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Kündigungsfrist Wohnung Tabelle: Rechner, Fristen & mehr!

Das müssen Mieter & Vermieter über die Kündigungsfristen wissen!
In Kürze:
  • Mieter besitzen eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Für Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Mietdauer.
  • Leben Vermieter und Mieter unter einem Dach im selben Haus, gelten andere Kündigungsfristen.

Möchten Sie aus Ihrer Mietwohnung ausziehen, müssen Sie zunächst den Mietvertrag kündigen. Hierbei müssen Sie die geltenden Fristen beachten. Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, müssen Sie unter Umständen länger für die Wohnung bezahlen, als Sie eigentlich darin wohnen bleiben wollen. Kündigungsfristen haben sowohl Mieter als auch Vermieter einzuhalten.

Welche Kündigungsfristen gelten für Mieter?

Üblicherweise können Mieter ihre Wohnung innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigen. Dies geschieht immer mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Dabei ist es unerheblich, wie lange Sie schon in dieser Wohnung wohnen. Ihre Kündigungsfrist verändert sich nicht.

Zur fristgerechten Kündigung ist es erforderlich, dass diese spätestens am dritten Werktag eines Monats dem Vermieter vorliegt. Der laufende Monat läuft hierbei also noch mit. Zu beachten gilt es außerdem, dass es nicht auf den Poststempel ankommt, sondern auf den tatsächlichen Zugang der Kündigung beim Vermieter.

Auch Samstage sind Werktage!

Nachfolgend ein Beispiel: Ein Mieter möchte seine Wohnung zum 30.11.2023 kündigen, da er ab dem 01.12.2023 in eine neue Wohnung ziehen will. Dies bedeutet, dass die Kündigung des Mieters spätestens am 04.09.2023 vorliegen muss, um noch als fristgerecht zu gelten (der 03.09.2023 ist ein Sonntag und wird deshalb nicht mitgezählt). Würde die Kündigung erst einen Tag später, also am 05.09.2023 beim Vermieter eingehen, wäre die Frist von drei Monaten knapp verpasst. Das Mietverhältnis würde dann erst zum 31.12.2023 enden.

Sollte die ordentliche Kündigungsfrist einmal verpasst worden sein, bedarf es keiner neuen Kündigung. Die Kündigung verschiebt sich dann lediglich um einen Monat nach hinten. Zudem ist es erforderlich, dass Sie die Kündigung schriftlich abgeben. Dies bedeutet, dass Sie einen Brief formulieren und unterschreiben müssen. Eine Kündigung, die mit Fax, E-Mail oder gar WhatsApp verschickt wird, erlangt keine Gültigkeit (§ 568 BGB). Die notwendige Schriftform wird so nicht eingehalten.

Im Rahmen eines Mietvertrags müssen Vermieter folgende Fristen beachten!

Welche Kündigungsfristen müssen Vermieter beachten?

Grundsätzlich gilt, dass Vermieter nur aus berechtigtem Interesse kündigen können (§ 573 BGB). Für Vermieter gelten etwas andere Kündigungsfristen, als für Mieter. Sie verlängert sich nämlich entsprechend danach, wie lange der Mieter schon in der Wohnung wohnt. Dies bedeutet im Klartext, je länger Sie in einer Wohnung wohnen, umso länger Zeit soll Ihnen als Mieter bleiben, eine neue Wohnung zu finden.

Tabelle mit Kündigungsfristen für Vermieter

MietdauerKündigungsfrist
0 bis 5 Jahre3 Monate
5 bis 8 Jahre6 Monate
ab 8 Jahren9 Monate

Sollte Ihr Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist ausweisen als die gesetzliche Frist, so gilt dies nur für den Vermieter. Anders ist es, wenn sich Mieter und Vermieter auf kürzere Kündigungsfristen geeinigt haben; diese gelten dann nur für den Mieter, da der Vermieter sich an die gesetzlichen Fristen halten muss. Hier können Sie zudem eine kostenlose Mietvertrag Vorlage finden.

Kündigungsdaten für Vermieter

Zugang der Kündigung bis zum 3. Werktag des MonatsMietdauer unter 5 Jahre – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt die Kündigung zumMietdauer zwischen 5 und 8 Jahren – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt die Kündigung zumMietdauer mehr als 8 Jahre – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt die Kündigung zum
Januar31.03.30.06.30.09.
Februar30.04.31.07.31.10.
März31.05.31.0830.11.
April30.06.30.0931.12.
Mai31.07.31.10.31.01.
Juni31.08.30.11.28.(29.)02.
Juli30.09.31.12.31.03
August31.10.31.01.30.04.
September30.11.28.(29.)02.31.05.
Oktober31.12.31.03.30.06.
November31.01.30.04.31.07.
Dezember28.(29.).2.31.05.31.08.

