Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 23. November 2013 - 3:31
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Kann ich die Kündigung wegen Eigenbedarf auch in einfachen Worten und handschriftlich verfassen, oder bedarf es eines besonderen Formulars, damit das Ganze rechtssicher ist?
Guten Abend,
Guten Abend,
es bedarf strengen Formvoraussetzungen bei der Eigenbedarfskündigung:
- alle Gründe für ein "berechtigtes Interesse" müssen explizit und detailliert beschrieben werden (dem Mieter muss klar und nachvollziehbar sein, weshalb ihm gekündigt wird),
- eine vergleichbare Wohnung muss angeboten werden, falls selbstverständlich dieser besteht,
- der Vermieter muss den Mieter auf die Möglichkeit des Widerrufs hinsichtlich der Eigenbedarfskündigung machen und ihn über die Frist in Kenntnis setzen,
- Frist der Eigenbedarfskündigung muss enthalten sein,
- eigenhändige Unterschrift des Vermieters
- Eigenbedarfskündigung muss an alle Mieter der Mietwohnung zugegangen sein.
Daher reicht das bloße Erwähnen des Wortes "Kündigung wegen Eigenbedarfs" im einfachen Schreiben nicht aus.
Falls Sie Hilfe bei der Formulierung brauchen, können Sie gerne sich an unserer Vorlage zur Eigenbedarfskündigung bedienen:
http://jurarat.de/musterschreiben-kuendigung-wegen-eigenbedarf
Haben Sie noch Fragen?
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