Neue Gesetze ab 2014 im Bankenrecht
Das europäische Zahlungssystem „SEPA“ (Single Euro Payments Area) bestehend aus 22 Stellen wird ab dem 1. Februar 2014 angewendet. Die bisherige Kontonummer wird durch die IBAN ersetzt, die Bankleitzahl durch die BIC.
Die IBAN besteht aus dem Länderkürzel, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer. Beispiel (DE12440500113456789000)
Die BIC kann bei der zuständigen Bank ermittelt werden und wird nur für den Übergangszeitraum bis 2016 benötigt und entfällt dann.
Wobei Unternehmen das SEPA-Zahlungssystem bereits ab dem 1. Februar 2014 unverzüglich anwenden müssen und Verbraucher noch bis zum 1. Februar 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl nutzen können.