Verkürzte Fristen für Vermieter

In einigen Sonderfällen kann es allerdings vorkommen, dass auch für Vermieter kürzere Kündigungsfristen gelten, nämlich dann, wenn es für den Vermieter unzumutbar ist, das Mietverhältnis mit dem bestehenden Mieter fortzuführen. Dies wäre dann der Fall, wenn der Mieter beispielsweise zwei Monate hintereinander seine Miete nicht gezahlt hat. Vermieter haben dann das Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Sonderfall: Wenn Vermieter und Mieter in einem Haus leben

Liegt der Fall so, dass Vermieter und Mieter zusammen in einem Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung leben, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Vermieter benötigt dann zur Kündigung kein berechtigtes Interesse mehr. Nur die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate. Dies bedeutet, wenn ein Mieter schon fünf Jahre dort lebt, hat der Vermieter keine sechs Monate, sondern neun Monate Kündigungsfrist (§ 573a BGB).

Kürzere Kündigungsfristen sind nur bei Untervermietung von möblierten Zimmern möglich. Hier ist eine Kündigung spätestens am 15. eines Monats mit Ablauf des Monats wirksam (§ 573c Abs. 3 BGB). Bei Werksmietwohnungen liegt der Fall wieder anders: Hier kann der Vermieter mit einer Frist von einem Monat kündigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und der Vermieter die Wohnung für einen anderen Angestellten benötigt.

Erhalten Sie in unserem großen Ratgeber zum Thema Kündigung Mietvertrag mehr Informationen über den weiteren Ablauf.

Tabelle mit Kündigungsfristen für Mieter

KündigungsartKündigungsfrist
ordentliche/gesetzliche Kündigung durch Mieter3 Monate zum Monatsende
Tod des Mieters3 Monate
Modernisierung2 Monate
Bei nicht gestatteter Untervermietung3 Monate
Unzumutbare Umstände (Schäden etc.)fristlos
Mieterhöhung2 Monate

Kündigung seitens des Mieters - Überblick über die Auszugsfristen

Zugang der Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats (Samstag ist auch ein Werktag – etwas anderes gilt, wenn der letzte Tag der Karenzzeit auf diesen fällt – dann ist dieser nicht als Werktag anzusehen)Mietdauer irrelevant – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt die Kündigung zum
Januar31.03.
Februar30.04.
März31.05.
April30.06.
Mai31.07.
Juni31.08.
Juli30.09.
August31.10.
September30.11.
Oktober31.12.
November31.01.
Dezember28.(29.).2.
Nach Ablauf des zweiten Monats kann der Mieter bei Mieterhöhung oder Modernisierung fristlos kündigen.

Haben auch Mieter ein Sonderkündigungsrecht?

Sobald sich die Bedingungen des Mietverhältnisses ändern, haben Sie als Mieter in bestimmten Fällen auch ein Sonderkündigungsrecht. Wurde für Ihre Wohnung eine Sanierung oder Mieterhöhung angekündigt, so können Sie bis zum Ende des Folgemonats kündigen. Das Mietverhältnis endet dann zum übernächsten Monat.

Ein Beispiel

Werden Sie im April von Ihrem Vermieter über eine Modernisierung informiert, haben Sie das Recht, im Laufe des Mais Ihr Mietverhältnis zum 30. Juni zu kündigen.

Wie bereite ich ein Kündigungsschreiben vor?

Wie bereits erwähnt, muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen. Mündlich können Sie leider nicht kündigen. Es gibt unzählige Muster und Vorlagen, die Ihnen viel Zeit und unnötige Fehler ersparen. Es ist außerdem wichtig, die Kündigung eigenhändig zu unterschreiben und dem Vermieter fristgerecht zu übermitteln.

Damit die Kündigung rechtswirksam ist, sollten folgende Inhalte im Kündigungsschreiben vorkommen:

  • Zeitpunkt der Kündigung
  • Anschrift des Vermieters
  • Adresse der Mietwohnung mit Angabe des Stockwerks
  • Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung durch den Vermieter (verpflichtet ist der Vermieter hierzu allerdings nicht)
  • Angaben zur Kontaktaufnahme, um einen Übergabetermin zu vereinbaren
  • Unterschrift von allen Hauptmietern

Was geschieht, wenn ich als Mieter früher ausziehe?

