtet werden. Ob die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die UG (haftungsbeschränkt), das Einzelunternehmen oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Jede dieser häufig vorkommenden Unternehmensformen hat ihre Vor- und Nachteile sowie verschiedene Eigenschaften, die sich die Gründer zunutze machen können. Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmensformen bestehen außerdem hinsichtlich der Frage, ob die Gesellschaften sog. juristische Personendarstellen. Was eine juristische Person ist und ob die GbR zu den juristischen Personen zählt, wird in diesem Beitrag erläutert.

Die Definition / Abkürzung GbR steht für eine BGB-Gesellschaft / Gesellschaftsform namens Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört zu den Personengesellschaften und besteht aus mindestens 2 Personen, die auch „Gesellschafter“ genannt werden. Diese verpflichten sich dazu, einen gemeinsamen (meist geschäftlichen) Zweck zu verfolgen. Dieser Zweck wird dann Gesellschaftszweck genannt. Sofern die GbR am Rechtsverkehr aktiv teilnimmt (sog. Außengesellschaft) kommt ihr Rechtsfähigkeit zu, das heißt sie kann unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Um mehr über die GbR zu erfahren, lesen Sie unseren Artikel GbR Bedeutung: Was ist eine GbR?

Die juristische Person im Kontext der GbR.

Was ist eine juristische Person?

Unter einer juristischen Person versteht man allgemein ein rechtliches Gebilde bzw. Konstrukt, das durch gesetzliche Regelungen näher ausgestaltet wird und selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Das heißt, dass die juristische Person selbst rechtsfähig ist, also beispielsweise im eigenen Namen Verträge abschließen kann. Bildlich kann man sich die juristische Person als eine Art „Hülle“ vorstellen, unter der mehrere natürliche Personen stecken und die juristische Person steuern. Wichtig ist dabei aber, dass juristische Personen als bloßes Konstrukt nicht selbst handeln können: Willenserklärungen, die Basis jedes Handelns im Rechtsverkehr, können nur von natürlichen Personen abgegeben werden. Angesichts dessen besitzen juristische Personen Organe oder Vertreter, die diese Willenserklärung stellvertretend für die juristische Person abgeben. 

Gibt es Unterschiede zwischen juristischen Personen?

Juristische Personen lassen sich außerdem in juristische Personen des Privatrechts und in juristische Personen des öffentlichen Rechts einteilen.

1. juristische Person des Privatrechts

Juristische Personen sind dann dem Privatrecht zuzuordnen, wenn sie auf dem Gebiet des Privatrechts agieren: Das Privatrecht regelt in unserer Rechtsordnung die Rechtsbeziehungen zwischen Menschen, also Rechtssubjekten, untereinander

Ist eine juristische Person also diesem Bereich zuzuordnen, so wird sie als juristische Person des Privatrechts bezeichnet. 

Beispiel: 

Der eingetragene Fußballverein A regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Rechtssubjekten untereinander: Wann findet das Training statt? Welche Ausrüstung muss erneuert werden? Wird eine neue Flutlichtanlage benötigt? Wer muss zum nächsten Training einen Kasten Bier mitbringen?

All diese Fragen werden alleine von Rechtssubjekten untereinander (Vorstand, Vereinsmitglieder, Trainer, Spieler) geklärt. Daher ist der Fußballverein A eine juristische Person des Privatrechts

2. juristische Person des öffentlichen Rechts

Demgegenüber liegt eine juristische Person des öffentlichen Rechts vor, wenn sie dem Gebiet des öffentlichen Rechts zuzuordnen ist. Vereinfacht gesagt regelt das öffentliche Recht die Rechtsverhältnisse zwischen dem Staat und den einzelnen Rechtssubjekten. Hat eine juristische Person also zum Ziel, öffentliche Aufgaben wahrzunehmen, ist sie dem öffentlichen Recht zuzuordnen und damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts. 

Beispiel: die Deutsche Bundesbank, kommunale Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften, aber auch Gemeinden und der Staat. Sie erfüllen öffentliche Aufgaben, sie gewähren unter anderem den Bürgern Benutzungsmöglichkeiten von Konten und Finanzdienstleistungen oder Zugangsmöglichkeiten zu Gebetsstätten. 

Gesellschaftsformen wie die GbR hat einen Gesellschaftsvertrag und ein Gesellschaftsvermögen.

Ist eine Personengesellschaft eine juristische Person?

Nach deutschem Recht sind die Unternehmensform zunächst in die Personengesellschaften einerseits und die Kapitalgesellschaften andererseits einzuteilen. Zu den wichtigsten Personengesellschaften zählen die offenen Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die verbreitetsten Kapitalgesellschaften bilden die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt), die europäische Gesellschaft (SE), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie die eingetragene Genossenschaft (eG).

Während Kapitalgesellschaften zu den juristischen Personen des Privatrechts zählen, sind Personengesellschaften keine juristischen Personen.

Ist eine GbR eine natürliche oder juristische Person?

Da die GbR zu den Personengesellschaften zählt, ist sie folglich keine juristische Person. Das ändert jedoch nichts an ihrer Rechtsfähigkeit: Sofern sie nach außen hin in Erscheinung tritt, kann sie unter eigenem Namen Verträge abschließen, also eigene Rechte und Pflichten begründen. Hierfür muss sie jedoch von ihren Gesellschaftern oder anderen vertretungsberechtigten Personen vertreten werden.

Fazit zum Thema: Ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine juristische Person?

Bei den juristischen Personen ist nach deutschem Recht zunächst zwischen juristischen Personen des Privatrechts und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu unterscheiden. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen des Privatrechts, während Personengesellschaften wie die GbR keine juristischen Personen darstellen.

Will man in Deutschland ein Unternehmen gründen, stehen einem gleich mehrere Gesellschaftsformen zur Verfügung. Ob die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die UG (haftungsbeschränkt), das Einzelunternehmen oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Jede dieser Unternehmensformen hat ihre Vor- und Nachteile. Außerdem müssen Gründer die verschiedenen Voraussetzungen beachten, die bei einer Unternehmensgründung jeweils erfüllt werden müssen. Eine wichtige Rolle spielt dabei häufig auch die Eintragung ins Handelsregister, die bei bestimmten Unternehmensgründungen zwingend erforderlich ist. Was es mit dem Handelsregister auf sich hat und ob die GbR-Gründung eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich macht, wird in diesem Beitrag erläutert.

Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört zu den Personengesellschaften und besteht aus mindestens 2 Personen, auch „Gesellschafter“ genannt. Sofern sie am Rechtsverkehr aktiv teilnimmt (sog. Außengesellschaft) kommt ihr Rechtsfähigkeit zu, das heißt sie kann unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Um mehr über die GbR zu erfahren, lesen Sie unseren Artikel GbR Bedeutung: Was ist eine GbR?

Die Gesellschafter können laut Recht keine Eintragung ins Handelsregister für das Gewerbe notwendig um das Unternehmen zu steuern.

Was ist das Handelsregister?

Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentlich geführtes Register, in dem alle Kaufleute und Handelsgesellschaften einer bestimmten geografischen Region eingetragen werden. Inhalt dessen sind dann jeweils der Unternehmensgegenstand, der Unternehmenssitz, die Namen der vertretungsberechtigten Personen und der Name des Firmeninhabers. Hierdurch soll insbesondere die Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr gewährleistet werden können: Da das Handelsregister öffentlich ist, es also von jedem interessierten Bürger eingesehen werden kann, ist es möglich, wichtige Informationen über die eingetragenen Kaufleute und Unternehmen zu erhalten. Dabei wird das Handelsregister von den örtlich zuständigen Amtsgerichten geführt, was gewährleistet, dass sich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Handelsregister verlassen werden kann.

Beispiel:

A ist großer Fan von gezeichneten Bildern der B-GmbH und möchte unbedingt eines hiervon erwerben. Auf Ebay stößt er auf den Verkäufer C, der ihm versichert, er sei der Geschäftsführer der B-GmbH und könne ihm ein solches Bild sogar noch etwas günstiger anbieten. A ist skeptisch und schaut im Handelsregister nach, ob C tatsächlich Geschäftsführer der B-GmbH ist. Schnell erkennt er, dass nicht C, sondern D Geschäftsführer der B-GmbH ist und kauft dem Betrüger C daher kein Bild ab.

Dann ist ein Eintrag als GbR in das Handelsregister notwendig!

Ist für die GbR ein Eintrag in das Handelsregister notwendig?

Nein, die GbR muss und kann sogar gar nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Falls die Gründer dennoch unbedingt eine Eintragung im Handelsregister anstreben, sollte also eine andere Rechtsform gewählt werden. Eine Eintragung ins Handelsregister ist auch dann erforderlich, wenn die Geschäftstätigkeit der GbR wächst und nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (siehe oben). In dieser Situation wird die GbR zu einer OHG.

Wann ist ein Handelsregistereintrag notwendig?

Eine Eintragung ins Handelsregister muss für Kaufleute und Handelsgesellschaften zwingend erfolgen, Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen.

1. Kaufleute

Unter Kaufleute fallen solche Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben, § 1 HGB. Ein solches Handelsgewerbe liegt dann vor, wenn der Gewerbebetrieb einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Nicht entscheidend ist, ob der Gewerbetreibende tatsächlich einen solchen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb führt, sondern allein, ob dieser erforderlich wäre. Einfach ausgedrückt kommt es darauf an, wie umfangreich und komplex sich der Geschäftsbetrieb gestaltet. Anhaltspunkte geben dabei Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Vielzahl der Produkte, Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge oder die Höhe des eingesetzten Kapitals.

