JuraRat
Veröffentlicht auf JuraRat (https://jurarat.de)

Startseite > permanenter Zahlungsverzug der Miete

permanenter Zahlungsverzug der Miete

Gespeichert von kerpener am 8. Januar 2015 - 12:00
Gespeichert von Justitia am 11. Januar 2015 - 17:01

Lieber Emanuel Stojku,

Lieber Emanuel Stojku,

haben Sie denn Ihre Mieter schon einmal abgemahnt diesbezüglich?

Die unpünktliche Zahlung der Miete stellt eine Verletzung der Pflicht des Mieters aus dem Mietvertrag dar. Die Verletzung dieser Pflicht begründet sogar die Kündigung.

Nach einem Urteil des BGH war der Vermieter dann zur fristlosen Kündigung berechtigt - selbstverständlich mit erfolgloser vorheriger Abmahnung seiner Mieter - als diese siebenmal unpünktlich die Miete gezahlt haben. Der Vermieter ist in einem solchen Fall dann nicht berechtigt fristlos zu kündigen, obwohl er erfolglos vorher abgemahnt hant, wenn er über einen langen Zeitraum die verspätete Mietzahlung seines Mieters erst einmal hingenommen hat. D.h. wenn Sie nun Ihre Mieter abmahen (1x), dann sechs Monate später die Kündigung aussprechen, dürfen Sie dies nicht tun. Da auf diese Weise der Eindruck beim Mieter entsteht, dass das für Sie nicht mehr unzumutbar ist.

Liebe Grüße


Source URL: https://jurarat.de/permanenter-zahlungsverzug-der-miete?comment=1101