Hallo,
für unsere Zwillinge haben wir einen Antrag auf die Neuberechnung gestellt, und eine Nachzahlung nach einem Urteil aus Juni 2013 bekommen. Als die Kinder gebohren wurden waren wir mit meinen Mann beide Berufstätig.
Zur Zeit sind wir Harz IV Empfänger. Kann uns der Job Center die Nachzahlung als aktuelle Einkommen berechnen?
Wenn wir das Geld gleich 2011 bekommen würden, hätten wir das ja als Eigenkapital behalten dürfen wenn er die 150€ pro Lebensjahr nicht übersteigt. Und in den Neuberechnung steht auch eindeutig dass das für das Jahr 2011 bewilligt ist, nur die Auszahlung ist 2014 erfolgt.
Hallo pandor777,
Hallo pandor777,
leider wird die Nachzahlung bei der Hartz IV Berechnung als Einkommen betrachtet. Da Sie vor der Geburt Ihrer Kinder berufstätig waren, steht Ihnen ein Elterngeldfreibetrag i.H.v. 300,00 EUR monatlich zu, der anrechnungsfrei bleibt.
Liebe Grüße