Beispiele:

A betreibt ein kleines Kiosk in Heidelberg, in dem er Zigaretten, Alkohol und Süßigkeiten verkauft. Er hat einen Angestellten und erzielt einen Jahresumsatz von 25.000 Euro. In dieser Situation ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb nicht erforderlich

B ist Bauträger und baut Mehrfamilienhäuser auf bis zu 15 Grundstücken im Rhein-Main-Gebiet gleichzeitig. Er verfügt über 40 Angestellte und erzielt damit einen Jahresumsatz von 1,5 Millionen Euro. Anders als im ersten Beispiel stellt sich der Gewerbebetrieb des B so komplex und umfangreich dar, dass eine professionelle, kaufmännische Buchführung erforderlich ist, er also als Kaufmann anzusehen ist und daher ins Handelsregister einzutragen ist.

2. Handelsgesellschaften

Zu den Handelsgesellschaften zählen die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Wir hoffen, wir konnten die Suche nach den Fragen und dem Suchbegriff bezüglich des GbR Handelsregister beantworten.

Fazit: GbR Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentlich geführtes Register, das für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im geschäftlichen Verkehr sorgt. Eine Eintragung ins Handelsregister ist bei der Gründung einer GbR weder nötig noch möglich, was sich aber mit steigendem Umsatz, einer höheren Mitarbeiteranzahl und der Komplexität des Geschäftsbetriebes ändern kann.

Gründern stehen nach deutschem Recht verschiedene Unternehmensformen zur Verfügung, die sie für die Gründung ihres eigenen Unternehmens wählen können. Neben der GmbH, der UG (haftungsbeschränkt) und dem Einzelunternehmen ist die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine der in Deutschland am weitesten verbreiteten Unternehmensformen. (Mehr zum Thema GbR gründen erfahren.) Was die Besonderheiten der GbR sind, wer für die Schulden der GbR einstehen muss und unter welchen Voraussetzungen dies gilt, wird in diesem Beitrag erklärt.

Was ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört zu den Personengesellschaften. Sofern sie am Rechtsverkehr aktiv teilnimmt (sog. Außengesellschaft) kommt ihr Rechtsfähigkeit zu, das heißt sie kann unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, was folgendes Beispiel erläutern soll:

A und B sind Gesellschafter der C-Bauunternehmung-GbR. Um neue Aufträge annehmen zu können, benötigt die GbR einen neuen Lastwagen. Der hierfür erforderliche Kaufvertrag mit dem Lastwagenverkäufer V kann zwischen der GbR selbst und V zustande kommen, da die GbR selbst rechtsfähig ist: Die Gesellschafter A und B müssen also nicht Vertragspartner werden, um den Lastwagen für die GbR zu besorgen.

Sofern Sie mehr über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel GbR Bedeutung: Was ist eine GbR?

Die Haftung der Gesellschaftern, des Gesellschaftsvermögen und den Beteiligten.

Wer haftet bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

Eine GbR besteht aus mindestens einer natürlichen und einer weiteren (entweder natürlichen oder juristischen) Person. Für Gründer ist neben dem Gründungsaufwand/den Gründungskosten und der steuerlichen Behandlung natürlich die Frage der Haftung entscheidend: Wer muss für die Schulden der Gesellschaft einstehen?

Bei der GbR gibt es hierfür eine klare (und für Gründer leider negative) Antwort: Zwar muss die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten aufkommen, zusätzlich dazu haften jedoch deren Gesellschafter für sämtliche Gesellschaftsschulden. Anders als beispielsweise bei der GmbH existiert keine Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter, stattdessen haften sie unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Wenn die GbR also zahlungsunfähig wird, müssen die Gesellschafter den Gläubigern der GbR gegenüber haften.

Dabei ist völlig egal, woher die Schulden der GbR kommen, die Gesellschafter müssen für nicht erfolgte Zahlungen aus Kaufverträgen mit Lieferanten ebenso einstehen wie für Steuerschulden der GbR, beispielsweise für rückständige Umsatz- oder Gewerbesteuer. Im schlimmsten Fall kann es nicht nur zur Insolvenz der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern gleichzeitig zur Privatinsolvenz der Gesellschafter kommen.

Basiswissen: Dann haften die Gesellschafter der Rechtsformen wie GbR

Wann haftet man als Gesellschafter einer GbR?

Die Haftung für die Gesellschaftsschulden der GbR ist völlig unabhängig davon, welche Stellung man als Gesellschafter in der GbR innehat: Selbst sogenannte „stille“ Gesellschafter, also solche, die nicht geschäftsführungs- bzw. vertretungsbefugt sind (im Sinne des klassischen Geschäftsführers), haften voll für die Schulden der Gesellschaft.

Besonders brisant: Gesellschafter einer GbR können selbst für solche Schulden der GbR haften, die vor dem Eintritt des Gesellschafters in die GbR begründet wurden (sog. Eintrittshaftung)! So entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2003, dass derjenige, der in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintritt, für sog. Altverbindlichkeiten der Gesellschaft auch mit seinem Privatvermögen haften muss.

Um dieses enorme Risiko zu verhindern, können (und sollten!) neu eintretende Gesellschafter im Innenverhältnis, also im Verhältnis zu ihren Mitgesellschaftern, eine Freistellungsvereinbarung schließen. Im Verhältnis zum Gläubiger (Außenverhältnis) muss der neu eintretende Gesellschafter zwar trotzdem zahlen, im Innenverhältnis kann er diesen Betrag jedoch aufgrund der Freistellungsvereinbarung von seinen Mitgesellschaftern ersetzt verlangen.

Neben der eben beschriebenen Eintrittshaftung existiert noch die sog. Austrittshaftung: Sofern ein Gesellschafter aus der GbR ausscheidet, haftet er für die vor seinem Austritt begründeten Gesellschaftsschulden weiter, wenn diese innerhalb von 5 Jahren fällig und ihm gegenüber geltend gemacht wurden, §§ 736 II BGB, 159 HGB. Dabei beginnt die Fünfjahresfrist ab der Kenntnis des jeweiligen Gläubigers von dem Ausscheiden des Gesellschafters. Damit können frühere GbR Gesellschafter auch Jahre nach ihrem Ausscheiden noch Ansprüchen von Gläubigern der GbR ausgesetzt sein.

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Wie haften die Gesellschafter einer GbR?

Gesellschafter einer GbR haften zusammen als sog. Gesamtschuldner. Was das bedeutet, erläutert folgendes Beispiel:

A und B sind Gesellschafter der A & B KFZ-GbR. Die GbR kauft von Verkäufer V eine Mercedes E-Klasse an, um diese später zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen. Nachdem die GbR in Zahlungsschwierigkeiten kommt, fragt sich V nun, wie er an sein Geld kommt. 

Da A und B gesamtschuldnerisch für die Schulden der GbR haften, kann sich V aussuchen, wen er von den beiden in Anspruch nimmt: Er kann beispielsweise auswählen, ob er nur den A, nur den B oder beide zur Hälfte für die Kosten in Anspruch nehmen möchte. Zwischen A und B findet dann zwar im Innenverhältnis ein Ausgleich statt; hat V also nur den A in Anspruch genommen, kann der A die Hälfte dieser Summe von B verlangen.

Dies ist jedoch ein erneuter Aufwand und kann im Zweifel die Beziehung der Gesellschafter untereinander stark belasten. Außerdem ist auch denkbar, dass der Gesellschafter, von dem man sich das Geld zurückholen müsste, in der Zwischenzeit selbst zahlungsunfähig wurde. Daher sollte man seine Mitgesellschafter gut kennen und ihnen vertrauen können.

Kann die Haftung innerhalb der GbR beschränkt werden?

Gründer könnten jetzt natürlich auf die Idee kommen, die Haftung der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag einfach auszuschließen, sodass lediglich die GbR haftet: Falls diese zahlungsunfähig wird, haben die Gläubiger eben Pech gehabt. Eine solche Möglichkeit ist gesetzlich jedoch nicht vorgesehen, eine GbR „mit Haftungsbeschränkung“ existiert nicht. Gesellschafter der GbR haben lediglich die Möglichkeit, im individuellen Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner einen solchen Ausschluss zu vereinbaren. Ob dieser sich hierauf einlassen wird, ist jedoch fraglich, schließlich werden ihm hierdurch Schuldner „genommen“. Bei langjährigen Vertragsbeziehungen, bei denen der Geschäftspartner bereits Vertrauen zu Ihnen und Ihrem Geschäft aufgebaut hat, scheint das wahrscheinlicher.

Die GbR Haftung im Fazit!

Fazit: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR Haftung im Überblick

Die GbR Gründung bietet sich vor allem für Gründer an, die ihr Geschäft schnell starten wollen und über wenig Eigenkapital verfügen. Sollte das Geschäft jedoch wachsen, vielleicht sogar die ersten Mitarbeiter eingestellt werden und immer höhere Summen investiert bzw. größere Aufträge angenommen werden, kann die unbeschränkte persönliche Haftung der GbR Gesellschafter ein Problem darstellen. Mit der Insolvenz der GbR geht nicht selten auch die Privatinsolvenz der Gesellschafter einher. Für diese Fälle bietet es sich an, eine Gesellschaftsform zu wählen, die die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ausschließt (z.B. GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)).

