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Elterngeld Nachzahlung

Gespeichert von coco am 1. April 2014 - 21:03
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Neue Urteile und Gesetze

Ich bin Mutti von Zwillinge.

Ich habe 2012 Elterngeld bezogen, danach 2013 bis Feb 2014 Hartz4 .Vor einem Monat habe ich dann einen Überprüfungsantrag gestellt rückwirkend für auf 2012 für Zwilling B. Ich habe noch keine Bewilligung gekriegt und arbeite seit 01.03.2014.

Kann das JobCenter eine Erstattung verlangen, obwohl ich keine Leistung mehr beziehe und bewilligt wird jetzt wo ich wieder berufstätig bin??

LG, coco

 

Elterngeld
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Gespeichert von Justitia am 1. April 2014 - 21:26

Liebe coco,

Liebe coco,

schauen Sie mal hier nach:

http://jurarat.de/elterngeld-rueckzahlung-0

Sie werden nur für die Monate erstattungspflichtig, wo Sie Elterngeld und Hartz IV zugleich bezogen haben bzw. hätten, denn nur dann hat das JobCenter Ihnen Leistungen zu viel bewilligt.

In Ihrem Fall waren Sie 2012 elterngeldberechtigt.  Nach der Elterngeldzeit waren Sie dann nicht berufstätig und haben Hartz IV empfangen. Und nun arbeiten Sie wieder und erhalten kein Hartz IV - nicht einmal zur Aufstockung etc? Wenn tatsächlich ein Fall vorliegen sollte, wo Sie oder Ihr Partner, der mit Ihnen eine Bedarfsgemeinschaft bildet, kein Hartz IV empfangen wird, so müssen Sie nichts erstatten.

Liebe Grüße


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