Neue Gesetze ab 2014 im Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts
Neues Punktesystem - Verkehrsreform:
Ab dem 1. Mai 2014 tritt ein neues Punktesystem in Kraft. Anstelle des 18-Punktesystems kommt ein neues acht- Punktesystem in Kraft, das nur noch aus vier Punktekategorien – statt bisher sieben – besteht.
1. Kategorie |
Vormerkung |
1 bis 3 Punkte |
2. Kategorie |
Ermahnung |
4 bis 5 Punkte |
3. Kategorie |
Verwarnung |
6 bis 7 Punkte |
4. Kategorie |
Entziehung der Fahrerlaubnis |
8 Punkte |
Neue Regelung zum Punkteabbau:
Es bleibt den Fahrern die Möglichkeit bei einem Punktestand von einem bis fünf Punkten der freiwillige Besuch von einem Fahreignungsseminar offen, um einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen. Bei einem freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars ab einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten kann kein Punkt abgebaut werden.
Wie können die Punkte vor der neuen Reform abgebaut werden?
Wer noch vor der neuen Reform, folglich vor dem 1. Mai 2014, an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung freiwillig teilnimmt, kann noch Punkte nach der bisherigen gesetzlichen Lage abbauen:
|
4 Punkte Abbau/Rabatt |
2 Punkte Abbau/Rabatt |
Teilnahme am Aufbauseminar noch vor dem 1. Mai 2014 |
bei maximaler Eintragung von acht Punkten |
bei Eintragung von neun bis 13 Punkten |
Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
|
Bei Eintragung von 13 bis 17 Punkten |
Neue Verjährungen:
Anders als im alten Punktesystem verjähren nun die Punkte in Zukunft getrennt voneinander und abhängig nach der Schwere des Verstoßes nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Im Vergleich zum alten Punktesystem verhindern so die hinzukommenden Punkte nicht mehr die Verjährung der zuvor erlangten Punkte.
Schwere des Verstoßes |
Punkte |
Verjährung |
Für Ordnungswidrigkeiten ab 60,00 EUR |
1 Punkt |
2,5 Jahre |
Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten |
2 Punkte |
5 Jahre |
Straftaten mit Entziehung des Fahrererlaubnis |
3 Punkte |
10 Jahre |
Umrechnung der Punkte:
Verstöße für leichtere Ordnungswidrigkeiten werden automatisch gelöscht, wie bspw. wie das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette, welches mit einem Punkt bisweilen sanktioniert wird. Die anderen Punkt werden nach dem neuen System umgerechnet:
Alte Punkte bis zum 30. April 2014 |
Umrechnung der Punkte in das neue Punktesystem ab dem 1. Mai 2014 |
1 bis 3 Punkte |
1 Punkt |
4 bis 5 Punkte |
2 Punkte |
6 bis 7 Punkte |
3 Punkte |
8 bis 10 Punkte |
4 Punkte |
11 bis 13 Punkte |
5 Punkte |
14 bis 15 Punkte |
6 Punkte |
16 bis 17 Punkte |
7 Punkte |
18 oder mehr Punkte |
8 Punkte |
Punktevergabe:
1 Punkt wird erst nun ab 60 EUR – statt 40 EUR – eingetragen.
Punkte gibt es nach der neuen Reform nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden (Verkehrsstraftaten) und für Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße ab 60,00 EUR.
Für Ordnungswidrigkeiten ab 60,00 EUR |
1 Punkt |
Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten |
2 Punkte |
Straftaten mit Entziehung des Fahrererlaubnis |
3 Punkte |