Hallo.
Also hier meine Frage. Ich befinde mich gerade in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Jetzt habe ich rückwirkend eine Lohnerhöhung für 1,5 Jahre erhalten. Also hat sich mein Einkommen für den Bemessungszeitraum erhöht und somit wäre auch mein Elterngeldanspruch höher? Müsste mein Elterngeldanspruch durch die Nachzahlung jetzt nicht neu berechnet werden ?
So nachdem ich heute mit der Elterngeldstelle telefoniert habe, stellt sich dabei heraus, dass sich auf meinen neuen Lohnabrechnungen mein Steuerbrutto (laufende Bezüge) nicht geändert hat. Mein Arbeitgeber meint, das nachgezahlte Einkommen wird rückwirkend in diesem Jahr versteuert. Der Grund ist, dass meine Nachzahlung nach dem 27.02.2014 augezahlt wurde und somit das Steuerjahr rum ist. Nun will mir mein Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, die belegt, dass sich mein Steuerbrutto sehr wohl geändert hat und ein Anspruch auf Neuberechnung des Elterngeldes besteht. Die Frau von der Elterngeldstelle will das nicht anerkennen für sie zählen nur die Lohnabrechnungen, sie will jetzt ein Ablehnungsschreiben ausstellen. Daraufhin kann ich dann ein Widerspruch einlegen.....?
Danke für die Antworten
Guten Morgen Mutti01,
Guten Morgen Mutti01,
ich würde an Ihrer Stelle den normalen Weg über den schriftlichen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X gehen. Demnach können Sie einen Antrag stellen, wonach Ihr Antrag nochmals überprüft wird mit der Änderung, die Sie vorlegen müssen.
Ich würde die Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber besorgen und diese sodann in Ihren schriftlichen Überprüfungsantrag hinein tun. Falls die Elterngeldstelle Ihren Antrag ablehnen sollte, können Sie selbstverständlich dagegen Widerspruch einlegen. Falls auch Ihr Widerspruch abgelehnt werden sollte, besteht die Möglichkeit vor Gericht eine Klage zu erheben oder sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.
Liebe Grüße
Rückfrage - da ähnliches Problem
Hallo, ich habe fast das gleiche Problem (rückwirkende Stufenänderung und dadurch rückwirkende Gehaltsänderung seit Anfang 2013, Rückzahlung bereits erhalten, jetzt geht es um die Änderung des Elterngeldbezugs) - nur bei mir möchte die Elterngeldstelle mir helfen, aber die vom Arbeitgeber rückwirkend ausgestellten Lohnzettel zeigen keine Veränderung beim Lohnbrutto. Mein Arbeitgeber will/kann mir angeblich keine Bescheinigung ausstellen, dass sich rückwirkend auch mein Lohnbrutto geändert hat.
Meine Rückzahlung wird zwar in einem Betrag 2015 versteuert, aber effektiv erhalte ich die Rückzahlung für jeden Monat seit Anfang 2013.
Vielen Dank,
Freigeber
Hallo Freigeber,
Hallo Freigeber,
wenn sich das Brutto-Gehalt geändert hat, muss eine korrigierte Bescheinigung ausgestellt werden. Das ist die Pflicht Ihres Arbeitgebers. Dass er es nicht kann, ist sein Problem. Dies entbindet ihn nicht von seiner Pflicht. Ohne einen Nachweis funktioniert bei uns leider gar nichts.