Ich wurde 2/2010 (alleinerziehende) Mutter von Zwillingen und habe die Elternzeit in Anspruch genommen. Das Urteil des BFH von 7/2013 änderte das Elterngeld für Zwillinge dahingehend, dass jetzt für jedes der beiden Kinder gezahlt wurde. Dieses Urteil beseitigt die Ungleichbehandlung von Mehrlings- und Einlingseltern.
2014 war ich wieder berufstätig und erhielt die Nachzahlung des vor dem Urteil zu nioedrig angesetzten Elterngeldes. Jetzt schlägt wegen des Zuflussprinzips der Progressionsvorbehalt voll zu! Wäre das Elterngeld von vornherein in der richtigen Höche ausgezahlt worden, dann wäre es 2010/2011 steuerfrei gewesen. Durch unklare Gesetzesformulierung (oder fehlerhafte Interpretation) musste erst ein Urteil für Recht sorgen.Gleichzeitig sorgt dieses Urteil wieder für Unrecht (Ungleichbehandlung) gegenüber Einzelkindeltern. Das Finanzamt verweist auf das Zuflussprinzip und weist meinen Widerspruch zurück. Was kann ich jetzt tun? Bleibt mir nur eine Klage mit allen Risiken?