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Muss ich nach Elternzeit Änderungsvertrag unterschreiben

Gespeichert von nicolerobertz am 28. März 2014 - 15:26
Gespeichert von Justitia am 31. März 2014 - 13:32

Hallo nicolerobertz,

Hallo nicolerobertz,

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet einen Änderungsvertrag zu unterschreiben. Auch kann Ihr Arbeitgeber Sie dazu nicht zwingen.

Falls Sie nicht unterschreiben, kann Ihr Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen und auf diese Weise das Arbeitsverhältnis mit Ihnen beenden.

 

Bzgl. der Änderungskündigung:

Wenn ein Arbeitnehmer nach der Elternzeit wieder zum Arbeitsplatz zurückgekehrt, hat er zwar grundsätzlich keinen Anspruch auf seinen früheren Arbeitsplatz - jedoch einen Anspruch auf die Weise beschäftigt zu werden, die im Rahmen des Arbeitsvertrages vereinbart wurde. Je konkreter die Arbeitsbeschäftigung im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, umso weniger Spielraum hat der Arbeitgeber in der Zuweisung des Arbeitnehmers  zu einem anderen Arbeitsplatz.

Die Zuweisung darf nur erfolgen, wenn sie mit der Vereinbarung im Arbeitsvertrag gleichweritg ist und nicht den Arbeitnehmer nicht schlechter darstellt bzw. der Arbeitnehmer nicht weniger Gehalt erhält.

Setzt der Arbeitgeber trotzdem einen solchen Änderungsvertrag dem Arbeitnehmer vor, so ist diese unwirksam.

Liebe Grüße

 


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