ist der Arbeitgeber seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsvertrag, nämlich die Zahlung des Gehaltes, nicht nachgegangen, gerät er unverzüglich in Verzug auch ohne eine vorherige Mahnung – wie bei Ihrem Fall.
Schauen Sie sich doch bitte hierzu den Blog-Eintrag an, der erläutert Ihnen mit Sicherheit ausführlich, wie Sie hierbei vorgehen können.
Empfehlen würde ich Ihnen, falls Sie es noch nicht getätigt haben sollten, dass Sie Ihren Arbeitgeber abmahnen. Dies geht mit einem formlosen Schreiben. In diesem Schreiben sollten Sie, den Arbeitgeber auffordern seiner Zahlungspflicht nachzukommen und hierfür eine Frist setzen. Die ausstehenden Zahlungseingänge sollten sie explizit tabellarisch belegen.
Und im Falle des weiteren Zahlungsverzuges könnten Sie Arbeitslosengeld beantragen. Hierfür müssten Sie zur Bundesagentur für Arbeit gehen und dort sich arbeitslos anmelden. Nähere Informationen zu diesem Thema können Sie aus dem Blogeintrag in der Rubrik „Arbeitslosengeld beantragen“ entnehmen. Die Bundesagentur für Arbeit wird Ihnen dann vorübergehend bis Ihr Arbeitgeber wieder zahlungsfähig ist, Ihr Gehalt zahlen. Hierfür müssen Sie nur belegen können, dass seit Juni keine Gehaltszahlung getätigt wurde.
Zudem können Sie auch eine Lohnklage erheben. Auch hierzu können Sie die Informationen aus dem Blogeintrag entnehmen.
Sie finden eine Vorlage als Anhang, wie etwa ein solches formloses Schreiben auszusehen kann.
Hallo Philip,
Hallo Philip,
ist der Arbeitgeber seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsvertrag, nämlich die Zahlung des Gehaltes, nicht nachgegangen, gerät er unverzüglich in Verzug auch ohne eine vorherige Mahnung – wie bei Ihrem Fall.
Schauen Sie sich doch bitte hierzu den Blog-Eintrag an, der erläutert Ihnen mit Sicherheit ausführlich, wie Sie hierbei vorgehen können.
http://jurarat.de/was-ist-zu-tun-wenn-der-arbeitgeber-den-lohn-nicht-zahlt
Empfehlen würde ich Ihnen, falls Sie es noch nicht getätigt haben sollten, dass Sie Ihren Arbeitgeber abmahnen. Dies geht mit einem formlosen Schreiben. In diesem Schreiben sollten Sie, den Arbeitgeber auffordern seiner Zahlungspflicht nachzukommen und hierfür eine Frist setzen. Die ausstehenden Zahlungseingänge sollten sie explizit tabellarisch belegen.
Und im Falle des weiteren Zahlungsverzuges könnten Sie Arbeitslosengeld beantragen. Hierfür müssten Sie zur Bundesagentur für Arbeit gehen und dort sich arbeitslos anmelden. Nähere Informationen zu diesem Thema können Sie aus dem Blogeintrag in der Rubrik „Arbeitslosengeld beantragen“ entnehmen. Die Bundesagentur für Arbeit wird Ihnen dann vorübergehend bis Ihr Arbeitgeber wieder zahlungsfähig ist, Ihr Gehalt zahlen. Hierfür müssen Sie nur belegen können, dass seit Juni keine Gehaltszahlung getätigt wurde.
Zudem können Sie auch eine Lohnklage erheben. Auch hierzu können Sie die Informationen aus dem Blogeintrag entnehmen.
Sie finden eine Vorlage als Anhang, wie etwa ein solches formloses Schreiben auszusehen kann.
Ich hoffe, es hilft Ihnen weiter.
Ihr JuraRat-Team
Uebergang21