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Elterngeld Rückerstattung

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 24. Februar 2014 - 12:16
Gespeichert von Justitia am 24. Februar 2014 - 21:20

Guten Abend,

Guten Abend,

bis wann haben Sie das Elterngeld erhalten?

Falls Sie während der Zeit des Bezuges von Hartz IV noch Elterngeld erhalten haben sollten, wollte das JobCenter mit großer Wahrscheinlichkeit weniger Leistungen an Sie zahlen und hat Sie daher darauf angesprochen, dass Sie den Antrag stellen, damit Ihre Bedürftigkeit aufgrund der Nachzahlung sinkt.

Falls Sie nun kein Hartz IV beziehen - auch Ihre Frau oder diejenigen, die mit Ihnen gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft begründen, nicht - so kann das JobCenter nur dann auf das Geld zurückgreifen, wenn das Geld von der Nachzahlung für einen Zeitraum bestimmt ist, wo Sie auch Hartz IV bezogen haben.

Falls dies nicht so sein sollte, kann das JobCenter grundsätzlich nicht darauf zurückgreifen.

Liebe Grüße


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