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Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 14. Oktober 2013 - 18:31
Gespeichert von Jana Angi am 18. Juli 2014 - 7:56

Mahngebühren

Guten Morgen,

durch den Todesfall eines sehr nahestehenden Menschen bedingt, war ich über Monate nur in tiefer Trauer versunken. Dabei ist mir eine Rechnung völlig durchgegangen. Nun habe ich einen Mahnbescheid für die ursprüngliche Forderung i. H. v. 79,20 € erhalten. Zusätzlich aufgeführt sind folgende weitere Kosten: Gerichtskosten 32,00 €,  RA/Rechtsbeistandskosten 15,75 €, Auslagen 9,00 €.  Dann in den Nebenforderungen aufgeführt  Auskünfte 1,40 €, Inkassokosten 70,20 €, Anwaltsvergütung 70,20 € und Zinsen i. H. v. 0,88 €. Die Positionen Gerichtskosten und Zinsen sind absolut nachvollziehbar. Nicht nachvollziehen kann ich hingegen 2 RA-Gebühren, sowie die zusätzlichen Inkassokosten ebenfalls i. H. v. 70,20 €. Mal ganz abgesehen von Auslagen 9,- € und Auskünfte 1,40 €, die ich auch nicht wirklich nachvollziehen kann. Aber

Für Hilfe wäre ich hier sehr, sehr dankbar!    VlG


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