Hi,
vielleicht könnt ihr mir weiter helfen, ich bin eine alleinerziehende Mutti von drei Kindern. Habe am 03.09.2013 Zwillinge bekommen und mich vor kurzen informieren lassen, dass uns Mehrlingsbonus zusteht.
Habe einen Antrag auf das Elterngeld nochmals gestellt, da mir gesagt wurde, dass das 2. geborene nochmals Zuschlag bekommt von dem Mindestsatz á 300,00 €. Ich erhalte derzeit 600,00 € Elterngeld, da ich ALG II zusätzlich beziehe.
Meine Frage: Wird dieser Satz á 300,00 € Mehrbedarf uns rückwirkend nachgezahlt, ab dem ersten Lebensmonat meines Kindes? Und darf das Jobcenter dies einbehalten?
MfG Tamara
Hallo Tamara. Ich fürchte,
Hallo Tamara. Ich fürchte, das zusätzlich erhaltene Geld wird auf die Leistungen angerechnet. Genaueres kann dir bestimmt einer der Experten hier sagen.
In der Zwischenzeit kann ich dir mal folgende Links empfehlen:
http://www.jurarat.de/elterngeld-der-umfassende-ueberblick-teil-5-elterngeld-und-sozialleistungen
http://www.jurarat.de/einmalige-nachzahlung-von-elterngeld
Liebe Tamara,
Liebe Tamara,
in der Tat ist es so, dass auch der Geschwisterbonus sowie das Elterngeld mit dem Hartz IV - Satz verrechnet wird, sodass Hartz IV weniger bewilligt wird.
Falls Sie eine Nachzahlung erhalten sollten, sollten Sie dies unverzüglich dem Jobcenter mitteilen, damit es Ihre Leistungen neu berechnet und Sie nicht auf einmal mit einer Kürzung Ihrer Leistungen rechnen müssen.
Es ist richtig, dass der Mehrlingsbedarf ab dem erstem Lebensmonats Ihrer Zwillinge beginnt.
Geschwisterbonus erhalten Sie jedoch erst ab zwei älteren Kindern. Da Sie lediglich ein älteres Kind haben, sind Sie nicht berechtigt.
Mehr Informationen bzgl. Geschwisterbonus/ Mehrlingsbedarf können Sie den von Christian hinterlegten Linken entnehmen.
Es gibt auch noch neben Eltern- und Kindergeld Kinderzuschlag zu empfangen. Bewilligt wird max. 140,00 EUR pro kindergeldberechtigten Kind.
Anspruchsberechtigt für Kinderzuschlag sind Eltern, die die Mindesteinkommensgrenzen aufweisen. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 600,00 EUR und bei gemeinsamen Eltern bei 900,00 EUR.
Kinderzuschlag ist dafür da, die Eltern vor einem Hartz IV Antrag zu schützen. Somit schließt es den gleichzeitigen Bezug von Hartz IV und Kinderzuschlag aus. Dadurch, dass Sie jedoch Hartz IV beziehen, kommt dieser auch nicht für Sie in Frage.
Liebe Grüße