Gespeichert von grobi1212 am 28. Juli 2015 - 17:20
Foren:
Hallo,
ich habe eine konkrete Frage zu der neuen PKH-Reform.
Ist jemanden Bekannt, ob die neu(2014) in Kraft getretenen Regeln und Gesetzte, auch auf "alte" bewilligte PKH-Fälle quasi Rückwirkend angewendet werden dürfen?
Falls nein, gilt das auch für Anträge die im Rahmen der alten bewilligten PKH gestellt werden? Können Richter die neuen Gesetzte auf alte PKH (vor 2014 bewilligt) übertragen?
Danke
Gruß
grobi1212