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Schönheitsreparaturen nach langer Mietdauer

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 20. Oktober 2013 - 18:35
Gespeichert von E. Werner (nicht überprüft) am 4. Februar 2014 - 9:36

Schlechte Bausubstanz bei Auszug.

Nach einen Wasserschaden in der Wohnung wurden die dafür benötigten Löcher in der Wand nicht sehr fachmännisch, obwohl Fachfirma…. ausgeführt. Auch blättert der Putz ab, was aber nicht vom Wasserschaden herrührt. Es bestehen Risse im Putz, die beim Streichen aufbrechen und abblättern.

Ich nehme an, dass hier an der Qualität des Baumaterials gespart wurde.

Kann der Vermieter, die eine Genossenschaft ist, von mir verlangen, dass ich dies beim Auszug, der jetzt bevor steht, reparieren muss. Dazu müssten ca. 60% der Wände ab gespachtelt und neu verputzt werden.

Ich bedanke mich im Voraus für ihre Bemühungen und Hilfe.


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