Gespeichert von suncity 79 am 12. Mai 2014 - 10:43
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Habe von unserem Landratsamt eine Mahnung erhalten, weil ich 7 Tage nach Fälligkeit vergessen hatte, die Abfallgebühren zu bezahlen.
Ist es rechtens, bereits nach einer Woche eine Mahnung mit einer Mahngebühr von 4 Euro zu versenden?
Hallo suncity 79,
Hallo suncity 79,
wenn nach dem Kalender ein Tag bestimmt ist, an dem eine Zahlung bei dem Gläubiger eingehen soll, so sind Sie in Verzug, wenn Sie die Zahlung bis dahin nicht vorgenommen haben, gem. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html).
Daher müssen Sie in diesem Fall die Mahngebühr übernehmen.
Die Zahlungserinnerung ist stets eine Tätigkeit des Gläubigers aus Kulanz und keine gesetzliche Voraussetzung.
Viele Grüße