Ich habe mal eine Frage: Wir wohnen in Thüringen und haben die Frist für das rückwirkende Elterngeld versäumt. Ich habe natürlich gleich nach Kenntnisnahme einen Antrag gestellt, welcher abgelehnt wurde. Also habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt. Nun kam nach fast 12 Wochen Wartezeit die Antwort. "...teile Ihnen mit, daß ich Ihnen in Ihrem Widerspruch nicht abhelfen kann." Dann folgt die Begründung. Und dann "...bitte teilen Sie uns mit, ob sie trotz der Erläuterungen den Widerspruch aufrechterhalten wollen.Bei Aufrechterhaltung wird dieser dem Thür. Landesverwaltungsamt zur Entscheidung vorgelegt."
Nun meine Frage. Fallen für mich hier in irgendeiner Weise Gebühren an? Die Behörde hat auf nichts derartiges hingewiesen.
Kosten eines Widerspruches
Ich habe mal eine Frage: Wir wohnen in Thüringen und haben die Frist für das rückwirkende Elterngeld versäumt. Ich habe natürlich gleich nach Kenntnisnahme einen Antrag gestellt, welcher abgelehnt wurde. Also habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt. Nun kam nach fast 12 Wochen Wartezeit die Antwort. "...teile Ihnen mit, daß ich Ihnen in Ihrem Widerspruch nicht abhelfen kann." Dann folgt die Begründung. Und dann "...bitte teilen Sie uns mit, ob sie trotz der Erläuterungen den Widerspruch aufrechterhalten wollen.Bei Aufrechterhaltung wird dieser dem Thür. Landesverwaltungsamt zur Entscheidung vorgelegt."
Nun meine Frage. Fallen für mich hier in irgendeiner Weise Gebühren an? Die Behörde hat auf nichts derartiges hingewiesen.
Vielen Dank!!!