Im wirtschaftlichen Sinne gibt es die Handlungsvollmacht bzw. Prokura, die einem bevollmächtigten Mitarbeiter / Prokuristen eines Unternehmens das Recht einräumt, ihn im geschäftlichen Sinne zu vertreten.
Ansonsten noch die Bankvollmacht, die auch als Kontovollmacht bezeichnet wird. Diese räumt dem Bevollmächtigten das Recht ein über das Konto im Rahmen der Vollmacht zu verfügen d.h. Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen usw vorzunehmen.
Und für Inkassounterehmen ist noch die Inkassovollmacht, auch Geldempfangsvollmacht genannt, relevant. Damit bevollmächtigt ein Unternehmen das Inkassounternehmen, offene Forderungen gegenüber Dritten stellvertretend für das Unternehmen in Empfang zu nehmen.
Im wirtschaftlichen Sinne
Im wirtschaftlichen Sinne gibt es die Handlungsvollmacht bzw. Prokura, die einem bevollmächtigten Mitarbeiter / Prokuristen eines Unternehmens das Recht einräumt, ihn im geschäftlichen Sinne zu vertreten.
Ansonsten noch die Bankvollmacht, die auch als Kontovollmacht bezeichnet wird. Diese räumt dem Bevollmächtigten das Recht ein über das Konto im Rahmen der Vollmacht zu verfügen d.h. Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen usw vorzunehmen.
Die Anscheinsvollmacht wird oft bei Vertragsschließungen verwendet.
Und für Inkassounterehmen ist noch die Inkassovollmacht, auch Geldempfangsvollmacht genannt, relevant. Damit bevollmächtigt ein Unternehmen das Inkassounternehmen, offene Forderungen gegenüber Dritten stellvertretend für das Unternehmen in Empfang zu nehmen.