ich verstehe nicht ganz Ihr Vorhaben. Wo ist die Mieterin der Wohnung? Hat Sie dort nur Ihre Kartons hinterlassen?
Damit Sie eine ordentliche Wohnung vorzeigen können, sind Sie nicht berechtigt, einfacdh die Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, wenn dort noch Ihre Mieterin wohnt. So einfach ist der Sachverhalt nicht.
Sie können Ihrer Mieterin gerne schriftlich mitteilen, dass diese Möglichkeit besteht. Jedoch sollten Sie bedenken, was geschieht, wenn Ihre Mieterin nicht rechtzeitig auszieht und Sie die Tiefgarage vermieten wollen und Ihre Mieterin Ihre Sachen aus der Tiefgarage nicht herausnehmen möchte.
Sie sollten sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung Ihrer Mieterin einholen, die der Lagerung Ihrer Sachen in der Tiefgarage zustimmt und das dies von ihrer Seite aus freiwillig geschieht.
Guten Abend Christina,
Guten Abend Christina,
ich verstehe nicht ganz Ihr Vorhaben. Wo ist die Mieterin der Wohnung? Hat Sie dort nur Ihre Kartons hinterlassen?
Damit Sie eine ordentliche Wohnung vorzeigen können, sind Sie nicht berechtigt, einfacdh die Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, wenn dort noch Ihre Mieterin wohnt. So einfach ist der Sachverhalt nicht.
Sie können Ihrer Mieterin gerne schriftlich mitteilen, dass diese Möglichkeit besteht. Jedoch sollten Sie bedenken, was geschieht, wenn Ihre Mieterin nicht rechtzeitig auszieht und Sie die Tiefgarage vermieten wollen und Ihre Mieterin Ihre Sachen aus der Tiefgarage nicht herausnehmen möchte.
Sie sollten sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung Ihrer Mieterin einholen, die der Lagerung Ihrer Sachen in der Tiefgarage zustimmt und das dies von ihrer Seite aus freiwillig geschieht.
Viele Grüße