Die GbR ist eine der beliebtesten Unternehmensformen für Personengesellschaften. Wir haben uns das Unternehmensprofil der GbR genauer angeschaut und für Sie einen Überblick erstellt.

Auf der Suche nach den passenden Rechtsformen für eine Gesellschaft ist die GbR eine häufige Wahl.

Wofür steht die Abkürzung GbR?

Die Abkürzung GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Im Vordergrund der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) steht der Zusammenschluss von Personen, die einen gemeinsamen Zweck fördern und dafür bestimmte Beiträge leisten. Somit kommt diese Rechtsform ganz anders daher als die der (Kapital-) Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH – und die ebenfalls als Kapitalgesellschaft definierte Unternehmergesellschaft UG. Es handelt sich bei der GbR um eine reine Personengesellschaft, die durch ihre Eigenschaften im klaren Gegensatz zur Kapitalgesellschaft steht.

Während es bei GmbH und UG in erster Linie um Geld geht, steht die Gewinnerzielung bei der GbR nicht auf Platz eins der Agenda. Hauptaspekt ist hier vielmehr der Hintergrund des Zusammenschlusses, also der Inhalt des Geschäfts, dem die Gesellschafter folgen. Diese Rechtsform eignet sich deshalb auch gut für Freiberufler und Selbstständige. Bekannte Beispiele sind Praxisgemeinschaften, gemeinnützige Unternehmen oder anderweitige Personenzusammenschlüsse. Es genügt ein formfreier Vertrag, um die GbR zu gründen.

Diese Rechte und Pflichten haben Sie bei der GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Was ist die gesetzliche Grundlage der GbR?

Dass die GbR kein Handelsunternehmen ist, hat zur Folge, dass NICHT die strengen Regelungen des Handelsrechts HGB maßgeblich sind. Die Modalitäten folgen vielmehr der Gesetzgebung des Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Die GbR wird auch nicht im Handelsregister erfasst und ist folglich keine juristische Person. Vielmehr handelt es sich um eine teilweise rechtsfähige Personengesellschaft. Diese braucht zwar keinen Firmennamen, trotzdem muss sie eine offizielle Unternehmensbezeichnung haben. Besonders bei kleinem Startgeld ist eine GbR gut geeignet für Gründerteams – zumal der organisatorische Aufwand sich in Grenzen hält.

Welche Rolle spielt der Gesellschaftsvertrag?

Auch wenn für die Gründung der GbR keine gesetzlichen Vorgaben bestehen, ist es ratsam, die Geschäftsführung und weitere Rollen der Gesellschafter in der GbR vertraglich zu verankern. So kann festgelegt werden, welcher Gesellschafter welche Rechte und Pflichten hat und in welchem Rahmen er auch allein Entscheidungen treffen kann. Zudem beugt ein vertragliches Regelwerk Missverständnissen vor und dient im Zweifel als neutrale Grundlage. Wird nur ein Geschäftsführer bestimmt, haben die anderen Gesellschafter zwar keine Entscheidungsbefugnis, können aber von ihren Kontroll- und Widerspruchsrechten Gebrauch machen.

So läuft die Gründung einer GbR - die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab.

Wie läuft die Gründung einer GbR ab?

Soll die GbR einem gewerblichen Zweck nachgehen, muss jeder Gesellschafter sich beim Gewerbeamt anmelden. Dies gilt nicht für Freiberufler, die sich zusammentun. Die Anmeldung des Gewerbes hat die Meldung beim Finanzamt zur Folge, damit die Gesellschaft steuerlich erfasst werden können. Eine Registrierung bei der internationalen Handelskammer IHK ist ebenso verpflichtend.

Eine Kapitaleinlage ist nicht erforderlich, trotzdem können Geld und Vermögen in die Gesellschaft eingebracht werden.

Vorsicht ist geboten bei Bürogemeinschaften, die aus Kostenersparnisgründen gemeinsame Räume und Materialien nutzen, geschäftlich aber nicht vernetzt sind. Das Finanzamt kann hier hohe Steuernachzahlungen fordern, wenn es die Gemeinschaft als GbR einstuft.

Achtung: GbR aus Versehen

An manchen Stellen findet man Angaben dazu, dass zum Beispiel Fahrgemeinschaften per Definition als GbR anzusehen sind. Mehrere natürliche Personen tun sich zusammen, um sich dem gemeinsamen Zweck – der Fahrt zum Ziel – zu widmen und verrechnen dabei die anfallenden Kosten untereinander. So fördern die Mitfahrer den Zweck des Zusammenschlusses und können überspitzt gesehen als Gesellschafter betrachtet werden. Somit hat die Fahrgemeinschaft ganz aus Versehen eine GbR gegründet.

Wer ist bei einer GbR beteiligt?

In der Regel sind es mindestens zwei natürliche Personen, die sich zu einer Personengesellschaft zusammentun. Trotzdem kann auch eine juristische Person bzw. Gesellschaft Teil der GbR sein, sofern mindestens eine natürliche Person an dem Unternehmenszusammenschluss beteiligt ist. Die Führung der GbR übernehmen alle Gesellschafter gemeinsam. Vertragsunterzeichnungen und andere geschäftliche Vorgänge müssen demnach von allen Beteiligten gemeinsam beschlossen und durchgeführt werden – es sei denn, vertraglich sind andere Regelungen vereinbart.

Die Haftungsbeschränkung eines Gesellschafters ist bei der GbR ausgeschlossen

Wer haftet bei der GbR?

Typisch für Personengesellschaften: Alle Beteiligten haften persönlich. Anders als bei Kapitalgesellschaften haften die Beteiligten der GbR unmittelbar (Gläubiger können ihre Forderungen gegenüber jedem Gesellschafter geltend machen), unbeschränkt (mit Gesellschafts- und Privatvermögen) und solidarisch (jeder haftet für jeden). Die Verteilung nach Köpfen gilt auch für eine Gewinnausschüttung. Tritt ein neuer Gesellschafter ein, gelten die Haftungs-Regelungen für diesen ab seinem Eintrittsdatum – auch, wenn er für die Situation der Gesellschaft noch nicht verantwortlich sein kann. Es wird davon ausgegangen, dass eine Beteiligung nur angestrebt wird, wenn die finanzielle Situation für alle transparent ist und der neue Gesellschafter sich ein Bild von der Lage gemacht hat.

Die Modalitäten der Haftung können vertraglich individuell geregelt werden. Allerdings gelten solche Vereinbarungen lediglich im Innenverhältnis und sind unwirksam gegenüber Dritten. Wenn also ein Gläubiger Forderungen hat, kann er diese von jedem Gesellschafter verlangen. Ähnlich verhält es sich mit einer Haftungsbeschränkung: Eine GbR unterliegt generell keiner Haftungsbeschränkung. Dies lässt sich auch nicht durch einen entsprechenden Passus in den AGB ändern; eine solche Klausel wäre rechtswidrig.

Welche Alternativen gibt es zur GbR?

Die Gesellschaftsform, die der GbR als Personengesellschaft am nächsten kommt, ist die offene Handelsgesellschaft (OHG). Allerdings sind die gesetzlichen Grundlagen hier im Handelsgesetzbuch HGB geregelt, sodass die Beteiligten den strengeren, für Kaufleute geltenden Regelungen, unterworfen sind. Den Gesellschaftern steht eine 4%-ige Gewinnbeteiligung zu; darüber hinausgehende Gewinne werden nach Köpfen verteilt.

Hat eine GbR mehr als 250.000 Euro Jahresumsatz und mehr als fünf Mitarbeiter, geht das Finanzamt davon aus, dass es sich um einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb handelt. Somit erhält die GbR zwingend ein „Upgrade“ zur OHG und unterliegt dann den Regelungen des HGB.

Eine weitere Alternative, die allerdings ausschließlich für Freiberufler greift, ist die Partnerschaftsgesellschaft oder Partnergesellschaft. Notwendig ist hier ein Partnerschaftsvertrag der Freiberufler untereinander sowie der Eintrag in das Partnerschaftsregister.

Fazit: Die Bedeutung der GbR Abkürzung

Geht es nur um den reinen persönlichen Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, ist die GbR durchaus eine interessante Alternative.

Doch in vielen anderen Fällen geht nach der Gründung mit voranschreitender Zeit eine Entwicklung des Unternehmens hinsichtlich seines Vermögens, seiner Größe und der Beteiligten einher. Die zentrale Frage ist demnach: Wo soll die Reise hingehen? Dies sollte im Vorfeld jeder Gründung wohlüberlegt werden. Klingen heute die einfache Gründung und unkomplizierte Buchführung der GbR verlockend, so sind diese bei erfolgreicher Führung der Gesellschaft vielleicht in ein paar Jahren zwingend durch das „normale“ Regelwerk für kaufmännische Betriebe zu ersetzen.

