Immobilienmakler bluehomes – Provisionsanspruch auch nach zurückgezogenem Auftrag?

Wir haben vom Nutzer DerAschaffenburger folgende Anfrage bezüglich eines Provisionsanspruchs erhalten und haben das Anliegen genauer unter die Lupe genommen:

Die Sachlage in aller Kürze:

Auf eine private Immobilienanzeige zwecks Hausverkauf hin werden wir von der Firma “bluehomes” angeschrieben (E-Mail). Diese Firma fragt an, ob Sie unser Haus auf Ihrer Homerpage bzw. auf einem Immobilenportal anbieten dürften und verweisen auf die immens große Zahl von Interessenten in ihrem Kundenkreis.

Auf unsere mündliche Einwilligung hin, tut bluehomes dies und es passiert – nichts. Unser Text und unsere eigenen Bilder werden zu 100 % übernommen, weitere Aktivitäten betreibt die Firma nicht. Mittlerweile wissen wir aus anderen Internetbeiträgen, dass die Firma üblicherweise keine Makler (in persona) zu Besichtigungen schickt, sondern quasi nur ein “Call Center” ist. Nach der Auftragsvergabe an ein anderes Maklerbüro fordern wir bluehomes telefonisch auf, alle “Bemühungen” einzustellen. Dies geschieht aber scheinbar nicht, denn sechs  Wochen später meldet sich ein Interessent, der kurz zuvor von bluehomes unsere Kontaktdaten mitgeteilt bekam.

Am Rande:

Die Firma erklärte dem Interessenten, dass sie uns persönlich nicht erreichen könne und das er daher selbst mit uns in Kontakt treten müsste, was Unsinn ist: Wir wurden von seiten der Firma weder angeschrieben noch angerufen. Der Interessent befürchtet nun, Courtage an zwei Makler zahlen zu müssen.

Womit wir nach langer Vorrede bei unserer Frage wären:

Hat bluehomes angesichts dieser Sachlage einen Provisionsanspruch aufgrund des Nachweises der Möglichkeit eines Vertragsabschlusses, obwohl ihnen unser “Mandat” bereits entzogen war? Und reicht das gezeigte Engagement überhaupt für einen Provisionsanspruch? Wie gesagt, alles geschah “fernmündlich” – aber immerhin hat die Firma unser Haus inzwischen aus ihrem Angebot genommen, wenngleich mit vielwöchiger Verspätung.

Die Antwort des Nutzers Justus:

Hallo DerAschaffenburger,

für den Provisionsanspruch genügt, dass Sie dem Makler Ihre Sachen zuschicken und sich konkludent mit der Provision einverstanden geben. Denn würden Sie dies nicht tun, würden Sie Ihre Bilder und Ihre Texte auch gar nicht dem Makler schicken. Das ein Makler zu keiner Zeit kostenlos tätig sein wird, ergibt sich auch für jeden Laien aus der allgemeinen Lebenserfahrung.

Haben Sie denn auch schriftlich bluehomes mitgeteilt, dass sie Ihr Hausangebot aus ihrer Liste entfernen sollen und Sie auf jegliche Vermittlungen aus Seiten des bluehomes  ablehnen und zu keiner Zeit mehr wünschen? Das wäre natürlich aus Beweisgründen am besten. Falls Sie das am Telefon Ihren Auftrag abgewünscht haben, müsste es ausreichen, wenn der Kontakt eher auf der Basis “Call-Center” oder so bestand. Aus Beweisgründen ist natürlich ein Telefonat nicht vorteilhaft für Sie.

Da ich nicht genau Ihren Vertrag kenne, kann ich auch mich nicht dazu äußern, wann der Provisionsanspruch fällig wird. Es gibt viele Makler, die erst bei einem Erfolg, sprich dem Verkauf der Immobilie ihre Provision wollen und dann gibt es Makler, die für jede einzelne Bemühung ein Entgelt fordern. Welcher Makler nun bei Ihnen aktiv wurde, weiß ich nicht.

Aber da bluehomes Ihr Angebot aus deren Inserrat herausgenommen hat, ist schon einmal ein gutes Zeichen. Das zeigt nämlich, dass sie Ihre Ablehnung zur Kenntnis genommen haben.

Viele Grüße,

Justus

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