Neue Gesetze ab 2015 - Alle Gesetze - Übersicht - was ändert sich in 2015
Inhaltsverzeichnis
Online Abmeldung des Fahrzeugs möglich
Ab dem 1. Januar 2015 kann die Abmeldung des eigenen Autos über das Internet – online – durchgeführt werden. Der Fahrzeugschein und das Kennzeichen werden mit einem Sicherheitscode versehen, der bei Abmeldung des Autos auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes eingetragen wird.
Ab dem 1. Januar 2015 werden auf die Nummernschilder und in den Fahrzeugscheinen bei Zulassungen verdeckte QR-Codes abgedruckt und ausgehändigt.
Für die online Abmeldung ist der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion notwendig.
In Zukunft wird die online Abmeldung des Fahrzeugs auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes durchgeführt:
http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFZR/Aufgaben/internetbasierte_fahrzeugzulassung_inhalt.html
Es ist ferner geplant auch die Autos online zulassen zu können. Auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur kann über die internetbasiere Fahrzeugzulassung (QR-Codes) mehr gelesen werden:
http://www.bmvi.de//SharedDocs/DE/Artikel/LA/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Euro 6 Abgasnorm für Erstzulassungen notwendig
Ab September 2015 gilt die neue Abgasnorm Euro 6 für alle Neuwagen und somit für alle Erstzulassungen. Diese soll den Ausstoß von Stichoxiden reduzieren.
E-Call (emergency call) für neue Fahrzeuge
Neue Fahrzeuge müssen ab dem 1. Oktober 2015 zu dem einen E-Call (emergency call), einen automatischen Notrufsystem enthalten. Dieser soll bei einem Unfall eigenständig die Rettungskräfte alarmieren können und den Standort des Autos mitteilen.
Steuerfreiheit für Elektroautos
Seit dem Jahre 2011 existiert die Regelung, dass jede Zulassung eines Elektrofahrzeugs mit zehn Jahren Steuerfreiheit begünstigt wird. Am 31. Dezember 2015 läuft diese Regelung aus, d.h. wer sich nach dem 31. Dezember 2015 ein Elektroauto kauft, der hat wie bisher nicht mehr zehn Jahre Steuerfreiheit, sondern nur noch fünf Jahre.
Neue DIN-Vorschrift für den Verbandkasten
Verbandskasten weisen eine neue DIN-Vorschrift auf. Wer sich im Jahre 2015 einen neuen Verbandskasten kauft, sollte darauf achten. Die neue DIN-Norm lautet 13164. Zum Inhalt des alten Verbandskastens sind zusätzlich ein 14-teiliges Pflasterset, zwei einzeln verpackte Reinigungstücher und ein Verbandspäckchen in Kindergröße hinzugekommen.
Pflicht zur Warnweste
Ab dem 1. Juli 2014 ist die Warnweste Pflicht geworden. Sie muss entweder gelb, orange oder rot-orange sein und zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich haben.
Sind die Warnweste und der Verbandskasten nicht ordnungsgemäß muss ein Verwarnungsgeld durch den Fahrzeughalter gezahlt werden.
Der Kennzeichenwechsel bei Wohnsitzwechsel entfällt
Zieht jemand in ein anderes Zulassungsbezirk um, muss er künftig nicht mehr sein Kennzeichen wechseln. D.h. er kann sein altes Kfz-Kennzeichen mitnehmen und weiter benutzen.
Bisher war es so, wenn jemand in ein anderes Zulassungsbezirk gezogen ist, ein neues Kennzeichen beantragen musste. Ab nun entfällt zwar das neue Kennzeichen, jedoch müssen Kraftfahrzeughalter zur Ummeldung zur zuständigen Zulassungsstelle gehen. Dort wird in der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ der Wohnsitz geändert und mit der neuen Wohnanschrift versehen. Wenn vergessen wird, sich bei der zuständigen Zulassungsstelle umzumelden, muss mit Bußgeld gerechnet werden.
Obwohl nun der Kennzeichen bei einem Wohnsitzwechsel nicht mehr gewechselt werden muss, muss jedoch die Kfz-Versicherung beachtet werden. Da hierbei die Versicherung abhängig von dem Wohnsitz ist.
Maut
Ab 1. Oktober 2015 wird die Lkw-Maut ausgeweitet, d.h. sie gilt ab dem Jahr 2015 nicht nur für Schwerlaster (ab zwölf Tonnen Gewicht), sondern auch schon für Laster ab 7,5 Tonnen. D.h. diese müssen entweder einen On-Board-Unit einbauen lassen oder über das Internet und den Mautterminals ihre Fahrten auf den Autobahnen beim Mautbetreiber „Toll Collect“ buchen lassen.
Ab dem 1. Januar 2015 erhalten EURO VI - Lkws eine eigene günstige Mautkategorie, wodurch die Kosten der Maut sinken.
Mautsätze sollen einheitlich wie bisher für Bundesautobahnen und die mautpflichtigen, vierspurigen Bundesstraßen erhoben werden.
Ein Aufschlag für die Luftverschmutzung, der abhängig von der Schadstoffklasse des Lasters ist, kommt hinzu. EURO VI Lkws mit schadstoffarmer Klasse müssen diesen Aufschlag nicht zahlen.
Für deutsche Autofahrer gilt, dass die Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen erhoben wird und nicht für das gesamte Straßennetz.
Für ausländische Fahrer gilt, dass die Maut nur auf Autobahnen und nicht auf Bundesstraßen erhoben wird.
Zudem müssen deutsche Fahrer eine Vignette für ein Jahr kaufen.
Für ausländische Fahrer gilt, dass sie eine Vignette für zehn Tage, zwei Monate und einem Jahr kaufen können.
There is 1 Comment
Maut für Kleintransporter ?
schon da oder kommt sie jetzt ?
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