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Schönheitsreparaturen nach langer Mietdauer

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 20. Oktober 2013 - 18:35
Gespeichert von Justus am 5. Februar 2014 - 7:08

Keine Ursache. Das Verputzen

Keine Ursache. Das Verputzen der Wände ist nicht Mietersache. Daher kann der Vermieter der Mieterin das Verputzen der Wände nicht auftragen und nach Ihrer Erläuterung schon gar nicht sie ursächlich für das schlechte Baumaterial machen.

Hat Ihnen die Fachfirma ein Gutachten erstellt, in der bescheinigt wird, dass es sich hierbei um ein schlechtes Baumaterial handelt?

Zudem hat hier der Vermieter gegenüber der Fachfirma einen Anspruch auf Nacherfüllung. Was mich etwas wundert, ist, dass der Vermieter nicht eingeschritten ist, als die Mieterin ihn darauf hingewiesen hat. Hat die Mieterin die Anzeige schriftlich bei dem Vermieter eingereicht? Hat denn der Vermieter überhaupt keinen Kontakt zu der Fachfirma aufgesucht, damit die den Mangel beheben?

Es könnte möglich sein, dass der Vermieter der Mieterin den Schaden zurechnet. Dies wäre nach Ihrer Erläuterung jedoch nicht in Ordnung. Im schlimmsten Fall müsste die Mieterin, falls der Vermieter die Kaution für die Schadensbehebung einbehält, eine Klage erheben, um sich die Kaution zurückzuholen.

Viele Grüße,

Justus

 


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