Schwangerschaftsvertretung - Auch für schwangere erlaubt?
Im aktuellen Fall ging es darum, ob die Frage nach der Schwangerschaft auch dann verboten ist, wenn man sich um eine zeitlich befristete Stelle als Schwangerschaftsvertretung bewirbt.
Lage
Eine Frau hatte sich um einen Job als Schwangerschaftsvertretung beworben und wurde auch eingestellt. Allerdings war die Frau selbst schwanger. Als der Arbeitgeber dies mitbekam, wollte er den Vertrag anfechten.
Urteil
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied, dass die Frage nach der Schwangerschaft auch dann unzulässig ist, wenn es um eine Schwangerschaftsvertretung geht.
Der genaue Wortlaut des Urteils ist hier zu finden.
Meinung
Wir finden es richtig, dass aus einer Schwangerschaft kein Nachteil ist der Artbeitswelt entstehen darf und begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich.