Hallo,
mein Mann hat diese Woche ein Schreiben von der Argentur für Arbeit bekommen, allerdings an die Adresse seiner Mutter, daher hat es natürlich einige Tage gedauert bis wir davon erfahren haben.
Dieses Schreiben nennt sich "Zahlungserinnerung" und mein Mann wir darin aufgefordert eine Forderung des Jobcenters zu begleichen die am 04.03.2010 fällig gewesen wäre.
Ob diese Forderung tatsächlich gerecht fertigt ist können wir nun leider nicht mehr so einfach nachvollziehen, da sie ja schon über 7 Jahre alt ist. Mein Mann hat damals eine vom Amt unterstütze Ausbildung gemacht, es könnte sein, dass die Forderung daher stammt.
Die Frage ist, müssen wir diese Forderung begleichen (hierfür wurde eine Frist von etwas über einer Woche angegeben) oder ist sie eventuell verjährt? Sollte sie verjährt sein, müssen wir etwas bestimmtes tun?
Ich hoffe ihr könnt uns helfen.