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Schönheitsreparaturen nach langer Mietdauer

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 20. Oktober 2013 - 18:35
Gespeichert von E. Werner (nicht überprüft) am 5. Februar 2014 - 4:37

Schlechte Bausubstanz bei Auszug.

Der Wasserschaden war vor ca. 1 1/2 Jahren an der Heizung unter dem Estrich.

Die Fachfirma wurde vom Stadtbau (Vermieter) beauftragt den Schaden zu beheben.

Aussage der Fachfirma: "Pfusch und schlechtes Material". Es wurde sofort nach bemerken des Schadens dies beim Vermieter angezeigt.

Die "Fachfirma" hat dabei keine saubere Arbeit hinterlassen, was das Verputzen der Löcher in der Wand, die wegen Trocknung nötig waren, fachgerecht auszuführen, angeht.

Die Wände wurden vom Mieter in der Mietzeit 4-mal gestrichen. Schon  beim 1. Streichen fiel auf, dass Risse im Putz waren die beim Überstreichen schon abblätterten, was sich immer mehr verstärkte. Leider wurde versäumt dies gleich beim Vermieter anzuzeigen.

Jetzt wird es wieder aktuell, da der Auszug mit Abnahme der Wohnung bevor steht.

Deshalb die Frage: Kann der Vermieter verlangen diese Schäden, die offensichtlich nicht von unsachgemäßen Streichen stammen, sondern von schlechten Baumaterial, zu beseitigen?

Die Mieterin besitzt diesbezüglich absolut keine Fachkenntnisse, dies beurteilen zu können.Sie musste sich auf die Fachfirma verlassen bezüglich des Wasserschadens und deren spurenreicher Beseitigung.

P.S.: Vielen herzlichen Dank Justus für Deine schnelle Antwort.


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