Beziehen Sie gerade BAföG und möchten sich einbürgern lassen? Wir zeigen Ihnen ob und wie es möglich ist.
Ist eine Einbürgerung trotz BAföG möglich?
BAföG ist unproblematisch. Sie dürfen lediglich keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II oder auch Hartz IV genannt) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (soziale Hilfe) empfangen.
BAföG, Wohngeld, Erziehungsgeld und Arbeitslosengeld I stehen der Einbürgerung nicht entgegen. Auch gibt es beim Bezug von Arbeitslosengeld II Ausnahmen bei deren Erfüllung trotz Hartz IV die Voraussetzung für die Einbürgerung erfüllt sein können.
Weitere ausführlichere Voraussetzungen für die Einbürgerung können Sie unter folgendem Link entnehmen:
http://www.deutsch-werden.de/voraussetzungen-fuer-einbuergerung