Der Führerscheinentzug – Ursachen, Dauer und Sperrfrist

Der Führerscheinentzug ist eine gängige Strafmaßnahme im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes und zugleich die härteste Maßnahme, die Verkehrssündern drohen kann. Oft steht für Betroffene einiges auf dem Spiel, insbesondere dann, wenn sie aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind. Dabei sind die Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis vielfältig und reichen beispielsweise von Alkohol am Steuer oder Fahren unter sonstigem Drogeneinfluss, bis hin zu Rotlichtverstößen.

Was bedeutet Fahrerlaubnis entzogen?

Die Begriffe “Entzug der Fahrerlaubnis” und “Fahrverbot” werden häufig synonym verwendet, obwohl es sich dabei um völlig unterschiedliche Dinge handelt. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, verliert die Betroffene Person die Erlaubnis, Fahrzeuge jeglicher Art im Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein muss in jedem Fall neu beantragt werden (dazu später mehr). Dies ist jedoch erst 3 Monate vor Ablauf der sogenannten Sperrfrist möglich und ist, je nach Umfang und Schwere des Verstoßes, vom Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder einer Nachschulung abhängig. Wie lange die Sperrfrist im Einzelnen ist, hängt von der Art und schwere des Delikts ab: Die zuständige Behörde schätzt die Zeit ab, die Sie benötigen, um wieder eine vernünftige Einstellung zum Straßenverkehr aufzubauen. Die Sperrfrist besteht dabei für eine Dauer von mindestens sechs Monate bis maximal 5 Jahren.

Unter Umständen kann die Sperrfrist um bis zu 3 Monate verkürzt werden. Dies gelingt meistens dann, wenn aus eigenem Antrieb Schulungsmaßnahmen ergriffen werden. In diesem Fall erkennt die Behörde nämlich, dass Sie gewillt sind, die vernünftige Einstellung zum Straßenverkehr so schnell wie möglich wieder aufzubauen bzw. schon aufgebaut haben.

In Sonderfällen ist eine lebenslange Sperrfrist und damit ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Dies ist dann möglich, wenn eine besondere Schwere der begangenen Tat festzustellen ist. Denkbar ist das insbesondere in Fällen, in denen der Fahrer das Fahrzeug zur Begehung von Straftaten (zum Beispiel Überfälle oder tätliche Angriffe gegenüber Passanten) verwendet oder der Fahrer wiederholt durch Trunkenheitsfahrten auffällig wurde.

Demgegenüber kann ein Fahrverbot lediglich für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten ausgesprochen werden. Sofern die Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 2 Jahre aufgrund einer anderen Ordnungswidrigkeit entzogen wurde, kann der Zeitraum, in dem das Fahrverbot gelten soll, selbst gewählt werden. Ist das Fahrverbot abgelaufen, erhält man den Führerschein ohne Neubeantragung zurück.

Wann wird ein Führerschein entzogen?

Der Entzug des Führerscheins kann auf verschiedenen Gründen beruhen. Die praxisrelevantesten Gründe sind die folgenden:

Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss – Führerscheinentzug wegen Alkohol

Verstöße dieser Art gehören zu den schwersten, die im Straßenverkehr begangen werden können. Dadurch, dass die Reaktions- und Einschätzungsfähigkeit unter Drogen- und Alkoholeinfluss rapide sinkt, gefährdet der Fahrer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer durch sein Verhalten. Schon geringe Mengen können dabei spürbare negative Auswirkungen haben. In Deutschland existieren verschiedene Promillegrenzen, ab denen dem Fahrer Konsequenzen drohen.

Ab 0,3 Promille: Ab dieser Grenze ist ein Führerscheinentzug prinzipiell möglich. Voraussetzung ist aber, dass es tatsächlich zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam.

Ab 0,5 Promille: Ab einem Wert von 0,5 Promille droht regelmäßig ein Fahrverbot. Zum Führerscheinentzug führt die Erreichung dieser Grenze in der Regel dann, wenn dies zum wiederholten male geschieht.

Ab 1,1 Promille: Hat der Fahrer diese Grenze erreicht, ist er absolut fahruntüchtig, der Führerschein wird direkt einbehalten.

Geschwindigkeitsüberschreitung (x km/h zu schnell)

Die Art der Sanktion (Punkte in Flensburg, Geldbuße, Fahrverbot oder Führerscheinentzug) ist neben der überschrittenen Geschwindigkeit und der Frage, ob der Geschwindigkeitsverstoß innerorts oder außerorts festgestellt wurde, auch davon abhängig, ob Sie wiederholt zu schnell unterwegs waren. Ein Führerscheinentzug aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen ist jedoch die Ausnahme, in der Regel wird dieser mit Geldbußen, Punkten in Flensburg sowie bis zu dreimonatigen Fahrverboten sanktioniert.

Rotlichtverstöße

Nicht weniger gefährlich als Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Trunkenheitsfahrten sind Rotlichtverstöße. Wird eine Ampel bei Rot überfahren, die noch keine ganze Sekunde rot gezeigt hat, wird dies in der Regel mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Ein Führerscheinentzug droht erst bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Erforderlich hierfür ist, dass die Ampel bei Rot überquert wird, obwohl die Ampel schon eine Sekunde lang Rot zeigt. Daneben drohen hohe Bußgelder, in Ausnahmefällen ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren möglich.

