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Das Arbeitsamt/JobCenter zahlt zu viel Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 2. April 2012 - 13:23
Gespeichert von Juristin am 2. April 2012 - 13:34

Guten Tag,

Guten Tag,

gemäß einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund (Az. S 28 AS 228/08 vom 22. Juli 2009) müssen die Leistungen von dem Sozialleistungsempfänger nur dann zurück erstattet werden, wenn der Empfänger den Fehler problemlos und leicht erkannt hätte. Bei Summen unter 100 EUR ist es bekanntlich nicht ein Fall für die Rückerstattung.
Dabei ist dennoch zu beachten, dass der Fehler nicht Ihrerseits entstanden ist. Dies wäre bspw. der Fall, wenn Sie beim Ausfüllen des Antrages auf Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensuntrhaltes gem. ALG II falsche Angaben gemacht hätten. Haben Sie dennoch alles gewissenhaft richtig ausgefüllt und ist der Fehler auf das Amt zurückzuführen, weil dieser falsche Berechnungen durchgeführt hat; so tragen Sie keine Schuld und müssen die 50 EUR nicht zurückerstatten. In dem Fall wären Sie schutzwürdig.

Link zum Urteil:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=121730&...


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