Hallo liebes Team,
nach der Geburt meiner Zwillinge habe ich für 1 Jahr Elterngeld erhalten. Nach diesem Jahr habe ich für ein Jahr ALG II bezogen. Seit dem arbeite ich wieder ganz normal. Ich werde in den nächsten Tagen eine Elterngeldrückzahlung erhalten, da ich Elterngeld für den zweiten Zwilling rückwirkend geltend gemacht habe. Nun meine Frage muss ich das Elterngeld an das JobCenter zurückzahlen? Damals als ich im ersten Jahr meiner Elternzeit Elterngeld erhalten habe, war ich noch nicht Hartz IV Empfängerin. Erst im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Ich bitte hier um Rat/Info.
Vielen lieben Dank !!!!
Hallo Marla,
Hallo Marla,
ich verstehe nicht ganz, was Sie mit dem zweiten Jahr Ihrer Elternzeit meinen? Die Elternzeit kann höchstens 14 Monate betragen. Wenn Sie in einem dieser Monate Hartz IV erhalten haben, wird das JobCenter sich sicherlich an Sie wenden.
Waren Sie während des Hartz-IV Bezuges nicht mehr Elterngeldempfänger - so müssen Sie dem JobCenter auch nichts zurückzahlen.
Gruß,
Roland