Ein anonymer-Nutzer unserer Plattform hat folgendes Problem geschildert:
So eine Unverschämtheit habe ich ja noch nie gesehen. Vor kurzem war jemand von lekker Strom bei uns. Ich war nicht da, nur mein Sohn. Der hat gesagt, er könnte jetzt nichts entscheiden, da es ja nicht sein Haus ist. Der Verkäufer von lekker Strom hat ihn dann etwas unterschreiben lassen, wo drin stand, dass der Verkäufer höflich war. Mein Sohn hat sich nichts dabei gedacht und unterschrieben. Jetzt hat lekker Strom dreisterweise mich bei meiner Stadtwerke abgemeldet!!! Ohne mich zu fragen. Mit einem Vertrag, den ich nicht unterschrieben habe! Sie haben die Unterschrift meines Sohnes, als die meines angegeben. Ist das zu fassen! Ist das nicht Urkundenfälschung? Oder sogar Betrug?
Ich habe denen geschrieben, dass ich das nicht mit mir machen lasse und weiterhin bei der Stadtwerke bleibe. Jetzt will lekker Strom Geld von mir! Weil Sie meinen Vertrag bei den Stadtwerken beendet haben und mich ein paar Wochen lang mit Strom beliefert haben. Ich werde den nicht einen Cent zahlen, nicht einen Cent! Schließlich habe ich keinen Vertrag abgeschlossen! Die liefern mir gegen meinen Willen Strom und zwingen mich so dazu bei Ihnen zu zahlen. Ich will mit dieser dubiosen Firma nichts zu tun haben! Aber die sagen, die haben keinen vertraglichen, sondern einen bereicherungsrechtlichen Anspruch. Ist das wahr? Kann mir das jemand sagen? Und kann ich was gegen diese Betrüger machen???
Die Meinungen und Erfahrungen anderer Nutzer
Die Meinung vom Nutzer von Dr. Jura:
Aus strafrechtlicher Hinsicht: In Betracht kommt kein Betrug i.S.e. Dreieckbetruges, gem. § 263 Abs. 1 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html ), da Ihr Sohn nicht eine vermögensmindernde Handlung in Ihrem Namen vorgenommen hat. Für die Tatbestandserfüllung des Betruges ist eine bewusste vermögensmindernde Handlung durch einen Irrtum notwendig. Dieser fehlt hierbei, da Ihr Sohn zwar durch einen Irrtum, der durch den Angestellten, eine Unterschrift abgegeben hat, doch leider war er in diesem Zeitpunkt in Unkenntnis davon eine vermögensmindernde Handlung in Ihrem Namen vorzunehmen. Erwähnenswert wäre hierbei, dass der Vertriebspartner unmittelbar zur Tat angesetzt hat, folglich zum Betrug. Aus dem Grund erfüllt er hier einen versuchten Betrug, der auch gem. § 263 Abs. 2 StGB unter Strafe steht (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html). Auch käme der Betrug hinsichtlich des Unternehmens lekker Strom und dem Angestellten zustande, da dieser meistens eine Provion für Neukunden erhält. Durch die Unterschrift eines Neukundens hat sich der Angestellte einen Vermögensvorteil geschafft, den das Unternehmen in diesem Falle durch ein Irrtum bei Vorzeige des gefälschten Unterschriftes eine vermögensmindernde Handlung, hier die Auszahlung der Provision, getätigt hat. Aus dem Grund würde ich hierbei eine Kooperation mit dem Unternehmen begrüßen. Eine Urkundenfälschung gem. § 267 Abs. 1 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html ) liegt in diesem Fall zweifelsohne vor – in Ihrem als auch in Bezug auf das Unternehmen lekker Strom. Aus zivilrechtlicher Hinsicht: Durch die Fälschung einer fremden Unterschrift wurde ein bestimmtes Schriftstück, in Ihrem Falle der Stromvertrag, eine rechtsverbindlich Erklärung abgegeben, der auf Sie zuzurechnen ist, da es Ihre Unterschrift darstellen soll. Dieser ist aber rechtlich unwirksam, da dieser nicht von Ihnen stammt. Folglich ist kein Vertrag zustande gekommen, sodass der Vertrag nichtig ist. Juristisch betrachtet gibt es eine Differenzierung zwischen vertraglichen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen. Aus bereicherungsrechtlicher Hinsicht haben Sie den Strom bezogen und diesen auch verbraucht- auch wenn Sie in Unkenntnis davon waren. Die Belieferung mit Strom und der Verbrauch Ihrerseits, benötigt als Gegenzug durch Sie eine Begleichung der Stromkosten. Hierbei müssen Sie beachten, dass die einmaligen Anschlussgebühren etc. durch den Vertragsschluss nicht beglichen werden müssen, da Sie der Vertrag nichtig ist – lediglich Ihren eigenen Verbrauch. Zudem ist zu erwähnen, dass Sie sich mit lekker Strom darauf einigen können, dass Sie die Kosten auf der Basis des günstigeren Tarifes berechnen, wenn der Angestellte Ihnen einen für Sie ungeeigneten Tarif ausgewählt haben sollte.