Der Trend geht heutzutage immer mehr in Richtung Selbstständigkeit, die Anzahl der Personen, die dem Anstellungsverhältnis den Rücken kehren und die Herausforderung der Selbstständigkeit wagen, wächst stetig. Hierfür gibt es gute Gründe: Theoretisch existiert keine Gehaltsgrenze, man ist „sein eigener Chef“ und kann sich seine Zeit prinzipiell selbst einteilen. Wer sich selbstständig machen möchte, kommt dabei an der Gründung eines Gewerbes nicht vorbei. Was ein Gewerbe ist, wie die Gewerbeanmeldung funktioniert und wer überhaupt ein Gewerbe anmelden muss, wird in diesem Beitrag erklärt.

Die Definition eines Gewerbes im Kontext vom Gewerbe anmelden

Was ist ein Gewerbe?

Der Begriff „Gewerbe“ wird nicht direkt vom Gesetzgeber definiert. Dennoch hat sich mittlerweile eine allgemeingültige Definition etabliert: Ein Gewerbe ist jede selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt wird und auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgt. Wenn Sie mehr zu den einzelnen Voraussetzungen des Gewerbes erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel zum Gewerbe.

Neben dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist das Formular zur Gewerbeanmeldung ein wichtiger Schritt der Firmengründung

Was bedeutet es ein Gewerbe anzumelden?

Bei der Gewerbeanmeldung geht es darum, dass Ihre selbstständige Tätigkeit bei der jeweils zuständigen Behörde registriert wird. Sofern Sie ein Gewerbe ausüben möchten, dass neben der Gewerbeanmeldung eine besondere Erlaubnis der Behörde erfordert, wird diese ebenso durch die zuständige Behörde überprüft. Beispiele solcher sogenannter „genehmigungspflichtiger Tätigkeiten/Berufe“sind

Der Grund: Der Gesetzgeber sieht in genehmigungspflichtigen Tätigkeiten besondere Gefahren für Kunden bzw. Nutzer der Dienstleistungen, was besondere Voraussetzungen des Gewerbetreibenden erfordert.

Beispiel: Sven Spieler möchte eine Spielhalle eröffnen. 2019 wurde er vom Landgericht Frankfurt aufgrund Geldwäsche und Betrug in mehreren Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Könnte Sven Spieler nun ohne besondere Erlaubniserteilung eine Spielhalle eröffnen, so würde das erhöhte Risiko bestehen, dass dieser, diesmal mithilfe seiner Spielhalle, erneut Geldwäsche betreiben könnte. Angesichts dessen sieht § 33c Gewerbeordnung (GewO) vor, dass keine Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle erteilt werden darf, wenn der Antragsteller in den letzten 3 Jahren vor Stellung des Antrags wegen Betruges oder der Geldwäsche (…) rechtskräftig verurteilt worden ist.

Darum muss man ein Gewerbe anmelden!

Warum muss man ein Gewerbe anmelden?

Die Anmeldung eines Gewerbes ist gesetzlich vorgeschrieben, § 14 Gewerbeordnung (GewO). Jede gewerbliche Tätigkeit muss bei dem zuständigen Gewerbeamt an- und abgemeldet werden, umgangssprachlich wird häufig vom sogenannten „Gewerbeschein“ gesprochen, den der Gewerbetreibende nach der Gewerbeanmeldung erteilt bekommt. Grund hierfür ist unter anderem die steuerliche Erfassung sowie für die genehmigungspflichtigen Tätigkeiten die Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen des Gewerbetreibenden.

Wann muss ich für meine Tätigkeit ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss dann angemeldet werden, wenn Ihre Tätigkeit die rein private Tätigkeit verlässt und die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit überschreitet. Wann genau dies der Fall ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und wird (selbst von Gerichten) uneinheitlich beantwortet. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Grenze bereits überschritten haben, lesen Sie unseren Artikel: was ist ein Gewerbe, in dem die einzelnen Merkmale des Gewerbebegriffs detailliert beschrieben werden.

Folgende Punkte können außerdem entscheidend für die Einordnung sein, ob Sie ein Gewerbe für Ihre Tätigkeit anmelden müssen:

Nur gelegentliche oder regelmäßige Verkäufe?

Zunächst sind Anzahl und Regelmäßig der abgeschlossenen Verkäufe entscheidend. Beispielsweise hat das Landgericht Berlin 2006 geurteilt, dass eine Mutter, die innerhalb eines Monats 80 Kleidungsstücke ihrer vier Kinder auf Ebay verkaufte, als Unternehmerin einzustufen ist (Urteil vom 5.9.2006, Az. 103 O 75/06). Ähnlich strenge Auffassung vertritt das Landgericht Hanau, das schon bei 25 Verkäufen im Zeitraum von 2 Monaten Gewerblichkeit annahm (Urteil vom 28.9.2006 – 5 O 51/06).

Werden gleichartige oder völlig unterschiedliche Artikel angeboten?

Auch das Anbieten von mehreren gleichartigen Artikeln spricht nach Auffassung deutscher Gerichte dafür, dass kein Privatverkauf, sondern gewerblicher Verkauf vorliegt.

Professioneller Auftritt?

Auch der Internetauftritt kann Aufschluss über die gewerbliche Tätigkeit geben. Ist dieser professionell aufgemacht, wird Werbung geschaltet oder der Shop in Ebay mit der Bezeichnung „Powerseller“ versehen, spricht dies stark für eine gewerbliche Tätigkeit.

Gesamtschau

Entscheidend ist im Ergebnis eine Gesamtschau, „der Gesamteindruck zählt“. Je mehr der genannten Kriterien erfüllt sind, desto eher muss ein privates Handeln abgelehnt, ein gewerbliches Handeln bejaht werden.

In zeitlicher Hinsicht muss die Gewerbeanmeldung grundsätzlich dann stattfinden, sobald Sie dauerhaft am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, also Umsätze generieren. Hierfür gibt es keinen festen Zeiträume, das Gewerbe kann ganzjährig zu jedem beliebigen Tag angemeldet werden (natürlich nur zu den Öffnungszeiten des zuständigen Gewerbeamtes). Wer sein Gewerbe verspätet anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Einige Gewerbeämter sind jedoch großzügig und lassen verspätete Gewerbeanmeldungen von einigen Wochen zu. Dennoch sollten Sie dies nicht ausreizen. Wenn Sie gar kein Risiko eingehen wollen, melden Sie ihr Gewerbe direkt mit oder sogar vor Beginn ihrer gewerblichen Tätigkeit an.

Das sind mögliche Konsequenzen, wenn Sie Ihre Gewerbeanmeldung nicht vornehmen.

Was passiert, wenn ich trotzdem kein Gewerbe anmelde?

Sollte keine Anmeldung erfolgen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Strafzahlungen von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann, § 146 Abs. 3 GewO. Wenn für Ihr Gewerbe eine spezielle Erlaubnis erforderlich ist, beispielsweise für den Betrieb einer Gaststätte oder einer Spielhalle, Sie aber trotzdem weder das Gewerbe angemeldet noch die erforderliche Erlaubnis beantragt haben, kommen weitaus höhere Strafen auf Sie zu.

Aus steuerlicher Sicht können durch die Nichtanmeldung des Gewerbebetriebes weitere Probleme auf Sie zukommen: Ab einem Jahresgewinn von über 24.500 Euro fällt Gewerbesteuer an. Wird diese nicht gezahlt, können hohe Nach- sowie Strafzahlungen bis hin zu Haftstrafen drohen.

Was braucht man, um ein Gewerbe anzumelden?

Welche Dokumente für die Gewerbeanmeldung erforderlich sind, ist abhängig davon, ob ein genehmigungspflichtiges oder ein genehmigungsfreies Gewerbe angemeldet werden soll.

Genehmigungsfreies Gewerbe

Für die Anmeldung eines genehmigungsfreien Gewerbes reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass aus. Als Minderjähriger ist zusätzlich die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Genehmigungspflichtiges Gewerbe

Innerhalb der genehmigungspflichtigen Gewerbe gibt es unterschiedliche, zusätzliche Voraussetzungen, die je nach Art des Gewerbes erforderlich sind. Findet Ihre gewerbliche Tätigkeit beispielsweise im An- und Verkauf statt, benötigen Sie zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister; möchten Sie eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich der Gastronomie aufnehmen, benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis (vom Gesundheitsamt ausgestellt) sowie ein polizeiliches Führungszeugnis, falls alkoholische Getränke angeboten werden, außerdem eine Ausschankgenehmigung. Am besten informieren Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt telefonisch, um im Gewerbeanmeldungsprozess keine Zeit zu verlieren.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Das Gewerbe ist beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Welches Gewerbeamt für Sie zuständig ist, können Sie ganz bequem vorab im Internet erfahren. In aller Regel befindet sich das Gewerbeamt in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnsitz.

Ablauf, Dauer & Kosten der Gewerbeanmeldung.

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung ist einfach, schnell und unkompliziert möglich. Die meisten Gewerbeämter verfügen auf Ihren Internetseiten über Formulare, die Sie einfach wahrheitsgemäß und sorgfältig ausfüllen sowie unterschreiben und an das Gewerbeamt übersenden müssen. Alternativ liegen die Formulare in den Gewerbeämtern auch physisch aus.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Die Bearbeitung der Anmeldung nimmt in der Regel 1-3 Wochen in Anspruch.

Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten belaufen sich dabei, in Abhängigkeit vom jeweiligen Gewerbeamt, auf 10-40 Euro.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Wurde das Formular wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt, wird es nach einer kurzen Überprüfung der Behörde unterschrieben und gestempelt. Anschließend erhalten Sie eine Kopie dieses unterschriebenen und gestempelten Formulars, auch Gewerbeschein genannt. Außerdem werden weitere Ämter von Ihrer Anmeldung informiert, insbesondere das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft. Das Finanzamt meldet sich innerhalb weniger Tage bei Ihnen und fordert Sie auf, einen Fragebogen zu steuerlichen Erfassung wahrheitsgemäß auszufüllen und an das Finanzamt zurückzuschicken.

Sobald dieser vom Finanzamt überprüft wurde, erhalten Sie Ihre Steuernummer (nicht Steueridentifikationsnummer) zugeteilt. Auch die Berufsgenossenschaft wird sich bei Ihnen melden, diese ist nämlich unter anderem für die gesetzliche Versicherung in Ihrem Gewerbe zuständig. Sofern Sie jedoch keine Arbeitnehmer haben, also „Solo-Selbstständig“ sind, kommen keine zusätzlichen Kosten für die Berufsgenossenschaft auf Sie zu.

Fazit: Die Gewerbeanmeldung im Überblick

Anders als man vielleicht vermuten mag, ist die Gewerbeanmeldung kein Hexenwerk und völlig unkompliziert. Gründer sollten jedoch darauf achten, das Gewerbe frühzeitig anzumelden, um keine Strafzahlungen zu riskieren. Obendrein sollten Sie sich schon vor der Anmeldung darüber informieren, ob spezielle Genehmigungspflichten erforderlich sind.

Neben den erfreulichen Themen, die gemeinhin mit dem Start in die Selbstständigkeit verbunden werden, beispielsweise dem Austüfteln einer Geschäftsidee oder dem Suchen eines passenden Unternehmensnamens mit Wiedererkennungswert, gibt es jedoch eine Menge an bürokratischen, weniger spannenden Aufgaben, die Gründer bewerkstelligen müssen. Allen voran müssen Gewerbetreibende an die Anmeldung eines entsprechenden Gewerbes denken. Was es überhaupt mit dem Gewerbe auf sich hat, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wie die Anmeldung vonstattengeht, wird in diesem Beitrag erläutert.

Eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft muss neben der steuerlichen Erfassung auch eine Gewerbeanmeldung vornehmen.

Was ist ein Gewerbe?

Was genau ein Gewerbe ist, wird gesetzlich nicht ausdrücklich definiert. In der Rechtspraxis hat sich mittlerweile jedoch folgende Definition etabliert: Ein Gewerbe ist demnach jede selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt wird und auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgt. Dabei sind einige Berufe hiervon ausgenommen, etwa die sog. freien Berufe oder Berufe innerhalb der Land- und Forstwirtschaft. Wenn Sie mehr zu dem Gewerbebegriff und dessen einzelnen Voraussetzungen erfahren möchten, lesen Sie unseren Beitrag zum Thema Gewerbe.

In manchen Fällen kann der Gewerbebetrieb einer Gewerbefreiheit unterliegen, sodass Sie weder ein normales oder Kleingewerbe anmelden müssen

Was ist eine Gewerbeanmeldung?

Als Gewerbeanmeldung wird der Vorgang bezeichnet, bei dem der Gründer der zuständigen Behörde anzeigt, ein Gewerbe zukünftig ausüben zu wollen. Hierfür wird die selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt registriert.

Warum muss eine Gewerbeanmeldung stattfinden?

Die Anmeldung eines Gewerbes ist gesetzlich vorgeschrieben, § 14 Gewerbeordnung (GewO). Jede gewerbliche Tätigkeit muss bei dem zuständigen Gewerbeamt an- und abgemeldet werden, umgangssprachlich wird häufig vom sogenannten „Gewerbeschein“ gesprochen, den der Gewerbetreibende nach der Gewerbeanmeldung erteilt bekommt. Grund hierfür ist unter anderem die steuerliche Erfassung sowie für die genehmigungspflichtigen Tätigkeiten die Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen des Gewerbetreibenden.

Ab dann muss das Gewerbe angemeldet werden!

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Eine Gewerbeanmeldung muss dann erfolgen, wenn sie gewerblich tätig werden, also keine Tätigkeiten zu rein privaten Zwecken ausgeübt werden. Wann genau dies der Fall ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und wird (selbst von Gerichten) uneinheitlich beantwortet.

Folgende Punkte können außerdem entscheidend für die Einordnung sein, ob Sie ein Gewerbe für Ihre Tätigkeit anmelden müssen:

1. Nur gelegentliche oder regelmäßige Verkäufe?

Zunächst sind Anzahl und Regelmäßig der abgeschlossenen Verkäufe entscheidend. Beispielsweise hat das Landgericht Berlin 2006 geurteilt, dass eine Mutter, die innerhalb eines Monats 80 Kleidungsstücke ihrer vier Kinder auf Ebay verkaufte, als Unternehmerin einzustufen ist (Urteil vom 5.9.2006, Az. 103 O 75/06). Ähnlich strenge Auffassung vertritt das Landgericht Hanau, das schon bei 25 Verkäufen im Zeitraum von 2 Monaten Gewerblichkeit annahm (Urteil vom 28.9.2006 – 5 O 51/06).

2. Werden gleichartige oder völlig unterschiedliche Artikel angeboten?

Auch das Anbieten von mehreren gleichartigen Artikeln spricht nach Auffassung deutscher Gerichte dafür, dass kein Privatverkauf, sondern gewerblicher Verkauf vorliegt.

3. Professioneller Auftritt?

Auch der Internetauftritt kann Aufschluss über die gewerbliche Tätigkeit geben. Ist dieser professionell aufgemacht, wird Werbung geschaltet oder der Shop in Ebay mit der Bezeichnung „Powerseller“ versehen, spricht dies stark für eine gewerbliche Tätigkeit.

4. Gesamtschau

Entscheidend ist im Ergebnis eine Gesamtschau, „der Gesamteindruck zählt“. Je mehr der genannten Kriterien erfüllt sind, desto eher muss ein privates Handeln abgelehnt, ein gewerbliches Handeln bejaht werden.

In zeitlicher Hinsicht muss die Gewerbeanmeldung grundsätzlich dann stattfinden, sobald Sie dauerhaft am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, also Umsätze generieren. Hierfür gibt es keinen festen Zeiträume, das Gewerbe kann ganzjährig zu jedem beliebigen Tag angemeldet werden (natürlich nur zu den Öffnungszeiten des zuständigen Gewerbeamtes). Wer sein Gewerbe verspätet anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Einige Gewerbeämter sind jedoch großzügig und lassen verspätete Gewerbeanmeldungen von einigen Wochen zu. Dennoch sollten Sie dies nicht ausreizen. Wenn Sie gar kein Risiko eingehen wollen, melden Sie ihr Gewerbe direkt mit oder sogar vor Beginn ihrer gewerblichen Tätigkeit an.

Zusammenfassung: Ab wann Gewerbe anmelden

Ein Gewerbe muss grundsätzlich dann angemeldet werden, wenn die Tätigkeit aufgenommen wird. Um das Risiko eines Bußgeldes aufgrund verspäteter Gewerbeanmeldung von vornherein auszuschließen, sollte das Gewerbe idealerweise schon kurz vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit angemeldet worden sein.

Nicht nur gewerbetreibende Personen können ein Interesse daran haben, Rechnungen zu schreiben. Ob die Rechnungsstellung jedoch auch Privatpersonen offen steht und was in dieser Situation zu beachten ist, wird in diesem Beitrag erläutert.

Kann ich als Privatperson eine Rechnung ausstellen?

Privatpersonen können grundsätzlich ebenso wie Gewerbetreibende Rechnungen stellen. Verkaufen Sie beispielsweise als Privatperson alte Möbel oder Ihr Auto, können Sie Ihrem Käufer den Kaufpreis auch per Rechnung fordern. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob sie an etwas an eine andere Privatperson oder an ein Unternehmen (mehr zum Thema Unternehmensformen erfahren) verkaufen. Bei der Rechnungsstellung als Privatperson sind jedoch einige Dinge zu beachten, die im Folgenden erläutert werden.

Eine Privatrechnung / Rechnung schreiben ohne Gewerbe: Das alles gilt es zu beachten beim Rechnung ohne Gewerbe? Das gilt zu beachten!

Wie schreibe ich eine Rechnung als Privatperson?

Die Rechnung einer Privatperson erfordert zwingend folgende Angaben:

Darüber hinaus gibt es weitere Daten, die zwar nicht zwingend auf der Rechnung enthalten sein müssen, die aber zwecks Vereinfachung der Zahlungsabwicklung mit in die Rechnung aufgenommen werden sollten. Dazu zählen insbesondere das Zahlungsziel und Ihre Bankverbindung.

Eine explizite Aufnahme des Zahlungsziels ist aus folgendem Grund ratsam: Nach deutschem Recht gerät der Schuldner grundsätzlich in Verzug, wenn er auf eine fällige Forderung Ihrerseits trotz Mahnung nicht leistet. Ist eine Entgeltforderung geschuldet, kommt er spätestens nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Folge des Verzugs ist unter anderem, dass für die Dauer des Verzuges Verzugszinsen zu zahlen sind, § 288 Abs. 1 BGB. Wenn Sie selbst ein Zahlungsziel in die Rechnung aufnehmen, beispielsweise 14 Tage ab Zugang der Rechnung, ist eine Mahnung gemäß § 286 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht mehr nötig, um den Schuldner in Verzug zu setzen, er befindet sich nach Überschreiten des Zahlungsziels automatisch in Verzug.

