Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 4. Februar 2013 - 21:41
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Guten Abend,
seit längerem frage ich mich, was eigentlich die Karenzzeit im Mietrecht zu bedeuten hat? Und ob der Samstag als Werktag bei Kündigungen betrachtet wird?
Auch begreife ich nicht, was der § 573 c BGB meint:
"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
Ich wäre über anschauliche Beispiele sehr dankbar!
Sehen Sie sich doch mal
Sehen Sie sich doch mal unsere Mietvertrag Kündigungsfristen Tabelle an.