Ist das Verfluchen von Polizisten / Beamten strafbar?
Zauberei, Verwünschungen und Verfluchungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Es sei denn, dass die Person gewisse Beleidigungen an diese angehängt und diese dann mit ausspricht.
Gegenüber Beamten oder Polizisten sind solche Äußerungen grundsätzlich auch nicht strafbar. Aber jemand der solche Äußerungen von sich gibt, wird sich schwer beherrschen nicht beleidigend zu sein.
Grundsätzlich beinhalten bloße Taktlosigkeiten und Unhöflichkeiten keinen ehrverletzenden Charakter und erfüllen somit nicht den strafrechtlichen Tatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB.
Die Grenzen zwischen einer Äußerung, die unter Taktlosigkeit/Unhöflichkeit und einer ehrverletzenden Charakters subsumiert werden, sind sehr schwierig, sodass immer unter Berücksichtigung des Einzelfalles gesagt werden kann, ob es sich um eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne handelt oder nicht.