Hallo Community,
Ein Freund hat die Tage montags was bei einem elektrofachmarkt ( ~240€) geklaut und Dienstag wieder (300€). Er wollte sich mittwochs dort ein mousepad kaufen und wurde an der Kasse vom ladendetektiv in einen hinterraum geführt. Dort wurde er des diebstahls beschuldigt. Auf videoaufzeichnungen ist zu erkennen das er sich an den Tagen im laden befand. Er weiß aber nicht ob der Moment des diebstahls genau aufgezeichnet wurde, da er keine direkte Einsicht in das Beweismaterial hatte. Die Polizei nahm ihn mit auf die wache und stellte fragen, nahm Fingerabdrücke etc und teilte ihm mit , das er Post vom Staatsanwalt bekommen wird. Er hat alles verneint und erst einmal nix zugegeben. Daraufhin fragten ihn die kripobeamten, ob sie sich seine Räumlichkeiten Zuhause angucken könnten, in der Hoffnung denke ich , dort das Diebesgut oder sonstiges zu finden . Er stimmte zu und die kripobeamten sahen sich die Räumlichkeiten an und fanden nichts. Mir wurde das im Vertrauen erzählt, denn er hat schon immer Probleme mit dem Umgang von Geld gehabt. Ich als bester freund habe da natürlich ein Ohr für und wollte mich mal schlau machen. Vorbestraft ist er glaub ich nicht , er ist lediglich vor 4 Jahren mal mit dem btm in Kontakt gekommen. Was kommt da auf ihn zu? Ich schätze mal das hängt von der Qualität der videoaufzeichnungen ab welche die Polizei konfisziert haben. Wenn nicht eindeutig erkennbar ist , wie die Gegenstände in seiner Tasche etc verschwinden ist das doch ein Zweifel der meinem Kumpel zugute kommt oder? In flagranti wurde er nicht erwischt
Ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin und entschuldige mich wenn der Beitrag hier fehl am Platz ist
Grüße
Hallo babdele,
Hallo babdele,
hier bist du schon richtig. Grundsätzlich kommt es darauf, wie alt dein Kollege ist. Falls es zu einer Verurteilung kommt, spielt dies eine Rolle. Entweder nach dem Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht. Letzteres ist erwartungsgemäß milder.
Wenn er nicht vorbestraft ist, gilt er als Ersttäter und erhält daher einen "Ersttäterbonus"
Wenn ihm die Tat nicht nachgewiesen werden kann und er auch nichts gesteht, kommt es auch zu keiner Verurteilung. Allerdings würde ich es mir gut überlegen, ob Reue empfinden und auch zeigen nicht die bessere (und auch strafmildernde) Konsequenz ist.