Um Ihrem Käufer eine bessere Zuordnung Ihrer Rechnung zu ermöglichen, sollten Sie außerdem eine passende Bezeichnung bzw. Überschrift wählen, beispielsweise „Verkauf Fiat Punto vom 27.07.21“.

Ferner ist Folgendes zu beachten: Als Privatperson sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig. Daher dürfen Sie auch keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen, selbst wenn der Käufer das vielleicht von Ihnen verlangen sollte.

Tipp: Falls Sie die Rechnung per E-Mail verschicken möchten, wandeln Sie das Word-Dokument in ein PDF-Dokument um. Hierdurch kann der Käufer keine Änderungen mehr an Ihrer Rechnung vornehmen und diese wirkt insgesamt seriöser.

Kann ich privat Rechnungen ohne Steuernummer schreiben?

Ja, denn als Privatperson verfügen sie nicht über eine Steuernummer! Häufig wird die Steuernummer nämlich mit der Steueridentifikationsnummer verwechselt, die jede Person ab ihrer Geburt erhält. Im Gegensatz dazu erhält eine Steuernummer nur, wer ein Gewerbe anmeldet, das Finanzamt gibt diese unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung an den Gewerbetreibenden aus.

Was ist als Privatperson zusätzlich zu beachten?

Sollten Sie als Privatperson regelmäßig und wiederholt Verkäufe tätigen, sollten Sie sich darüber informieren, ob Ihre Tätigkeit nicht schon die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten hat. Vor allem Freiberufler müssen in der Regel darauf achten, dass diese Privatrechnungen nicht zu oft ausstellen. Dies würde dazu führen, dass Sie besondere Pflichten zu erfüllen haben, insbesondere müssen Sie ein Gewerbe anmelden und auf Ihren Rechnungen Ihre Steuernummer angeben. Wann Verkäufer als gewerblich einzustufen sind und welche weiteren Pflichten damit verbunden sind, erfahren Sie in unserem Artikel, welcher über folgenden Links abgerufen werden kann: Was ist ein Gewerbe?. Des Weiteren können Sie mehr über die häufig gestellte Frage Wie viel darf ich verkaufen ohne Gewerbe? in unserem Beitrag erfahren.

Fazit zum Thema der Privatrechnung ohne Gewerbe

Fazit: Rechnung schreiben ohne Gewerbe

Hoffentlich waren wir in der Lage alle Ihre Fragen zum Thema Rechnung schreiben, ohne Gewerbe zu beantworten. Auch als Privatperson haben Sie die Möglichkeit der Rechnungsstellung, jedoch müssen Sie die oben genannten Bedingungen bzw. Pflichtangaben beachten. Falls Sie regelmäßige Verkäufe mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen, sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie zur Anmeldung eines entsprechenden Gewerbes verpflichtet sind.

Wer kennt es nicht: Man entrümpelt seine Wohnung oder den Keller und stellt fest, dass man viele Dinge nicht mehr gebrauchen kann! Aus Bequemlichkeit und heutzutage guten Verkaufschancen werden die „alten Schätze“ auf Internetportalen wie Ebay, Facebook oder Kleiderkreisel zum Verkauf eingestellt. Schnell wird das Hobby zum Problem: E-Mail-Adresse angeben, Passwort festlegen, Sicherheits-Felder lösen, einige Fragen zu sich selbst beantworten und schon kann das verkaufen losgehen!

Auch häufig anzufinden, sind kleine Shops, die beispielsweise Selbstgemachtes wie beispielsweise Schmuck oder genähte Kleidung anbieten, um sich hierdurch einen kleinen Nebenverdienst zu erarbeiten. Doch aufgepasst: Bei Privatverkäufen im Internet könnten Privatpersonen schnell als Gewerbetreibende eingestuft werden. Wann das der Fall ist und welche Folgen dies mit sich bringt, wird in diesem Beitrag erläutert.

Achtung: Die Käufer sind zügig zu finden: den gewünschten Artikel über den Suchbegriff mit Hilfe der Volltextsuche finden und schon kann das Produkt bestellt werden.

Was gilt als Privatverkauf?

Für die Bestimmung, wann eine Person noch als Privatverkäufer gilt bzw. wann schon eine gewerbliche Tätigkeit angenommen wird, existiert keine einheitliche, feste Kennzahl wie die Summe an erwirtschafteten Geld. Gerichte haben im Laufe der Zeit jedoch Maßstäbe entwickelt, anhand derer eine Einordnung in Privatverkäufer/gewerbliche Verkäufer erfolgen kann.

Dabei sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich:

1. Anzahl und Regelmäßigkeit der Verkäufe

Zunächst sind Anzahl und Regelmäßig der abgeschlossenen Verkäufe entscheidend. Beispielsweise hat das Landgericht Berlin 2006 geurteilt, dass eine Mutter, die innerhalb eines Monats 80 Kleidungsstücke ihrer vier Kinder auf eBay verkaufte, als Unternehmerin einzustufen ist (Urteil vom 5.9.2006, Az. 103 O 75/06). Ähnlich strenge Auffassung vertritt das Landgericht Hanau, das schon bei 25 Verkäufen im Zeitraum von 2 Monaten die Gewerblichkeit annahm (Urteil vom 28.9.2006 – 5 O 51/06).

2. Anbieten von gleichartigen Artikeln

Auch das Anbieten von mehreren gleichartigen Artikeln spricht nach Auffassung deutscher Gerichte dafür, dass kein Privatverkauf, sondern gewerblicher Verkauf vorliegt.

3. Auftreten nach Außen

Auch der Internetauftritt kann Aufschluss über die gewerbliche Tätigkeit geben. Ist dieser professionell aufgemacht, wird Werbung geschaltet oder der Shop in Ebay mit der Bezeichnung „Powerseller“ versehen, spricht dies stark für eine gewerbliche Tätigkeit.

4. Gesamtschau

Entscheidend ist im Ergebnis eine Gesamtschau, „der Gesamteindruck zählt“. Je mehr der genannten Kriterien erfüllt sind, desto eher muss ein privates Handeln abgelehnt werden.

Alle Dinge und Selbstgemachtes darf verkauft werden mit dem Vorbehalt das keine gewerbliche Verkäufe stattfinden.

Was darf ich ohne Gewerbeschein verkaufen?

Ohne Gewerbeschein dürfen die Dinge verkauft werden, die unter den privaten Verkauf fallen, die also, wie oben erläutert, keine gewerbliche Verkäufe darstellen. Werden also beispielsweise nur alte Kleidung, die gebrauchte Playstation oder alte CD-Sammlungen verkauft, muss kein Gewerbeschein beantragt werden.

So viel darf man dazuverdienen ohne Gewerbeanmeldung und ohne beim Finanzamt Steuer / Steuern zu bezahlen.

Wie viel darf ich dazuverdienen ohne Gewerbe?

Für diese Frage muss das Gewerberecht einerseits und das Steuerrecht andererseits betrachtet werden.

Im Gewerberecht gibt es keine bestimmte Grenze an Einnahmen, ab der ein Gewerbe angemeldet werden muss. Sofern man gewerblich tätig werden möchte, muss zwingend ein Gewerbe angemeldet werden, ganz egal ob 100 oder 100.000 Euro erwirtschaftet werden.

Aus steuerlicher Perspektive existieren solche Grenzen sehr wohl:

Gewerbesteuer muss nur ab einem Gewinn von 24.500 Euro (Stand: 2021) gezahlt werden.

Umsatzsteuer muss erst dann gezahlt werden, wenn der Jahresumsatz 22.000 Euro übersteigt (Stand: 2021). Bleibt der Umsatz des laufenden Jahres darunter und ist der voraussichtliche Umsatz des nächsten Jahres geringer als 50.000 Euro, kann von der sog. Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht werden.

Ab wann sind Privatverkäufe steuerpflichtig?

Grundsätzlich sind Privatverkäufe komplett steuerfrei. Wenn jedoch im Steuerveranlagungszeitraum der Betrag von 600 Euro überschritten wird (Freigrenze), so ist der gesamte Betrag, also nicht etwa nur der Betrag, der die 600 Euro überschreitet, in der Einkommenssteuererklärung unter „Sonstiges“ anzugeben und zu versteuern.

Was sind die Folgen, wenn man gewerblich verkauft?

Für gewerbliche Verkäufer bestehen eine Vielzahl besonderer Regelungen und Pflichten. Zuallererst muss ein Gewerbe angemeldet werden. Wenn die oben genannten Gewinn- bzw. Umsatzgrenzen erreicht werden, kommen entsprechende Steuerlasten auf den Verkäufer zu. Sollten Sie ihre Waren oder Dienstleistungen auf Portalen wie Ebay oder Ebay Kleinanzeigen verkaufen, schreiben deren AGB vor, dass Sie ihren Status von „privater Verkäufer“ auf „gewerblicher Verkäufer“ ändern. Sollte Ebay Sie als gewerblichen Verkäufer einstufen, Ihr Profil weißt Sie jedoch als privaten Verkäufer aus, ist Ebay sogar berechtigt, ihren Account stillzulegen. Außerdem sind Gewährleistungsausschlüsse (häufig anzutreffen ist insbesondere „Privatverkauf, daher keine Rücknahme. Verkauf erfolgt unter Ausschluss des Gewährleistungsrechts“) als gewerblicher Käufer nicht mehr möglich, § 475 Abs. 1 BGB.

