Gespeichert von Lutz.57 am 16. Januar 2015 - 12:21
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Hallo,
habe da eine Frage?
Wir wollen unser Zweifamilienhaus verkaufen. Haben aber im Mai 2014 den 1. Stock vermietet mit einem 4-Jahresvertag und mündlicher Zusage um Bemühung der Übernahme bei Verkauf falls meine Mutter frühzeitig sterben würde. Nun müssen wir es doch schon jetzt verkaufen wegen Pflegeunterhaltung.
Was für Fristen hat der Käufer, wenn er Eigenbedarf anmeldet?
Mit freudlichen Gruß
Lutz.57
Guten Abend Lutz.57,
Guten Abend Lutz.57,
Kauf bricht nicht Miete, d.h. der neue Vermieter muss sich an alle Mietverträge halten, die Sie als vorheriger Vermieter eingegangen sind. Da Sie einen befristeten Mietvertrag mit einer Mindestdauer von vier Jahren abgeschlossen haben, muss sich der neue Käufer und somit der neue Vermieter daran halten. Eine frühzeitige Kündigung ist somit ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter macht sich auf irgendeine Art und Weise durch unpünktliche Mietzahlung, Mietrückstand oder nicht ordnungsgemäßen Benehmen schuldhaft.
Gruß,
Roland
nabend Roland
Danke für Info