leider ist es möglich, dass Unternehmen auch ohne Zahlungserinnerung abmahnen können, wenn für die Fälligkeit des Betrages ein Termin abgemacht ist. Dies erstmals dazu, ob eine Mahnung auch ohne Zahlungserinnerung möglich ist.
Nun zu Ihrem Fall:
An welchem Tag des Monats soll der Betrag von Ihrem Konto laut Vertrag abgebucht werden?
Wie oft ist es in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass der Betrag am 20. und kurz nach dem 1. des Monats abgebucht wurde?
Konnten Sie darauf vertrauen, dass es in der Zukunft auch so ist? Falls ja, würden wir Ihnen empfehlen, gegen die Mahnung einen Widerspruch einzulegen und Kabel Deutschland darauf hinweisen, dass Sie nicht in Verzug waren, sondern mit der Abbuchung des Betrages erst kurz nach dem 1. des Monats gerechnet haben, weil die letzten Monate immer erst kurz nach dem 1. des Monats abgebucht wurde. Sie haben somit lediglich auf die Abbuchungszyklen von Kabel Deutschland vertraut und wollten erst das Konto Ende des Monats für die Abbuchung decken.
Anbei können Sie Ihre Kontoauszüge anhängen, die nachweisen, dass der Betrag tatsächlich erst kurz nach dem 1. des Monats abgebucht wurde.
Sie können auch bei dem Service Center von Kabel Deutschland anrufen, um mit denen diesen Sachverhalt aufzuklären.
Auf diese Weise müssten Sie eigentlich den Sacherhalt aufklären können und Kabel Deutschland müsste eigentlich einsehen, dass Sie nicht in Verzug waren.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und ebenfalls einen guten Rutsch ins neue Jahr 2014.
Hallo Claudia,
Hallo Claudia,
leider ist es möglich, dass Unternehmen auch ohne Zahlungserinnerung abmahnen können, wenn für die Fälligkeit des Betrages ein Termin abgemacht ist. Dies erstmals dazu, ob eine Mahnung auch ohne Zahlungserinnerung möglich ist.
Nun zu Ihrem Fall:
An welchem Tag des Monats soll der Betrag von Ihrem Konto laut Vertrag abgebucht werden?
Wie oft ist es in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass der Betrag am 20. und kurz nach dem 1. des Monats abgebucht wurde?
Konnten Sie darauf vertrauen, dass es in der Zukunft auch so ist? Falls ja, würden wir Ihnen empfehlen, gegen die Mahnung einen Widerspruch einzulegen und Kabel Deutschland darauf hinweisen, dass Sie nicht in Verzug waren, sondern mit der Abbuchung des Betrages erst kurz nach dem 1. des Monats gerechnet haben, weil die letzten Monate immer erst kurz nach dem 1. des Monats abgebucht wurde. Sie haben somit lediglich auf die Abbuchungszyklen von Kabel Deutschland vertraut und wollten erst das Konto Ende des Monats für die Abbuchung decken.
Anbei können Sie Ihre Kontoauszüge anhängen, die nachweisen, dass der Betrag tatsächlich erst kurz nach dem 1. des Monats abgebucht wurde.
Sie können auch bei dem Service Center von Kabel Deutschland anrufen, um mit denen diesen Sachverhalt aufzuklären.
Auf diese Weise müssten Sie eigentlich den Sacherhalt aufklären können und Kabel Deutschland müsste eigentlich einsehen, dass Sie nicht in Verzug waren.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und ebenfalls einen guten Rutsch ins neue Jahr 2014.