Gespeichert von jane am 29. Juni 2015 - 20:43
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Hallo,
und zwar habe ich am 20.5. meinen zweiten Sohn geboren und Elterngeld beantragt.
Mein Mann ist nun am 08.6 arbeitslos geworden - durch Eigenverschuldung bekommt er kein ALG I, sondern ALG II.
Nun zu meiner Frage:
wir haben jetzt zum Juli ALG II Zuspruch bekommen. Was passiert nun, wenn ich am 01.7. Elterngeldnachzahlung für Mai und Juni bekomme?
Wird dies angerechnet? Wir haben uns das Geld übergangsweise geliehen (nachweisbar) und müssen es zurück bezahlen!
Hilfe!
Liebe Jane,
Liebe Jane,
grundsätzlich wird das Elterngeld bis auf 300 EUR auf das ALG II angerechnet, soweit gearbeitet wurde. Falls jedoch vor der Elternzeit nicht gearbeitet wurde, wird das gesamte Geld angerechnet.
Weitere Informationen hierfür können Sie hier sich durchlesen.
Falls Sie das Geld anderweitig sich ausgeliehen haben, müssen Sie das beim Jobcenter nachweisen und ggf. dann einen Widerspruch gegen den erteilten Bewilligungsbescheid einlegen.
Liebe Grüße