Um die häufigsten Wissenslücken zu schließen, haben wir in diesem Beitrag die Antworten zu den Themen bieten können.

Fazit rund um die Fragestellung: selbstgemachtes verkaufen ohne Gewerbe

Anders, als man zunächst vermutet, können vermeintliche Privatverkäufer schnell als gewerbliche Verkäufer eingestuft werden. Daher sollten Verkäufer stets darauf achten, ob sie evtl. die Schwelle zur Gewerblichkeit überschreiten, um vor allem steuerliche Probleme zu vermeiden.

Immer mehr Menschen kehren dem klassischen Job als Angestellte/r den Rücken zu und wagen den Schritt in die Selbstständigkeit. Wer jedoch als Selbstständiger seinen Lebensunterhalt verdienen möchte, kommt an der Gewerbeanmeldung nicht vorbei. Was ein Gewerbe überhaupt ist, wann eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss und was dabei zu beachten ist, wird in diesem Artikel erläutert.

Beispiele eines Gewerbes und Betriebs

Was ist ein Gewerbe?

Was genau ein Gewerbe ist, wird gesetzlich nicht ausdrücklich definiert. In der Rechtspraxis hat sich mittlerweile jedoch folgende Definition etabliert: Ein Gewerbe ist demnach jede selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt wird und auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgt.

Die wichtigsten Merkmale im Einzelnen:

a) Selbstständigkeit

Als selbstständig wird angesehen, wer über Gestaltung, Einteilung und Dauer der Tätigkeit entscheiden kann, ohne rechtlichen Einschränkungen zu unterliegen. Klassisches Gegenbeispiel ist der Arbeitnehmer, da dieser aufgrund seines Arbeitsvertrages den Weisungen seines Arbeitgebers grundsätzlich Folge leisten muss.

b) Entgeltlichkeit

Ein Gewerbe liegt außerdem nur dann vor, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit gegen Entgelt erfolgt, also eine konkrete Gegenleistung erhalten wird. Gegenbeispiel: Sie sind in ihrer Freizeit leidenschaftlicher Handwerker. Ihr betagter Nachbar bittet Sie darum, seinen Gartenzaun neu zu streichen. Als vorbildlicher Nachbar kommen Sie dieser Bitte nach und streichen den Gartenzaun, ohne eine Gegenleistung hierfür zu erhalten.

c) Erlaubt

Die gewerbliche Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, darf zudem nicht gesetzlich verboten sein. Beispielsweise kann kein Gewerbe hinsichtlich des Anbieters verbotenen Glücksspiels oder der Hehlerei angemeldet werden.

d) Außenbezug

Ihre wirtschaftliche Tätigkeit muss außerdem nach außen gerichtet sein, also auf dem Markt in Erscheinung treten. Kein Gewerbe liegt also vor, wenn Sie lediglich Gesellschaftsanteile halten und damit auf einen Wertzuwachs spekulieren, da sie damit nicht nach außen in Erscheinung treten. Auch die Verwaltung eigenen Vermögens zählt aus diesem Grund nicht als gewerbliche Tätigkeit.

e) auf wirtschaftlichem Gebiet

Des Weiteren muss die Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgen, um eine Gewerbetätigkeit darzustellen. Das bedeutet, dass land- und forstwirtschaftliche sowie freiberufliche Tätigkeiten keine Gewerbetätigkeiten darstellen, also kein Gewerbe hierfür angemeldet werden muss. Der Grund nach Ansicht der deutschen Gerichte: Freiberufliche Arbeit unterscheidet sich fundamental von der Gewerbetätigkeit. Freiberufliche Tätigkeiten sind auf individuelle, höchstpersönliche Leistung gerichtet, während die Leistung von Gewerbetreibenden auf dem Einsatz von Produktionsmitteln und fremder Arbeitskraft beruhen.

f) auf Dauer angelegt

Die Tätigkeit muss obendrein planmäßig und über eine gewisse Dauer hinweg ausgeübt werden. Bloß gelegentliche oder gar einmalige geschäftliche Tätigkeiten sind nicht unter den Gewerbebegriff zu fassen. Nicht erforderlich für das Merkmal „auf Dauer angelegt“ ist, dass die Tätigkeit täglich oder wöchentlich ausgeübt wird: Auch Saisonarbeit, beispielsweise der Betrieb eines Eiscafés im Sommer oder eines Schneeräumungsdienstes im Winter erfüllen den Gewerbebegriff.

g) Gewinnerzielungsabsicht

Die Tätigkeit muss darauf gerichtet sein, einen Überschuss zu erzielen. Wenn die Tätigkeit also nur die eigenen Kosten decken soll, liegt kein Gewerbe vor. Entscheidend ist dabei nicht, ob tatsächlich Gewinne oder Verluste erzielt werden, sondern allein das subjektive Gewinnstreben.

Informationen zum Unterschied zwischen Gewerbe und Unternehmen

Ist ein Gewerbe ein Unternehmen?

Wer gewerblich tätig ist, also ein Gewerbe führt, ist zugleich Unternehmer. Strenggenommen stellt das Gewerbe selbst jedoch nicht das Unternehmen dar. Beispiel: Herr A gründet die „A Immobilien GmbH“. In seiner Gewerbeanmeldung gibt er als gewerbliche Tätigkeit den An- und Verkauf von Immobilien an. Sein Gewerbe, das dem An- und Verkauf von Immobilien dient, führt er durch sein Unternehmen, die A Immobilien GmbH aus, sodass das Gewerbe nicht das Unternehmen ist, sondern „nur“ durch das Unternehmen ausgeübt wird. Für den Auftritt im Rechtsverkehr ist das eigentliche Unternehmen also bedeutender als das Gewerbe.

Wann ist es ein Gewerbebetrieb und was muss ich in diesem Fall tun?

Ein Gewerbebetrieb ist dann gegeben, wenn die oben dargestellten Merkmale des Gewerbebegriffs allesamt erfüllt sind. Sollten die Merkmale erfüllt sein, sind Sie verpflichtet, ein Gewerbe bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt anzumelden, § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung. Sollte keine Anmeldung erfolgen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Strafzahlungen von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann, § 146 Abs. 3 Gewerbeordnung. Wenn für Ihr Gewerbe eine spezielle Erlaubnis erforderlich ist, beispielsweise für den Betrieb einer Gaststätte, Sie aber trotzdem weder das Gewerbe angemeldet noch die erforderliche Erlaubnis beantragt haben, kommen weitaus höhere Strafen auf Sie zu.

Aus steuerlicher Sicht können durch die Nichtanmeldung des Gewerbebetriebes weitere Probleme auf Sie zukommen: Ab einem Jahresgewinn von über 24.500 Euro fällt Gewerbesteuer an. Wird diese nicht gezahlt, können hohe Nach- sowie Strafzahlungen bis hin zu Haftstrafen drohen. Im nachfolgenden Ratgeber können Sie mehr über das Thema Gewerbesteuer & Freibetrag erfahren.

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung und was kostet sie?

Die Gewerbeanmeldung ist in der Regel schnell und unkompliziert möglich. Die meisten Gewerbeämter verfügen auf Ihren Internetseiten über Formulare, die Sie einfach wahrheitsgemäß und sorgfältig ausfüllen sowie unterschreiben und an das Gewerbeamt übersenden müssen. Alternativ liegen die Formulare in den Gewerbeämtern auch physisch aus. Die Bearbeitung der Anmeldung nimmt in der Regel 1-3 Wochen in Anspruch. Die Kosten belaufen sich dabei, in Abhängigkeit vom jeweiligen Gewerbeamt, auf 10-40 Euro.

Wann muss eine Gewerbeanmeldung stattfinden?

Die Gewerbeanmeldung muss grundsätzlich dann stattfinden, sobald Sie dauerhaft am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, also Umsätze generieren. Hierfür gibt es keine festen Zeiträume, das Gewerbe kann ganzjährig zu jedem beliebigen Tag angemeldet werden (natürlich nur zu den Öffnungszeiten des zuständigen Gewerbeamtes). Wer sein Gewerbe verspätet anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Einige Gewerbeämter sind jedoch großzügig und lassen verspätete Gewerbeanmeldung von einigen Wochen zu. Dennoch sollten Sie dies nicht ausreizen, wenn Sie gar kein Risiko eingehen wollen, melden Sie ihr Gewerbe direkt mit oder sogar vor Beginn ihrer gewerblichen Tätigkeit an.

Fazit: Das Gewerbe im Überblick

Fazit zum Thema: Was ist ein Gewerbe überhaupt?

Sobald die zu Beginn dieses Beitrags erläuterten Merkmale auf Ihre Tätigkeit zutreffen, sind Sie verpflichtet, ein entsprechendes Gewerbe anzumelden. Dies ist jedoch völlig unkompliziert, schnell und kostengünstig möglich. Gründer brauchen sich vor der Gewerbeanmeldung also keinesfalls zu fürchten.

