Erwarten Sie ein Paket welches keiner sehen soll oder vertrauen Sie ihren neuen Nachbaren nicht?
Oftmals gibt es bei der Zustellung von Paketen durch Dienstleister Probleme, vor allem dann wenn man “Extrawünsche” hat.
Wir haben uns folgende Frage genauer unter die Lupe genommen:
Darf der Postbote mein Paket an Nachbarn geben?
Grundsätzlich dürfte nur der Empfänger der Sendung als Abnehmer der Sendung sein. Doch leider nehmen sich die Post AG, DHL etc. das Recht in ihren AGBs vor, Sendungen auch an einen Ersatzempfänger auszuhändigen – wenn es sich bei den Sendungen nicht um Sendungen mit der Zusatzleistung „eigenhändig“ handelt.
Unter Sendungen mit der Zusatzleistung „eigenhändig“ handelt es sich um Sendungen, die per Einschreiben, per Einschreiben per Rückschein überreicht werden sollen und ein Nachweis einer schriftlichen Empfangsbestätigung notwendig ist.
Bei allen anderen Sendungen, die nicht diesen Zusatz besitzen, liefert die Post AG an den Nachbarn des Empfängers. Dabei muss der Empfänger unverzüglich mittels einer Benachrichtigungskarte über die Sendung und den Empfang durch den Nachbarn, informiert werden (Punkt 4 Abs. 3 Nr. 3):
http://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/DP_AGB_BRIEF_…
Falls Sie bspw. nicht möchten, dass die Post Ihre Pakete an Ihre Nachbarn liefert, können Sie einen Aufkleber auf Ihren Briefkasten kleben, der den Briefträger darüber informieren soll, dass Sie es vorziehen, Ihre Pakete bei der Post oder einer Paketstation abzuholen.
Auch können Sie sich direkt selbst bei einer in Ihrer näheren Umgebung liegenden DHL Paketstation kostenlos anmelden:
http://www.dhl.de/de/paket/pakete-empfangen/packstation.html
Sie können aber auch alternativ selbst einen Ablageplatz auf Ihrem Grundstück oder einen bevorzugten Ersatzempfänger in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft angeben, wo DHL Ihre Pakete für Sie hinterlegen darf, wenn Sie nicht zu Hause sind. Der Platz kann z.B. Ihre Garage oder ein anderer, nicht frei einsehbarer Ort sein:
http://www.dhl.de/de/paket/hilfe-kundenservice/kontakt/ersatzzustellung….
Was Sie auch noch machen könnten, wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Sendungen bei Ihren Nachbarn abgegeben werden – so können Sie bspw. im Online-Shop im Kommentarfeld auf der Bestellseite angeben, dass Sie es nicht wollen, dass Ihre Pakete Ihren Nachbarn ausgehändigt wird. Der Händler muss dann diesen Wunsch beim Zusteller (Post AG, DHL etc.) buchen. Der Zusteller wird dann, falls er Sie nicht zu Hause antreffen sollte, Ihre Sendung in eine Filiale unterbringen, wo Sie es anschließend abholen können.