A und B haben Gütergemeinschaft vereinbart. Sie sterben kurz hintereinander. Sie hinterlassen 500.000 €
Die Vereinbarung über die Gütergemeinschaft ist den Famileinmitgliedern zur Zeit der Erbauseinandersetzung nicht bekannt
A hinterlässt vier Söhne (C, D, E, F), B bestimmt ihren Stiefsohn C zum Alleinerben.
Nach einer Erbauseinadersetzung erben C, D, E, und F jeweils 250.000 €.
Ein paar Monate später wird der Ehevertrag zwischen A und B gefunden.
Stehen den Brüdern D, E und F Anteile aus dem Gesamtgut zu, oder nur aus der Hälfte nach A?
Wie ist die Erbfolge in bei Gütergemeinschaft? Ist der Vertrag ungültig, falls die Anteile falsch verteilt wurden?