Führerscheinentzug in der Probezeit

Auch Fahranfänger können selbstverständlich von einem Führerscheinentzug betroffen sein. Dabei werden die möglichen Regelmissachtungen in 2 Kategorien, A-Verstöße und B-Verstöße, eingeteilt. Ein Fahrerlaubnisentzug droht dem Fahranfänger regelmäßig dann, wenn er 3 A-Verstöße oder 6 B-Verstöße begeht.

A-Verstöße sind besonders schwerwiegende Verkehrsdelikte wie beispielsweise fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahrerflucht oder Handy am Steuer. B-Verstöße sind weniger schwere Verstöße, zu denen zum Beispiel das Fahren mit abgefahrenen Reifen, Überziehen der Hauptuntersuchung (“TÜV”)um mehr als 8 Monate oder Parkverstöße gezählt werden können. Auch für Fahranfänger gilt nach Führerscheinentzug eine Sperrfrist, die mindestens 3 Monate und höchstens 5 Jahre andauern kann.

Führerscheinentzug bei Fahrerflucht

Wer Fahrerflucht begeht, also sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, verwirklicht damit den Straftatbestand des § 142 StGB. Neben einem drohenden gerichtlichen Verfahren ist in diesem Fall der Führerscheinentzug wahrscheinlich.

Führerscheinentzug wegen 8 Punkten in Flensburg

Auch das erreichen der Maximalpunktzahl von 8 Punkten in Flensburg kann zum Führerscheinentzug führen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zuvor zwei mal gewarnt wurden. Die erste Warnung erfolgt, sobald Sie einen Punktestand von 5 Punkten erreichen, die zweite und letzte Warnung erfolgt ab einem Punktestand von 7 Punkten.

Führerscheinentzug aus gesundheitlichen Gründen

Der Führerscheinentzug muss nicht unbedingt an das Verhalten des Fahrzeugführers anknüpfen, es ist auch möglich, dass der Führerscheinentzug aufgrund einer Krankheit erfolgt. Das ist dann der Fall, wenn Sie durch eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu bewegen, § 46 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Denkbar ist dies vor allem bei Bewegungseinschränkungen, Sehschwäche, Demenz, Herzkrankheiten oder Epilepsie. Die Krankheit als solche führt dabei allerdings nicht zwangsläufig zum Entzug der Fahrerlaubnis, entscheidend ist stets die Schwere der Krankheit.

Was tun wenn der Führerschein entzogen wurde?

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, sind Sie auf keinen Fall schutzlos gestellt: Sofern Sie Zweifel an der Richtigkeit der Behörde haben, können Sie Einspruch einlegen. Sofern der Einspruch fristgerecht eingelegt wurde, gibt die Behörde ihren Fall an ein zuständiges Gericht weiter, das dann die endgültige Entscheidung über den Führerscheinentzug fällt. Um einen Führerscheinentzug abwenden zu können, bedarf es in jedem Fall eine aussage- und schlagkräftige Begründung. Hierbei kann eine anwaltliche Beratung helfen, da dieser Akteneinsicht beantragen und mit den dadurch erhaltenen Informationen eine stichhaltige Begründung des Einspruchs ausarbeiten kann.

Ein wirksamer Einspruch gelingt in der Praxis trotzdem nur in den seltensten Fällen.

Achtung: Falls der Führerscheinentzug nicht von einer Behörde, sondern gerichtlich angeordnet wurde, kann kein Einspruch eingelegt werden.

Wie geht es weiter nach dem Führerscheinentzug?

Wurde der Führerschein entzogen und kein Einspruch eingelegt bzw. der Einspruch als unzulässig oder unbegründet abgewiesen, bleibt nichts anderes übrig, als den Ablauf der Sperrfrist abzuwarten. Anschließend können sie den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Nach Antragstellung wird von der zuständigen Behörde überprüft, ob die angeordneten Maßnahmen, beispielsweise eine Nachschulung oder Medizinisch-Psychologische Untersuchung, tatsächlich durchgeführt wurden. Ausnahmsweise kann die Behörde sogar die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung verlangen, § 20 FeV. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behörde an Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen, die erforderlich sind, um ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr bewegen zu können, zweifelt. Diese Zweifel wird die Behörde vor allem dann äußern, wenn der Führerscheinentzug schon so lange zurückliegt, dass die Kenntnisse des Fahrers als nicht mehr aktuell einzustufen sind.

Sofern der Führerschein aufgrund Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entzogen wurde, ist denkbar, dass ein Abstinenznachweis erbracht werden muss.

Wann verjährt ein Führerscheinentzug?

Wird in den 5 folgenden Jahren nach dem Führerscheinentzug kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt, beginnt ab dem sechsten Jahr eine zehnjährige Verjährungsfrist. Ist diese Frist abgelaufen, ist der Führerscheinentzug verjährt. Dies spielt insbesondere denjenigen in die Karten, die die kostenintensive und anstrengende MPU umgehen möchten. Nach Eintritt der Verjährung kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis also auch ohne erfolgreiche MPU beantragt werden. In diesem Falle ist jedoch aufgrund des langen Zeitablaufs mit einer Pflicht zur erneuten Anlegung der Fahrerlaubnisprüfung zu rechnen.

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