Oftmals kommt es vor, dass der Mietvertrag gekündigt ist, der Mieter jedoch noch vor Ablauf des Mietvertrages auszieht. In solchen Fällen müssen sowohl Vermieter als auch Mieter darauf achten, nicht gegen geltendes Mietrecht zu verstoßen.

Worauf muss der Mieter achten?

  • Üblicherweise wird der Schlüssel erst zum Ende des Mietvertrages im Rahmen der Wohnungsübergabe übergeben. Zeitgleich wird das Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt. Sollten Sie als Mieter ausziehen und die Schlüssel nicht übergeben, so kann der Vermieter mithilfe eines Schlüsseldienstes nach Ablauf des Mietvertrages die Wohnung öffnen und eine neue Schließanlage einbauen lassen. Diese Kosten kann der Vermieter den Mietern in Rechnung stellen oder auch von der Kaution abziehen.
  • Selbst wenn Sie als Mieter vorzeitig ausziehen, müssen Sie bis zum bitteren Ende die Miete weiterzahlen. Dies gilt auch für die Nebenkosten in diesem Zeitraum. Unterlassen Sie dies als Mieter, so kann sich der Vermieter den fehlenden Betrag von der Kaution zurückholen.

Worauf muss der Vermieter achten?

Verlassen Sie Ihre Wohnung schon vorzeitig, hat der Vermieter trotzdem weiterhin nicht das Recht, ohne Ihre Erlaubnis die Wohnung zu betreten. Dies darf er erst nach Ablauf des Mietvertrages tun. Dies bedeutet, dass eventuelle Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten nicht schon frühzeitig begonnen werden dürfen. Wenn aufgrund des früheren Auszugs kein Übergabeprotokoll angefertigt wurde, hat der Vermieter das Recht in Anwesenheit eines Zeugen die Wohnung zu besichtigen. Eventuelle Kosten für festgestellte Mängel kann er dann beim Mieter geltend machen.

MieterInnen von Wohnungen können den Rechner verwenden, um die Fristen der Mietverträge detailliert zu bestimmen.

Fazit: Überwiegend sind die Kündigungsfristen einer Wohnung mieterfreundlich

In aller Regel hat Deutschland den Ruf, mieterfreundliche Gesetze zu haben. Auch im Hinblick auf die Kündigungsfristen kann man dies nur bestätigen. Ein Mietvertrag lässt sich innerhalb von drei Monaten vom Mieter kündigen; vorausgesetzt, es gibt keine anderweitigen Vereinbarungen. Für eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter muss zudem auch keine Begründung abgegeben werden. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise angekündigte Modernisierung oder Mieterhöhung, verkürzt sich die Kündigungsfrist (Sonderkündigungsrecht).

Für Vermieter geht die Auflösung eines Mietvertrages allerdings nicht so leicht von der Hand. Eine Kündigung ist entweder bei einem wirtschaftlichen Verwertungsinteresse oder Eigenbedarf zulässig. Die Kündigungsfristen für Vermieter sind wesentlich länger. Diese richten sich nämlich nach der Mietdauer. Je länger ein Mietverhältnis besteht, desto länger sind auch die Kündigungsfristen. Diese verlängern sich zusätzlich noch einmal, wenn vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wird. Schlussendlich ist es aber so, dass jede Partei das Recht auf fristlose Kündigung hat, sobald eine Seite ihre Pflichten verletzt oder sich auf andere Art und Weise rechtswidrig verhält.

Häufig gestellte Fragen: Kündigungsfrist Wohnung Tabelle

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn nichts im Mietvertrag dazu steht?

Ist nichts im Mietvertrag dazu vereinbart, gilt bei einer ordentlichen Kündigung der § 574c BGB, wonach auch ohne Mietvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten besteht. Die Kündigung muss allerdings am dritten Werktag eines Kalendermonats dem Vermieter vorliegen.

Welche Rechte besitzen langjährige Mieter?

Üblicherweise besitzen langjährige Mieter keine besonderen Rechte. Sie profitieren lediglich von den verlängerten Kündigungsfristen, die der Vermieter im Fall der Fälle einhalten muss.

Welche Änderungen gibt es für Mieter ab 2023?

Ab 2023 müssen Vermieter einen Teil der Nebenkosten selbst übernehmen. Hierzu soll ein neues Gesetz etwas Entlastung für Mieter hinsichtlich der Nebenkosten schaffen. Grund hierfür ist, dass Vermieter die CO2-Abgabe anteilig selbst zahlen müssen.