um Ihnen helfen zu können, ist fraglich, auf welche Art von Rechnung sich die Mahnung bezieht? Waren Sie eindeutig im Zahlungsverzug und hat der Gläubiger einen Anwalt eingeschaltet, so sind Sie verpflichtet die Anwaltsgebühren zu übernehmen.
Daher wäre es von Vorteil, wenn Sie uns mitteilen könnten auf welche Art der Rechnung sich die Mahnung bezieht? Um Ihnen dann eine konkretere Antwort geben zu können.
Falls Ihnen die Höhe der Mahnung undetailliert übersendet wurde, können Sie einen Widerspruch gegen die Mahngebühren einlegen und den Gläubiger bitten, Ihnen eine detaillierte Auskunft über die Höhe der Mahngebühren zu übermitteln.
Auch wäre es von Vorteil für die Antwort zu wissen, für welche Tätigkeiten die Mahngebühren erhoben wurden.
Wir hoffen, Ihnen erstmals hiermit geholfen zu haben.
Hallo Patrick,
Hallo Patrick,
um Ihnen helfen zu können, ist fraglich, auf welche Art von Rechnung sich die Mahnung bezieht? Waren Sie eindeutig im Zahlungsverzug und hat der Gläubiger einen Anwalt eingeschaltet, so sind Sie verpflichtet die Anwaltsgebühren zu übernehmen.
Daher wäre es von Vorteil, wenn Sie uns mitteilen könnten auf welche Art der Rechnung sich die Mahnung bezieht? Um Ihnen dann eine konkretere Antwort geben zu können.
Falls Ihnen die Höhe der Mahnung undetailliert übersendet wurde, können Sie einen Widerspruch gegen die Mahngebühren einlegen und den Gläubiger bitten, Ihnen eine detaillierte Auskunft über die Höhe der Mahngebühren zu übermitteln.
Auch wäre es von Vorteil für die Antwort zu wissen, für welche Tätigkeiten die Mahngebühren erhoben wurden.
Wir hoffen, Ihnen erstmals hiermit geholfen zu haben.
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