Ein Unternehmen kann nicht ohne gutes Management funktionieren. Die Geschäftsführung ist essenziell, um Ziele zu setzen, diese zu erreichen und ein großes Netz an Mitarbeitern und Geschäftspartnern in Einklang zu bringen. Geschäftsführer einer GmbH genießen den Vorteil, Entscheidungen zu treffen und das Unternehmen nach ihren Vorstellungen zu steuern. Allerdings hat dies auch seinen Preis. Die Geschäftsführer einer GmbH übernehmen eine große Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den GmbH Gesellschaftern. Also, Geschäftsführer müssen ihre Arbeit stets mit großer Sorgfalt verrichten und immer für ihr Unternehmen verfügbar sein.

Um Ihnen die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers näherzubringen, haben wir alle wichtigen Informationen in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Das macht einen Geschäftsführer aus

Was ist ein Geschäftsführer?

Um Geschäftsführer zu werden, müssen Sie sich erst einmal darüber im Klaren sein, was diese Rolle überhaupt mit sich bringt. In einem Unternehmen gibt es einen gesetzlichen Vertreter, der Verantwortung und die Haftung der Firma übernimmt, den sogenannten Geschäftsführer. Dabei kann es sich sowohl um eine einzelne als auch mehrere Personen egal welchen Geschlechts handeln, die das Unternehmen gegründet haben oder einen Posten als klassische Angestellte in der Geschäftsleitung übernehmen. Sollten Sie diese Position anstreben, müssen Sie die Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung je nach unternehmerischer Rechtsform bestimmen. 

Die Rechtsformen der Geschäftsführer bzw. -führung von Unternehmen ist wie folgt gegliedert:  

Die verschiedenen Unternehmensformen haben auch unterschiedliche Rollen, die diese nach außen repräsentieren.

RechtsformRolle
EinzelunternehmungInhaber
OHGrichtet sich nach dem Vertrag, sonst alle
KGKomplementär
BGB-Gesellschaft/ GbRrichtet sich nach dem Vertrag, sonst gemeinschaftlich
UG (haftungsbeschränkt) – UnternehmergesellschaftGeschäftsführer
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter HaftungGeschäftsführer
AGVorstand
KGaAGeschäftsführer
GenossenschaftVorstand aus mindestens 2 Personen
Das sind die Aufgaben eines Geschäftsführers

Was macht ein Geschäftsführer? 

Je nach Unternehmensgröße sind Sie als Geschäftsführer eines kleinen und mittelständischen Betriebs in der Regel für das gesamte Unternehmen verantwortlich.  Durch Ihre Geschäftsführerbefugnis können Sie eigenständig bestimmen, wie Sie die Unternehmensziele erreichen möchten. Welche davon erreicht werden, ist unternehmensabhängig und durch verschiedene Faktoren bedingt.   

Große Unternehmen teilen Bereiche wie die Finanzen, das Personal oder juristische Angelegenheiten oftmals zwischen mehreren Geschäftsführern auf, von denen jeder den entsprechenden Bereich leitet. Weitere Aufgaben sind die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Unternehmens nach außen, die Festsetzung der Unternehmensziele und angemessene Maßnahmen zur Umsetzung dieser, die Herausarbeitung der Unternehmenspolitik, die Organisation, die Kontrolle und die strategische Unternehmensplanung. Außerdem kann es sein, dass der Geschäftsführer im Rahmen der Personalführung für die Aufgabenverteilung der Mitarbeiter, Bewerbungsgespräche, Nachwuchsförderung und Bindung der Mitarbeiter verantwortlich ist.

Alle Aufgaben haben den Nutzen, das qualitative und quantitative Wachstum voranzutreiben. Hier hört es bei deinen Tätigkeiten jedoch nicht auf, denn es können noch zahlreiche Auswirkungen von außen entstehen, bei der die Geschäftsführung den Großteil der Entscheidungen schnell treffen muss. Ein perfektes Beispiel hierfür wäre die Corona-Pandemie – ein Ereignis, mit dem vermutlich nicht gerechnet wurde und weswegen man als Geschäftsführer trotzdem schnell handeln muss. 

Welche Rolle hat ein Geschäftsführer in einem Unternehmen? 

Als Geschäftsführer besteht Ihre Rolle vor allem darin, die strategische Gesamtversion des Unternehmens zu gestalten und aufrechtzuerhalten. Der Vorteil ist dabei für Sie, dass Sie dank der Geschäftsführerbefugnis selbstbestimmte Entscheidungen treffen dürfen, solange diese den Zielen des Unternehmens entsprechen und dessen Wachstum fördern.

Sie führen das Unternehmen also im Sinne der nachhaltigen und gewinnorientierten Entwicklung. Dabei müssen Sie dafür sorgen, dass die Organisation und das Personal dementsprechend eingesetzt werden.

Hierbei ist es wichtig, sich an die gesetzten Ziele und die gesetzlichen Vorgaben zu halten, da sich die Gesellschafterversammlung ansonsten vorbehält, in bestimmten Fällen ihre Zustimmung zu Ihren Entscheidungen geben zu müssen. Die Rolle des Geschäftsführers ist definitiv einer der wichtigsten Bestandteile einer Gesellschaft, weswegen Entscheidungen stets bewusst und normgerecht getroffen werden müssen.

Ist ein Geschäftsführer ein Angestellter?

Ist ein Geschäftsführer ein Angestellter?  

Die Frage, ob ein Geschäftsführer auch ein Angestellter ist, lässt sich nicht immer mit Ja oder Nein beantworten. Denn grundsätzlich ist der Geschäftsführer ein Angestellter im Unternehmen. Wenn du also als Geschäftsführer ein Beschäftigungsverhältnis in Form eines unterschriebenen Arbeitsvertrags besitzt, dieser zeitlich begrenzt ist und du gegen deine Leistung ein vereinbartes Entgelt erhältst, bist du dementsprechend auch Arbeitnehmer.

Die Pflichten eines Geschäftsführers im Überblick.

Welche Pflichten hat man als Geschäftsführer? 

Natürlich sollten Sie als Geschäftsführer neben Ihren Tätigkeiten auch deine Pflichten kennen. Diese sind überaus wichtig und nicht zu vernachlässigen!

Ihre Verpflichtungen als Geschäftsführer sollten Sie nicht nur kennen, sondern auch stets erfüllen. Sie sind zum einen durch verschiedene Gesetze festgelegt – wie der Insolvenzordnung, dem GmbH-Gesetz oder dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Zum anderen ergeben sie sich aus dem Geschäftsführervertrag. 

Zu den gesetzlich geregelten Paragraphen gehören die Sorgfaltspflicht (§43 GmbHG), die (Stamm-) Kapitalerhaltung (§30 Abs. 1 GmbHG) sowie die Insolvenzantragspflicht (§15a InsO).  

Um einen besseren Überblick der weiteren Pflichten zu erlangen, sind diese hier für Sie aufgelistet: 

Diese Pflichten gelten für alle Geschäftsführer, es kommt niemand um sie herum!

Der Geschäftsführer einer Firma ist nicht zwingend auch der Inhaber

Was ist der Unterschied zwischen Inhabern und Geschäftsführern? 

Zwischen der Bezeichnung Inhaber und Geschäftsführer ist Vorsicht geboten, denn Sie können bei einer Verwechslung schnell eine Abmahnung wegen ungerechtfertigter Benutzung dieser Titel erhalten.  

Für Geschäftsführer ist die Nutzung gesetzlich klar geregelt. Die Gesellschaft muss als solche mit beschränkter Haftung, OHG oder KG tätig sein, um einen gesetzlichen Geschäftsführer zu haben. So können Sie beispielsweise im Falle eines Einzelunternehmens niemals Geschäftsführer werden oder sich selbst dazu ernennen. 

Inhaber ist dagegen die juristische Person oder Gesellschaft, welche Anteilseigner des Unternehmens ist. Also wenn Ihnen etwa die Firma gehört, sind Sie der Inhaber. Außerdem kann der Inhaber ebenfalls aus verschiedenen Personen, die an dem Unternehmen beteiligt sind, bestehen.  

Sollten Sie als Inhaber jedoch nicht als Geschäftsführer angemeldet sein, so haben Sie auch nicht das Recht, Verträge als solcher zu unterschreiben. Allerdings entscheiden Sie als Inhaber meistens, was in Ihrem Unternehmen passiert und wie der Geschäftsführer handeln soll. Dieser macht dies jedoch unter Befugnis, weswegen der Geschäftsführer auch gegen den Inhaber handeln kann, solange es im Interesse des Unternehmens liegt. 

Fazit zum Geschäftsführer

Der Geschäftsführer spielt eine zentrale Rolle in der Führung und strategischen Ausrichtung eines Unternehmens. Diese Position erfordert eine Balance zwischen der autonomen Entscheidungsbefugnis und der Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und seinen Stakeholdern. Geschäftsführer sind in vielen Fällen auch Angestellte, müssen jedoch unabhängig von ihrem Anstellungsstatus gesetzliche Pflichten und die Sorgfaltspflicht erfüllen. Sie stehen im Zentrum des Managements und sind entscheidend für die Anpassungsfähigkeit des Unternehmens an externe Einflüsse, wie die Corona-Pandemie gezeigt hat. Ihre Aufgaben sind vielfältig und erfordern eine breite Kompetenz in der Führung und Entwicklung des Unternehmens.