Neue Gesetze ab 2014 im Bereich der Energieeinsparverordnung
Tim Reckmann / pixelio.de
Im Bereich der Energieeinsparverordnung
Immobilienverkäufer sind verpflichtet, energetische Kennwerte in Immobilienanzeigen beim Verkauf und der Vermietung anzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises wird präzisiert. Der Energieausweis muss zugänglich für die neuen Käufer oder Mieter sein, d.h. während der Besichtigung muss der Energieausweis vorhanden sein und den neuen Käufern oder Mieters bspw. als Kopie ausgehändigt werden.