eigentlich ist in einer Zahlungserinnerung für gewöhnlich keine Mahnkosten enthalten. Jedoch ist es nur aufgrund der Kulanz gegenüber Kunden so, dass viele Gläubiger dies so handhaben.
Auch wegen 2 Cent darf abgemahnt werden, weil Sie in Verzug sind.
Mit der ersten Mahnung dürfen bis zu 5,00 EUR Mahnkosten anfallen. Falls Sie nicht sicher sind, für was die Gebühren erhoben werden, können Sie der Höhe der Mahnkosten mit der Vorlage widersprechen:
Hallo Klaus,
Hallo Klaus,
eigentlich ist in einer Zahlungserinnerung für gewöhnlich keine Mahnkosten enthalten. Jedoch ist es nur aufgrund der Kulanz gegenüber Kunden so, dass viele Gläubiger dies so handhaben.
Auch wegen 2 Cent darf abgemahnt werden, weil Sie in Verzug sind.
Mit der ersten Mahnung dürfen bis zu 5,00 EUR Mahnkosten anfallen. Falls Sie nicht sicher sind, für was die Gebühren erhoben werden, können Sie der Höhe der Mahnkosten mit der Vorlage widersprechen:
http://jurarat.de/zahlungsverzug-mahngebuehren-und-schadenersatz
Liebe Grüße