Eine weitere Antwort von unserer Nutzerinn Juristin:
Guten Abend,
außerdem ist noch anzumerken, dass Sie gegen lekker Strom in diesem Fall auch einen Unterlassungsanspruch haben, wenn Sie ungewollt weiterhin mit Strom beliefert worden ist. Hierbei sind Die Paragraphen ausschlaggebend: §§ 3 Abs. 1, 2, 3 i.V.m. Anhang Nr. 29, 8 Abs. 2 UWG – das ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Und § 166 Abs. 1 BGB.
Das Unternehmen ist seit einem Urteil des Bundesgerichtshof vom 17. August 2011 mit dem Aktenzeichen I ZR 134/10 (http://lexetius.com/2011,5298) für Handlungen des Vertriebspartners oder Vertriebsermittlers verantwortlich. Denn der BGH wie folgt geäußert:”Wer seinen Wirkungskreis durch Einschaltung von Vertriebspartnern vergrößert, haftet für Risiken, die sich durch falsche Angaben ergeben.”
An Ihrer Stelle würde ich auch gegen das Unternehmen vorgehen, um Schadenersatzansprüche zu erzielen.
Schönen Abend!
Antwort vom anonymen Gast-Nutzer:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe bei der Polizei eine Anzeige gegen den lekker Strom Vertriebspartner wegen Betrug und Urkundenfälschung erstattet. Dort sagte man mir zu meiner großen Überraschung, dass der dort schon ein Bekannter sein. Der hat noch viele andere Anzeigen gegen sich!! Ich fand das schockierend! Obwohl der so oft schon betrogen hat, darf der weiterhin für lekker Strom Kunden übers Ohr hauen!!
Ich habe daraufhin mich massiv bei lekker Strom beschwert, aber die nehmen einen nicht mal ernst! Man glaubt es wirklich nicht, aber die nehmen einen nicht ernst! Ich habe rechtzeitig einen Widerruf an die gesendet und da behaupten die, die Widerrufsfrist wäre abgelaufen, obwohl sie NIE ABLAUFEN KANN, solange man nicht über seine Widerrufsmöglichkeit belehrt wurde. Durch diesen Betrug zwingen die mich, länger bei Ihnen Kunde zu sein, Zwangskunde quasi.
Zu allem überfluss wollen die dann natürlich alles schön bezahlt haben. Obwohl ich überhaupt nichts mit den zu tun hatte! Man muss sich das mal vorstellen, ich kenne die nicht, ich will nichts von denen und plötzlich bin ich gegen meinen Willen Kunde bei denen und komme nicht mal so einfach daraus. So einen Betrug habe ich ja sonst noch nie gesehen.
Da gibt es nur eine Möglichkeit. Man muss die verklagen! Dann nehmen die einen vielleicht ernst und hören auf zu behaupten, dass die davon ausgehen müssen, dass der Vertrag rechtsmäßig zustande gekommen ist. Ich könnte vor Wut wirklich kochen! Ich fühle mich durch lekker Strom sehr betrogen. Und die Art, die sie i.S. ihres Vertriebspartners vornehmen und diesen dulden, zeugt bei mir das Gefühl der Unseriösität! Ich werde daher lekker Strom verklagen und hoffe, dass die eine saftige Strafe erhalten!!!